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Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 11:23
von schimmy
Ich habe noch keine Zuweisung bekommen, wollte mich nur informieren ob ein Widerspruch möglich ist gegen eine Zuweisung.

Die aufschiebende Wirkung könnte ich doch dann beim Sozialgericht beantragen oder?

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 11:34
von marsupilami
Im Prinzip ja, nur: wann beginnt die Maßnahme, wann entscheidet das Gericht?
Vermutlich liegt der Beginn der Maßnahme vor der Entscheidung des Gerichts.

Wurde denn bereits eine sog. Potentialanalyse vorgenommen?

Auch mal damit auseinandersetzen:
FH Maßnahmen zur Aktivierung.pdf
Außerdem gibt's hier
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 03#p464103

eine kleine "Anleitung", wie man sich bei einer Zuweisung verhalten kann.
Nicht muss.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 13:10
von schimmy
@Marsu... danke für deine Antwort.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 13:26
von Olivia
Ich halte eine Zuweisung in eine Massnahme für gar nicht sinnvoll, wenn sich dadurch die Gesundheit verschlechtert. Eine Massnahme soll doch fit machen für den Arbeitsmarkt, aber nicht die Chancen verschlechtern oder einen Heilungsprozess stoppen.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 14:27
von Günter
Es ist nicht "nicht sinnvoll", es ist Körperverletzung.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 12:16
von Appitsed - gesperrt
Ich denke, du solltest dich bewerben.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 16:15
von tigerlaw
´Tschulligung, Appitsed, aber was soll dieser Schrott?

Vor drei Wochen gab es doch schon mal ähnlich blöde Postings.

Wenn jemand im Hilfebereich etwas shriebt, das lösungsorientiert ist, dann bitte ja. Ansonsten gilt der folgende Spruch analog:

Vor dem Aufklappen des Mundwerks bitte das Gehirn einschalten!

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 16:25
von Günter
Die drei Herren schmieren vermutlich das Forum voll, um später ihre Postings mit Spam zu füllen. Nutzt aber wenig, jedesmal wenn die Vögel hier waren kontrolliere ich ihre Postings. Sollten die spamen, werden sie gelöscht und gesperrt und ich fackel ganz langsam und vorsichtig eine Voodoo-Puppe mit deren Namen ab.

Dia anderen beiden heißen Rasord und qcichorius

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 11:35
von Pegasus
Kannst sie gleich sperren. Mir scheint sie sind nur zwecks Linksetzung hier. Brauchen wir nicht.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 13:48
von BB17
Das mit den Sofortzuweisungen ohne Gespräche (bevorzugt durch Kollegen, damit man den Kunden nicht mehr in die Augen schauen muss!) scheint momentan normal zu sein.

Man merkt wieder, dass Dezember ist und noch schnell die Statistik gefakt werden muss für den Jahresabschluss.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 15:22
von marsupilami
BB17 hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 13:48 Das mit den Sofortzuweisungen ohne Gespräche (bevorzugt durch Kollegen, damit man den Kunden nicht mehr in die Augen schauen muss!) scheint momentan normal zu sein.

Man merkt wieder, dass Dezember ist und noch schnell die Statistik gefakt werden muss für den Jahresabschluss.
Und welchen sittlichen oder sonstigen Nährwert hat das jetzt für den Thread-Ersteller?

Wobei vielleicht noch angemerkt werden kann, dass der Thread im Jänner aufgemacht wurde.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 15:38
von BB17
... weil das Thema nach wie vor präsent ist und kein Einzelfall.

Das mit der Potentialanalyse würde mich aber auch mal genauer interessieren...

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 15:56
von marsupilami

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 16:01
von BB17
Scheint mir logisch.

Scheint dann aber auch logisch, dass einfach ohne EGV in eine MAT zugewiesen wird, wenn nie eine Potentialanalyse stattgefunden hat.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 17:07
von marsupilami
Was heißt hier "logisch"?
Es ist "das Gesetz"!!
Dass das zusätzlich Sinn macht, wiegt nur noch schwerer.

Aber je nun, viele, die sich arbeitslos melden, wissen das nicht oder wenn doch, wagen sie nicht aufzumucken, wenn der/die Sachbearbeiter*in im JC sie direkt in eine Maßnahme stecken bzw. ihnen einen EGV unterjubeln.

Das große Problem ist "die deutsche Mentalität" oder anders ausgedrückt: Obrigkeitshörigkeit.

Wenn man/vrau sich bei einer "Behörde" - JC - meldet, wird das, was man da zu hören, lesen, zum Unterschreiben vorgelegt bekommt, schon richtig sein. Denn es ist ja eine Behörde, und die müssen sich doch an die Vorschriften halten
Abgesehen davon, dass wenn die dort arbeiten, müssen die doch "Bescheid" wissen?
Oder nicht?

Und diejenigen - jetzt bitte nicht falsch verstehen - die mit Migrationshintergrund zum JC kommen, sind trotz guter Sprachkenntnisse eben nicht lange genug hier, um zu wissen.
Abgesehen davon, dass auch da viele um ihre Existenz Angst haben - vor allem, wenn sie dann noch von SB - vorsichtig ausgedrückt - forsch angesprochen werden.

Dann ist ja auch für viele - unabhängig von ihrer "Herkunft" nicht nachdenken, nicht aufmucken, der bequemere Weg.
Das muss auch gesagt werden.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:26
von BB17
Ich verstehe, was du meinst. Und die Probleme mit der deutschen Sprache haben, sind nochmal schwerer dran und wundern sich dann nachher, was sie da eigentlich unterschrieben haben.

Ein Grund, weshalb ich niemals auf diesem Amt arbeiten könnte: Menschen vorsätzlich zu belügen. Menschen klein zu machen (um sich groß zu machen).
Die Menschenverachtung ist doch selbst im Jahr 2018 noch zu spüren.....

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:30
von Koelsch
BB17 hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 18:26
Die Menschenverachtung ist doch selbst im Jahr 2018 noch zu spüren.....
Besonders krass, aber mir auch daher gut in Erinnerung, die Äußerung von SB, als eLB nach "Super-Master" der SB im Gespräch eröffnete, eLB wolle jetzt "nebenher" noch seinen Doktor machen:
"Das kann ich nicht tolerieren, machen Sie lieber was Vernünftiges, z.B. Toiletten putzen."

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:38
von marsupilami
:ironiea:

In gewissem Sinne hat SB recht: es ist zumindest nicht unvernünftig, Toilette zu putzen. :angst:

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 19:32
von schimmy
Habe vor kurzem auch von einigen Mitstreitern wieder gehört was unser hiesiges Jobcenter so Maßnahme-Technisch abzieht.

Bei uns im Jobcenter ist es wohl zur Mode geworden das Zuweisungen zu Maßnahmen per Post zugesendet werden, ist ja auch einfacher wenn man dem Hilfeempfänger nicht persönlich ins Gesicht schauen muss was denn wieder für ein Schrott an Maßnahme dem Hilfeempfänger aufs Auge gedrückt wird.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 19:39
von Olivia
Bewerbungstrainings?

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 19:47
von schimmy
Olivia hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 19:39 Bewerbungstrainings?
AGH und Bewerbungstrainingsmaßnahmen.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 21:09
von BB17
schimmy hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 19:32 Habe vor kurzem auch von einigen Mitstreitern wieder gehört was unser hiesiges Jobcenter so Maßnahme-Technisch abzieht.

Bei uns im Jobcenter ist es wohl zur Mode geworden das Zuweisungen zu Maßnahmen per Post zugesendet werden, ist ja auch einfacher wenn man dem Hilfeempfänger nicht persönlich ins Gesicht schauen muss was denn wieder für ein Schrott an Maßnahme dem Hilfeempfänger aufs Auge gedrückt wird.
Das kommt mir bekannt vor...
Mir wurde eine Kollegin vor die Nase gesetzt, die an respektlosem und menschenverachtendem Verhalten alles toppt, was mir bisher in dem Amt über den Weg gelaufen ist. Es fehlte nur noch der Satz "Springen Sie am besten direkt aus dem Fenster, einer weniger".

Ich kann für solche Figuren nur beten..... arme Schweine....

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 22:47
von kleinchaos
Bei uns die neue große Mode:
Wer sich beim JC bedürftig meldet, wird in die Eingangszone geschickt. Dort werden die Daten aufgenommen, man bekommt seine Formulare, den Termin für die Abgabe und wird sofort zum Erstvermittler geschickt. Dort bekommt man ohne jedes Profiling eine EGV mit der Maßnahme ArbeitDirekt in die Hand gedrückt.
Selbst wenn die unterschrieben wurde haben wir die schon oft gekündigt bekommen. Eben wegen dem fehlenden Profiling und dem ja noch nicht geklärten Leistungsanspruch

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 07:18
von BB17
kleinchaos, so schreckt man eben die Leute besser ab.

Der Anspruch der Leistungsberechtigten ist wahrscheinlich doppelt so hoch wie in der gefakten Statistik, die die BA jeden Monat veröffentlicht - die Menschen werden sich die Schikanen aber nicht freiwillig antun wollen und leben eher unter dem Existenzminimum (gerade bei denen mit hoher Miete und geringem Einkommen!) als wie Dreck behandelt zu werden.

Re: Das Thema Zuweisung-Maßnahme

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 09:54
von marsupilami
BB17 hat geschrieben: Do 13. Dez 2018, 07:18 Der Anspruch der Leistungsberechtigten ist wahrscheinlich doppelt so hoch wie in der gefakten Statistik, die die BA jeden Monat veröffentlicht -
Was genau meinst Du damit?

Der "Anspruch" eines Leistungsberechtigen beschränkt sich auf Regelsatz (minus evtl. anrechenbaren Einkommens) plus KdU (bei angemessener Wohnung)
Da ist nix von doppelt.

Nun kann man trefflich über die Höhe des Regelsatzes streiten und darüber diskutieren: was ist eine angemessene Wohnung.
Aber das wäre eine Grundsatz-Diskussion und gehört nicht hier her sondern - evtl. in ein neues Unterforum - nach http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=77

Ich hab mit meinen Maßnahmen Glück gehabt.
Die allererst hab ich abgebügelt mit der Begründung: das, was mir da beigebracht werden soll, hab ich noch vor einem halben Jahr selbst als freier, also selbstständiger, Trainer unterrichtet. In Bewerbungs-Kursen, die vom JC selbst initiiert waren.

Die andere, viel später, war so geil, dass ich fast auf Knien um Verlängerung gebeten habe und mich somit ein ganzes Jahr lang mit Bilden, Dias, Negativen, .... eines Stadtplanungsamtes beschäftigen konnte.
Sortieren, katalogisieren, digitalisieren, kleine Datenbank auf Excel-Basis aufbauen.
Und noch ein paar "Neben-Beschäftigungen" die ich rein theoretisch nicht hätte machen müssen, dürfen, .... die ich aber mit großem Engagement durchgezogen hab zur Freude der MA, die damals sehr unter Druck standen.
Und als die Stadt als Trägerin der Maßnahmen - auch für andere Leute - dann noch mitmischen wollte bei den Inhalten, haben die engagierten arbeitslosen Maßnahmeteilnehmer rebelliert. Das was uns angeboten wurde, war von einem Niveau, wo man sich an Grundschule erinnert fühlte.
Z.B. Excel für Anfänger. An einer Teilort-Schule, die für alle nur mit stundenlangem Fahrweg erreichbar wäre.
Und weil wir hartnäckig und vor allem begründet "rebellierten", hat sich die Stadt dann aus dem "Geschäft" zurückgezogen.

Verwaltungs-technisch zu aufwändig.

In diesem Thread http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=51&t=21363 in #20 ist ein Konzept für eine mögliche Abwendung einer Maßnahme.

Wichtig bei diesen Maßnahmen ist halt, nicht einfach als gottgegeben hinnehmen, sondern bisken nachdenken, Hilfe suchen.
Entweder vor Ort oder in einschlägigen Internetforen, z.B. diesem hier. :zwinker:
Und dann entscheiden: mach ich Maßnahme oder ziehe ich Hose hoch und krempel die Ärmel auf und leg mich - u.U. - mit dem JC an.