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Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 17:30
von Andrea74
Hallo zusammen,

Sorry für meine lange Abwesenheit.

Ich habe da mal eine Frage...

Meine SB hat beim letzten Termin eine Mündliche Aussage getätigt, das ich mich ja einmal bei dem Träger xxx erkundigen soll ob ich dort eine Maßnahme machen könnte,dieses ist nur mündlich erfolgt, sie hat mir die nächste Einladung für Ende Februar gleich mit gegeben und in die Einladung rein geschrieben, mitbringen von Unterlagen Ergebnis Träger...ob Maßnahme ja oder nein.

In wie fern bin ich dazu verpflichtet mich auf Anraten einer mündlichen Aussage seitens einer SB bei dem Träger zu melden?

Und wenn ich dem nicht nach komme, kann ich dafür sanktioniert werden, Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen?

Bitte um Hilfe.

Gruß andrea

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 17:55
von marsupilami
Wie jetzt?

Nur mündliche Aussage oder doch in der Einladung mit RFB "Unterlagen mitbringen".
Wenn letzteres, ist es sehr sinnvoll und angebracht, mal bei dem Maßnahmeträger vorbeizuschauen und auch kukken, dass man da den einen oder anderen Prospekt o.ä. mitnehmen kann.

Das "Vorbeischauen" heißt ja noch lange nicht, dass man da was unterschreiben muss oder gar gleich zu einer Maßnahme dabehalten wird.
Es bedarf der förmlichen - schriftlichen - Zuweisung durch das JC.

Also zu diesem Maßnahmeträger hin, außer Name bei der Begrüßung keine Adressdaten/Tel.Nr. nennen, Flyer o.ä. abstauben und Du meldest Dich bei Bedarf wieder. Adda - Tschüss.
Vielleicht beim Gespräch ein paar Notizen machen.
Diese und Flyer zum nächsten JC-Gespräch mitnehmen.

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:07
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:21
von Andrea74
Die Aussage von der SB war mündlich, sie hat es nur in die Einladung geschrieben das ich Unterlagen mit bringen soll von dem Träger,der Vorschlag ging von der SB aus und nicht von mir.

Wenn ich das nicht machen sollte kann ich doch auch nicht Sanktioniert werden oder?
In meiner EGV steht nichts von einer Maßnahme und eine Zuweisung habe ich auch nicht erhalten.

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 18:36
von Koelsch
Sanktion nicht, aber es macht sich positiv, dem SB "guten Willen" zu zeigen

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:03
von Günter
Gegenfrage, wie wehrhaft bist du?

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:04
von marsupilami
Ist die Einladung mit RFB?
Dann gehört eben auch das Mitbringen von Unterlagen dazu, wenn das so in der Einladung steht.

Wenn ja, dann würde ich kukken, dass ich bei dem Maßnahmeträger vorbeischaue und mir den Namen vom Gesprächspartner aufschreiben und einen Flyer geben lassen - evtl. mit "persönlicher Widmung" z.B. "überreicht durch [Name, Stellung]

Ich würde mir wg. sowas nicht an's Bein p.... lassen oder mir gar eine Sanktion an den Hals hängen.

Einladung - EGV - Zuweisung - das sind jeweils eigenständige Dokumente.
Die haben erstmal nichts miteinander zu tun.
Daher ist es egal, ob das Mitbringen von Unterlagen vom Maßnahmeträger in der EGV steht oder nicht.
Ob eine Zuweisung vorliegt oder nicht.

Wenn in der Einladung steht:
"Kommen Sie am [Datum, Uhrzeit] zum Gespräch. Bitte bringen Sie Unterlagen vom Maßnahmeträger XYZ mit.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie dieser Einladung nicht Folge leisten, kann nach einer Anhörung eine Sanktion erfolgen!"
oder so ähnlich, dann kann SB sanktionieren.
Ob er/sie das dann auch tut oder nicht, kann ich nicht sagen.

Was ist Schlimmes dabei, beim genannten Maßnahmeträger vorbeizugehen: Hallööchen, ich heiße Mayer. Was für Maßnahmen bietet ihr an?
Was wird da unterrichtet/gemacht/gezeigt/erklärt/geschult? Ach, das auch? Habt ihr 'nen Flyer für mich?
Meine Adresse? Ich melde mich bei Bedarf.
Zuweisung? Nö, ich hab keine Zuweisung.
Danke, Adda, Tschö!

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:08
von Andrea74
Hallo Günter,

Danke der Nachfrage, ich bin sehr Wehrhaft.

Ich bin nicht der Hampelmann der SB und mündlich ist für mich eh nur Schall und Rauch und dann noch die linke Tour in die neue Einladung zu schreiben von wegen Unterlagen vom Maßnahmeträger mit zubringen.

Hast du eine Idee bezüglich der Vorgehensweise?

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:19
von Günter
Ich würde irgedwie in der Art argumentieren. Tut mir leid, aber da keine konkreten Ansagen, was genau ich besorgen soll und keine Angaben zu Fahrkosten etc in der Einladung standen, wusste ich nicht was sie gerne hätten? Führen die auch Fitnesstraining oder Skatkurse durch? Soll ich Fremdsprachen z.B. Chinesisch lernen, denn die Chinesen kaufen ja immer mehr deutsche Firmen auf?

Außerdem werden sie dafür bezahlt mich im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, also ist es ihre Aufgabe mich zielgerichtet zu vermitteln.

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:30
von Koelsch
Kann man so machen - mir gefällt diese "Vorgehensweise" - und mit den Fahrtkosten hat man sogar ein unwiderlegbares Argument in der Hand. :bravo: :bravo:

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:50
von Andrea74
@Günter...

Recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Die Vorgehensweise werde ich so durchführen,letzt endlich habe ich ja auch keine Sanktion zu befürchten und ich mache mich nicht zum Hampelmann der SB, wir geraten auch des öfteren aneinander und mein Beistand findet es immer richtig amüsierent.

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:52
von Günter
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 19:55
von Andrea74
:bravo: danke euch ihr seid echt toll.

Re: Maßnahme

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 12:17
von Appitsed - gesperrt
wir haben das gleiche Problem.