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Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 20:05
von friys
Im Merkblatt für Arbeitslose (Ihre Rechte - Ihre Pflichten) der Bundesagentur für Arbeit, März 2018, findet sich 19x das Wort „Eigenbemühungen“, dagegen „Bewerbungsbemühungen“ nicht ein einziges Mal.

In meiner Eingliederungsvereinbarung findet sich 1x das Wort „Bewerbungsbemühungen“, dagegen „Eigenbemühungen“ nicht ein einziges Mal.

Eigenbemühungen sind Verpflichtungen zur Beschäftigungssuche. An deren Ende muss jedenfalls eine konkrete, nachweisbare Bewerbung stehen, resultierend aus Bewerbungsbemühungen (vgl. Sauer, SGB III § 138 Arbeitslosigkeit / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4).

Eigenbemühungen können eine Menge Arbeit machen. Resultieren daraus trotzdem keine Bewerbungen, weil bspw. die persönlichen Handicaps eine reale Anstellung verhindern, werden wohl meine Eigenbemühungen den Bewerbungsbemühungen nicht gleichgesetzt und mir kann Pflichtverletzung vorgeworfen werden, richtig?

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 20:17
von Koelsch
Nein nach meiner Meinung. Denn Voraussetzung für Sanktion ist Saktionsdrohung in der EGV

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 21:31
von tigerlaw
... und gerade die ist ja in der aktuellen EinVA nicht enthalten!

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Fr 30. Mär 2018, 22:54
von kleinchaos
Eigenbemühungen sind nicht zwangsläufig an (schriftliche) Bewerbungen gebunden. Wenn ich beim Gemüsemann nebenan frage ob er noch jemanden braucht, ist das eine Eigenbemühung.
Wenn ich im Bekanntenkreis frage ob jemand was für mich weiß, ist das eine Eigenbemühung

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 09:18
von marsupilami
Worauf zielt die Frage ab?

Völlig unabhängig von der EGV hast Du ja einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Weißt Du noch, was Du da unterschrieben hast?

Auf dem Hauptantrag, hinten, letzte Seite:
Ich habe das Merkblatt "SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/
Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt. Künftige Änderungen
(insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie
des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.
Nach meiner Auffassung ist es schnurz-egal, zu wievielen konkreten Bewerbungsbemühungen Du in der EGV aufgefordert wirst und es ist auch piep-egal, ob an der EGV eine RFB oder RMB dranhängt oder beides.

Durch die Unterschrift auf dem Hauptantrag hast Du Dich letztendlich verpflichtet, alles in Deiner Macht stehende zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden.
Was jetzt genau "alles in Deiner Macht stehende" ist, darüber läßt sich trefflich streiten.
Wenn Du dem JC stolz verkündest: ich habe letzte Woche das Industriegebiet "Schaff-mich-tot" in Hinterm-Berg abgeklappert und mich dort bei allen Firmen persönlich vorgestellt und nach 'nem Job gefragt - Eigenbemühungen!!, kann das JC ganz cool zurückfragen: Und? Wo sind die Nachweise dafür?

Und nun?


Willst Du raus aus dem Bezug oder willst Du mit dem JC "Erbsen zählen" spielen?

Ist das persönliche handicap beim JC bekannt und vor allem dokumentiert?

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 10:42
von friys
Nach meiner Auffassung ist es nicht "schnurz-egal" und auch nicht "piep-egal, ob an der EGV eine RFB oder RMB dranhängt oder beides." Ich halte es da mit @tigerlaw: "Das JC kann dann nicht einfach eine Vertragsänderung durchdrücken" bei fehlender RFB in der EinV.

Ich alte Krücke, raus aus dem Bezug, dass ich nicht lache. Mit dem JC spielen? Ja, warum nicht - und denen die Absurdität ihres Handels aufzeigen.
Ein bisschen Spaß muss sein. :ironiea:

Zwar bin ich 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig, seit Jahren jedoch nicht vermittelbar. Bis zur regulären Altersrente muss ich mich deshalb mit dem JC herumschlagen. Dann gehe ich in GruSi-Rente, wie Du @marsu.
Eigenbemühungen!!, ... Und? Wo sind die Nachweise dafür?
Genau darum geht es doch! Bewerbungsbemühungen resultieren aus Eigenbemühungen. Keine Bewerbung - fehlende Mitwirkungspflicht...

Es bleibt wohl nur übrig, sinnlose Bewerbungen jeglicher Art abzugeben. Dabei ist nur darauf zu achten, dass es keine sog. marktunüblichen Bewerbungen sind, sprich ein negatives Bewerbungsverhalten ersichtlich ist. Wem so ein Verhalten nicht stört, gut. Mir aber widerstrebt das.

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 10:43
von friys
tigerlaw hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 21:31... und gerade die ist ja in der aktuellen EinVA nicht enthalten!
Korrekt. Derzeit gehe ich davon aus, das Sanktionsandrohungen | Sanktion wegen Nicht-Bewerben vom JC nicht ohne weiteres durchgesetzt werden können. "Das JC kann dann nicht einfach eine Vertragsänderung durchdrücken" bei fehlender RFB in der EinV. Ich gehe davon aus, dass über kurz oder lang eine Vertragsänderung der EinV angestrebt wird. Wie könnte die Vorgehensweise des JC diesbezüglich aussehen?

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 10:44
von friys
@kleinchaos "Eigenbemühungen sind nicht zwangsläufig an (schriftliche) Bewerbungen gebunden."
Sauer, SGB III § 138 Arbeitslosigkeit / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Rz. 21. Für Eigenbemühungen steht dem Arbeitslosen ein weites Feld zur Verfügung. Insbesondere kann von ihm verlangt werden, in den Selbstinformationseinrichtungen der Agenturen für Arbeit, die er kostenfrei nutzen kann, die Jobbörsen nach ihm geeignet erscheinenden Stellenangeboten durchzusehen. Daneben kommen Stellenanzeigen in den Medien, insbesondere in Tageszeitungen, aber auch den Textseiten der Fernsehprogramme, in Betracht. Stellentafeln vor Betrieben, Internetrecherchen und je nach Qualifikation des Arbeitslosen auch Fachzeitschriften können als weitere Möglichkeiten der Eigeninitiative angesehen werden. An deren Ende muss jedenfalls eine konkrete, nachweisbare Bewerbung stehen.
Genau, aber "An deren Ende muss jedenfalls eine konkrete, nachweisbare Bewerbung stehen." Und wenn meine Eigenbemühungen nicht zum Ziel führen (nachweisbare Bewerbung), dann ... Pflichtverletzung ... Sanktionsandrohung ... war meine Frage.

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 11:10
von marsupilami
Beim Rentenversicherer Erwerbsminderungsrente beantragen?
Solange der Antrag läuft, müsste das JC die Füße stillhalten - nach meinem Wissen.

Andersherum wird auch der Rentenversicherer zuerst mit dem Kopp schütteln und sagen: Arbeitsfähig -> Zuständig ist JC.
Und selbst wenn die Erwerbsminderung festgestellt wird, wird von denen wohl auch verlangt, im Rahmen der Einschränkungen Bewerbungen raushauen.


Ich denke da an noch was anderes - falls das nicht schon versucht wurde:
Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach § 81 Abs.4 Satz 1 Nr.1 SGB IX grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (vgl. BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05).
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... 7c3945i1p/

würde konkret bedeuten, mal mit der örtlich zuständigen (Haupt-)Fürsorgestelle (Integrationsamt / Integrationsfachdienst) Kontakt aufnehmen.
https://www.integrationsaemter.de/Aktue ... index.html - rechts oben, PLZ eingeben.

Die können zwar auch keine Arbeitsstellen malen, zaubern oder gar schaffen - würde aber vermutlich etwas Druck seitens des JC rausnehmen.

Wenn das schon durch ist, einfach ad acta legen.

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 11:56
von friys
marsupilami hat geschrieben: Sa 31. Mär 2018, 11:10Beim Rentenversicherer Erwerbsminderungsrente beantragen?
Das Thema Rentenarten & Leistungen ist längst abgearbeitet. In einer früheren EinV wurde ich schon vergattert, einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen. Für jede Rentenart liegt mir inzwischen ein Ablehnungsbescheid vor. Mein Versicherungsverlauf gibt nicht mehr her als die normale Altersrente zur gegebenen Zeit.

Das JC könnte mich auch in Ruhe lassen mit dem üblichen Krimskrams (Rubrik: nicht vermittelbar), bis ich in die GruSi wechsle. Aber nein, „Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.“ bekam ist kürzlich schriftlich mitgeteilt. Der Hamster verlässt das Rad erst zum Renteneintritt - The Show Must Go On. Ein irrsinniges System.

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 12:11
von marsupilami
Dann bist Du offensichtlich an ein - Achtung! :ironiea: gesetzes-treues JC und entsprechende MA geraten. :trost:

Ich hatte offenbar Glück: ich wurde mit ca. 58 (paar Monate hin oder her weiß ich nicht mehr) an eine andere Vermittlungs-pAP abgeschoben.
Die wollte mich einmal kennen lernen, letzte EGV war schon längst abgelaufen, es gab keine neue mehr.
Und so lebte ich fröhlich ohne Zwang seitens JC so vor mich hin und verprasste die weiter fließende staatliche Alimentation.

Bis Anfang letzten Jahres, wo JC noch mal den Aufstand probte.
Wenn es interessiert, kann man das nachlesen:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=89&t=19410

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 13:07
von friys
Dein Link ist sehr wohl interessant.
marsupilami hat geschrieben: Do 6. Jul 2017, 10:43Die gönnen einem nix.
Kein bisken Spass und Anwälten schon gar nix.
Ja, Du hast wohl Glück gehabt, warst aber auch unnachgiebig und kämpferisch. :bravo:
marsupilami hat geschrieben: Di 18. Jul 2017, 09:39 Wer sich nicht wehrt, hat schon von vorneherein verloren
Also - immer weiter, immer weiter!

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 12:16
von Appitsed - gesperrt
wir haben das gleiche Problem.

Re: Eigenbemühungen <|> Bewerbungsbemühungen

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 16:36
von Günter
Appitsed, wenn du weiterhin Schwachsinn postest, hast du noch ein Problem. Löschung und Sperrung deiner IP.