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Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 09:15
von schimmy
Hallo zusammen,

Es geht um die EGV meines Nachbarn, die EGV beinhaltet keine RFB-Rechtsfolgebelehrung.

Es steht nur unter Punkt 8 Schlussformel:

Die in dieser Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wurden von den Vertragspartner gemeinsam erarbeitet. Mit ihrer Unterschrift erklären beide Vertragsparteien, das sie die gemeinsam festgelegten Pflichten erfüllen werden. Sie erklären sich bereit, aktiv an allen genannten Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitzuwirken.
Erklärungsbedürftige Punkte und die möglichen Rechtsfolgen bei Verletzung der festgelegten Pflichten wurden ergänzend mündlich erläutert. Beide Seiten erhalten ein unterschriebenes Exemplar dieser Eingliederungsvereinbarung.

Also es steht keine RFB-Rechtsfolgebelehrung in der EGV, unterschrieben ist die EGV noch nicht.

Könnte man ihn trotzdem Sanktionieren auf Grund der Schlussformel?

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 09:27
von Günter
Ja, denn im § 31 SGB II steht sinngem. wer trotz Rechtsfolgebelehrung (und die möglichen Rechtsfolgen bei Verletzung der festgelegten Pflichten wurden ergänzend mündlich erläutert.) seine Pflichten nicht erfüllt, der wird 3 Monate lang nur Wasser und Brot erhalten. Mit der Unterschrift bestätigt er, die erfolgte Belehrung.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 09:49
von marsupilami
Ja natürlich!
Wenn er die Pflichten aus der EGV - nach Ansicht des JC - verletzt ....

Man muss unterscheiden zwischen EGV als eigentlich frei zu vereinbarender Vertrag und dem Verwaltungsakt eines Bescheides.

Ein Vertrag - auch mit dem JC - muß nicht unterschrieben werden - Vertragsfreiheit.
Allerdings kann hinterher nicht gejammert oder gar geklagt werden: dies gefällt mir nicht, jenes ist zu wenig, das andere zu viel.

Auf der anderen Seite "beschwert" ein Bescheid einer Behörde - in diesem Fall das JC - (fast) immer den Bürger.
Einkommensteuerbescheid: du musst Steuern zahlen!!
Aufgrund der vielen Ausgabe, die du hattest, um zum Arbeitsplatz zu kommen und diesen Arbeitsplatz zu behalten, kriegst halt ein wenig von den bereits bezahlten Steuern zurück.
Grundsätzlich sind gegen jeden Bescheid irgend einer Behörde "Beschwerden" - Widerspruch - möglich.
Oder eben als nächste Eskalationsstufe Klagen.


Zuweisung zur Maßnahme vom JC: du musst an der Maßnahme XY teilnehmen!!

EGV als Verwaltungsakt: zwar zahlen wir - JC - den Regelsatz (nach Berechnung) und die KdU, aber dafür musst du Bewerbungen schreiben, jeden Job annehmen, zu Hause bleiben und erreichbar sein, .....

So etwas sind Verwaltungsakte, die den Bürger "beschweren", Pflichten auferlegen.
Aufgrund der gesamten Systematik (nicht nur Arbeitsamt, JC, sondern auch Finanzamt, Bau-Behörden, etc) muss dem Bürger die Gelegenheit gegeben werden, grundsätzlich zu sagen: diese Pflichten sind mir zu viel, belasten mich zu stark.

Z.B.:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/verwaltungsakt/


In der "freien" EGV müsste aber auch drinne stehen, was genau passiert, passieren soll, wenn einer der beiden Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt.
Für das JC steht vermutlich drinne, dass dem JC so und so viel Wochen Zeit gegeben werden muss, diese Pflicht nachzuholen.
Ähnliches müsste für den eLB gelten. Wird halt anders formuliert.


Nach wie vor gilt:
EGV nicht unterschreiben.
Die Nicht-Unterschrift kann nicht sanktioniert werden.
Selbst wenn Nicht-Unterschrift sanktioniert werden soll, muss vor der Sanktion eine "Anhörung" erfolgen - keine Sanktion ohne Anhörung
Also schriftlich erklären, warum man/vrau die EGV nicht unterschrieben hat.


Die EGV mal abfotografieren, mit einem Bildbearbeitungsprogramm anonymisieren und dann hier einstellen.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=22&t=6150

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 10:22
von Günter
@marsu, zu viele Informationen, das war nicht gefragt. Es geht um Sanktionen aufgrund der Schlussformel, eindeutig ja. Wenn die EGV ansonsten akzeptabel ist, stellt sich nur die Frage Unterschreiben ja oder nein. Wenn ja habe ich mir irgendein vermeidbares Übel eingefangen? Ich meine nein, denn gegen einen sauberen Verwaltungsakt - z.B. 3 Bewerbungen/Monat, Übernahme der Bewerbungskosten, Teilnahme an der Maßnahme "Wie verhalte ich mich korrekt im Straßenverkehr" .... das JC unterstützt sie bei ....., Verstoß gegen die Pflichten wird, wie bereits beim Termin am .... mündlich erläutert und nachfolgend schriftlich fixiert ..... sanktioniert - wird man sich nicht wehren können und die Konsequenz bleibt die Gleiche.

Also unterschreiben und gut ist. Es macht keinen Sinn den PP zu spielen.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 10:55
von friys
schimmy hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 09:15 Also es steht keine RFB-Rechtsfolgebelehrung in der EGV, unterschrieben ist die EGV noch nicht.

Könnte man ihn trotzdem Sanktionieren auf Grund der Schlussformel?
Mir liegt ein beidseitig unterschriebener rechtsgültig Vertrag (EGV ohne RFB) vor, also ohne die sonst obligatorische Sanktionsklausel. Für den Fall des Falles lasse ich es darauf ankommen - und vertraue auf Bild
tigerlaw hat geschrieben: Do 29. Mär 2018, 10:10 1. Egal was in früheren EinV stand - es kommt auf die jetzt gültige EinV an!
2. Und wenn in der keine RFB (egal welcher Art) steht, dann ist das eben ein wirksamer Vertrag ohne Sanktionsklausel. Und in diesen Vertrag mit einer wirksamen "Änderungskündigung" nachträglich eine solche Klausel reinwürgen zu wollen, dürfte sehr, sehr schwierig werden.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 11:09
von schimmy
Danke euch für die vielen Antworten.

Die EGV beinhaltet 4 Eigenbemühungen Pro Monat.

Die Bewerbungskosten betragen 260 Euro.

Es steht keine Maßnahme in der EGV.

Unterschrieben ist die EGV noch nicht.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 11:13
von Koelsch
4 x 12 = 48. Damit liegen die "genehmigungsfähigen" Bewerbungskosten im üblichen "lächerlichen" Rahmen von € 5,00/Bewerbung.

Wenn da sonst nix "Böses" drin steht, würde ich auch unterschreiben. Die Unterschrift hat den Vorteil, dass JC nicht einfach ankommen kann, und was ändert. Beim Verwaltungsakt kann JC recht leicht ändern, beim Vertrag eben nicht.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 11:20
von friys
#6 hört sich doch akzeptabel an. Wahrscheinlich auch noch mit - gültig bis auf weiteres.
tigerlaw hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:18 ... dann würde ich zulangen und unterschreiben ...

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:25
von Olivia
Sehe ich auch so.

Was würde bei folgender Variante passieren? Man könnte unterschreiben und den Zusatz anbringen, dass die Belehrung über die Sanktionen zwar erfolgt ist aber nicht verstanden wurde, da die Regelungen zur Sanktionierung zu umfangreich und zu komplex sind, um sie dauerhaft im Gedächtnis zu behalten.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:38
von Koelsch
Wenn JC das dann auch unterschreibt, wär's ok. Einseitige Änderung = nicht unterschrieben

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:42
von Günter
Was ist denn daran komplex? Wenn du dir Bewerbungen schreibst ist alles okay, schreibste nicht, dann 3 Monate -30% vom Regelsatz?

Das sollte jeder begreifen.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:42
von Olivia
Und wenn das Jobcenter schon zwei vorunterschriebene EGV zugeschickt hat und man das auf beiden Exemplaren ergänzt?

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:43
von Koelsch
Sagte ich doch - einseitige Änderung

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:45
von Olivia
Günter hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 14:42 Was ist denn daran komplex? Das sollte jeder begreifen.
Komplex daran ist, was bei sich überlappenden Sanktionen passiert. Werden die Sanktionen aufaddiert, ist die gesamte BG betroffen, werden auch die KdU sanktioniert, was ist wenn Meldeversäuminisse hinzukommen, wann gibt es Lebensmittelgutscheine, sind auch die anderen BG-Mitglieder von einer Sanktion betroffen.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 14:45
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 14:43 Sagte ich doch - einseitige Änderung
Jobcenter hat zwei blanke unterschriebene Exemplare zugeschickt.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 15:01
von Günter
Olivia hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 14:45
Günter hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 14:42 Was ist denn daran komplex? Das sollte jeder begreifen.
Komplex daran ist, was bei sich überlappenden Sanktionen passiert. Werden die Sanktionen aufaddiert, ist die gesamte BG betroffen, werden auch die KdU sanktioniert, was ist wenn Meldeversäuminisse hinzukommen, wann gibt es Lebensmittelgutscheine, sind auch die anderen BG-Mitglieder von einer Sanktion betroffen.

Das muss erst nach der ersten Sanktion erklärt werden. Du hast noch keine Sanktion also musst du nur wissen 30 %. Bei den Einladungen steht die Meldesanktion.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 15:06
von Koelsch
Und wenn Du an den Formularen einen Zusatz anbringst, dann änderst Du die Vereinbarung = einseitige Veränderung.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 15:26
von marsupilami
Hätte - hätte - Fahrradkette.

Was bringt diese spekulative Diskussion über einen andere Fall-Konstellation dem Thread-Ersteller?


Danke!

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 16:12
von Olivia
marsupilami hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 15:26 Was bringt diese spekulative Diskussion über einen andere Fall-Konstellation dem Thread-Ersteller?
Sie bringt ihm, dass er alternative Handlungsmöglichkeiten bezüglich seiner EGV und der geforderten Unterschrift gedanklich durchgehen kann.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Di 22. Mai 2018, 16:34
von marsupilami
-> #4

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:04
von schimmy
ich wollte keinen neuen Thread aufmachen, deswegen Stelle ich die Frage hier!

Es geht um eine EGV die eine Gültigkeit hat bis auf weiteres. Wie sieht es da jetzt aus, kann das Jobcenter jetzt einfach sagen wir schließen eine neue EGV ab oder sagen wir schreiben die bisherige EGV fort, es kann ja durchaus sein das sich was ändert, was bisher aber nicht der Fall ist, wie würde ich da jetzt am besten vorgehen wenn es darum geht die bisherige EGV fort zuschreiben bzw zu kündigen???

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:36
von kleinchaos
Ich habe noch keine fortgeschriebene EGV gesehen, auch wenn sich so gut wie nix geändert hat. Es werden einfach neue ausgedruckt. Die SB ahnen ja nicht, welchen Blödsinn sie da verzapfen. Denn wenn die ursprüngliche EGV für mich gut ist und sie weder gekündigt noch geändert wird, bleibt sie gültig bis in alle Zeiten. Sollte man mal drüber nachdenken ;)

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:36
von marsupilami
schimmy hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 16:04 Wie sieht es da jetzt aus, kann das Jobcenter jetzt einfach sagen wir schließen eine neue EGV ab
Nein, denn es besteht ja schon eine.
Dann müsste das JC die alte kündigen und diese Kündigung aber ordentlich begründen.
schimmy hat geschrieben: Sa 26. Mai 2018, 16:04oder sagen wir schreiben die bisherige EGV fort, es kann ja durchaus sein das sich was ändert, was bisher aber nicht der Fall ist,
Solange sich keine wesentlichen Änderungen bei Dir ergeben, fortschreiben (lassen).
Wesentliche Änderung wäre Arbeitsaufnahme, bei der Du das Gehalt aufstocken müsstest, weil so wenig.
Umzug - warum auch immer - wo Du in den Geltungsbereich eines anderen JC kommst.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:43
von kleinchaos
Umzug ist klar, da gibts ne neue EGV wegen Zuständigkeitswechsel.
Aber selbst Arbeitsaufnahme dürfte keine neue EGV rechtfertigen, denn Arbeitsaufnahme ist doch das Ziel jeder EGV, auch wenn die Arbeit nicht die Bedürftigkeit beseitigt.
Auch bei Änderungen kann fortgeschrieben werden. Denn die EGV kann ja nur gekündigt werden, wenn die Änderungen so wesentlich ist, dass es einer oder beiden Parteien nicht zumutbar ist an der EGV festzuhalten.

Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein

Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:55
von Olivia
Unzumutbar wären gravierende Änderungen, ansonsten gilt die EGV bis zum St. Nimmerleinstag.