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Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 07:34
von Karmaro
Hallo,

ich habe gestern Post bekommen und soll an einer Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ab dem 23.07.18 teilnehmen.
Am Monatg 16.07.18 bekomme ich meinen Arbeitsvertrag für den 01.08.18.

Muss ich noch zu dieser tollen Maßnahme?

Teile am Montag der Arbeitsagentur natürlich mit das ich ab dem 01.08.18 wieder die Arbeit aufnehme.

Vielen Dank

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 08:11
von Günter
Ich würde denen schreiben

Sehr verklärte D + H,

ich habe durch Eigenbemühungen zum 01.08.2018 eine neue Stelle gefunden. Somit ist der Zweck ihrer Maßnahme ..... bereits erfüllt und eine Teilnahme an der Maßnahme Zeit und Geldverschwendung. Die Arbeitsaufnahme ab. 01.08.2018 stellt einen wichtigen Grund für die Nichtteilnahme an der Maßnahme dar, denn die Maßnahme läuft bis ..... und somit kann ich die wegen der Arbeit nicht beenden.


Mit fröhlichen ...

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 09:09
von kleinchaos
Darauf wird das JC im schönsten Befehlston antworten: Sie müssen ... Steuergelder ... solange Sie bedürftig sind ... und was Sie da alles noch tolles für Ihren neuen Job lernen können ...

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 10:30
von Karmaro
Aber die Maßnahme dient doch lediglich dazu, mich kn einen neuen Job zu vermitteln...

Im schreiben wird ja mit 3 Wochen Sperrzeit gedroht, da ich zu diesem Zeitpunkt nur etwas über einer Woche bedürftig bin, werden 3 Wochen natürlich nicht klappen.
Dürfen die mir dann bis zu 3 Wochen rückwirkend das Geld streichen?

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 10:33
von Koelsch
Nein, wie schon geschrieben, Du hast einen wichtigen Grund, da nicht hinzugehen.

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 20:26
von friys
Karmaro hat geschrieben: So 15. Jul 2018, 07:34 ...ich [...] soll an einer Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ab dem 23.07.18 teilnehmen.
Resultiert das "soll" aus einer "Zuweisung" oder ist es nur ein "Angebot" zur Maßnahme ... ?

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 20:33
von Karmaro
friys hat geschrieben: So 15. Jul 2018, 20:26 Resultiert das "soll" aus einer "Zuweisung" oder ist es nur ein "Angebot" zur Maßnahme ... ?
also es handelt sich um eine Zuweisung...

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 20:35
von Koelsch
Teil denen nachweislich mit - ab 1.8. bin ich in Arbeit, ich gehe davon aus, damit ist die Zuweisung hinfällig

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 20:49
von friys
Ja, wichtig - nachweislich. Deshalb würde ich kein Telefongespräch führen.

N.B. Kann mir sehr gut vorstellen, dass das JC das Vorlegen des neu abgeschlossenen Arbeitsvertrages verlangt. Das ist aber nicht zwingend notwendig, auch wenn es in der EGV verankert ist.

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 21:00
von Koelsch
Und wenn Du vorlegen willst, unbedingt den Namen des Arbeitgebers schwärzen, sonst ruft noch ein übereifriger SB beim neuen Arbeitgeber an.

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 21:15
von Karmaro
Also in der EGV steht nichts davon, das ich den Arbeitsvertrag vorlegen muss...

Re: Maßnahme trotz Arbeitsvertrag?

Verfasst: So 15. Jul 2018, 21:21
von schimmy
Ich würde es so machen wie von Günter vorgeschlagen im 2 thread.