Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#26

Beitrag von secany86 »

Werde später auch noch zur unabhängigen sozialen Beratung gehen,die helfen ein auch immer sehr weiter. Vielleicht kann die mir auch noch weiterhelfen,mal sehen was da gleich raus kommt. Die stehen mit dem JC auch in Verbindung und arbeiten mit denen zusammen
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#27

Beitrag von Koelsch »

Das ist 'ne gute Idee
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#28

Beitrag von Olivia »

Das sollte mit einem Facharztbesuch kombiniert werden, der Neurologe soll bestätigen, dass Du nervlich nicht weiter belastet werden darfst.
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friys
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#29

Beitrag von friys »

secany86 hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 08:17 Habe bei der Frau angerufen,bei de rich mich melden sollte und ihr mitgeteilt [...] Sie sagte nur sie notiert es sich und ich solle das gleich mit der Frau vom JC klären...
Telefonieren ist zwar bequem - aber die Vorstellung und ein Gespräch vor Ort mit dem Inhalt, dass ich für die zugewiesene Tätigkeit nicht geeignet bin, war in meinem Fall äußerst effektiv. Die Zuweisung wurde letztendlich zurück genommen.

Die mich Interviewende Person hat eine kurze Stellungnahme per E-Mail an mein Jobcenter gesendet, sonst hätte sich mein SBchen nicht so leicht von ihrem Vorhaben abbringen lassen. Fürsprache von externen Entscheidungsträgern hilft ungemein gegen die "Arbeitsvermittlungsaktivitäten" der SBchen ...
secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#30

Beitrag von secany86 »

Aaaalso,
meine FM sagte den Widerspruch kann ich direkt wieder wegstecken,den brauche ich nich,denn ich habe ja den Termin heute bei ihr und sie kann das direkt beurteilen,ob es für mich geeignet ist oder nich.
Ist es nicht!
Habe nichts weiter zu befürchten und soll mich weiter um einen Therapieplatz bemühen und ärztliche Behnadlungen in Anspruch nehmen wegen meiner einzelnen Wehwehchen.
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marsupilami
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#31

Beitrag von marsupilami »

Nochmal kurz zurück zu der EGV.

Wenn die "bis auf weiteres" gültig sein soll, dann müsste da auch drinne stehen, dass regelmäßig geprüft werden soll, ob - wichtige - Änderungen eingetreten sind, die es evtl. notwendig machen, die EGV zu ändern oder gar komplett neu zu schreiben.

Ist so eine "Überprüfung" der EGV in den bisherigen Gesprächsterminen mal angesprochen worden?

Da der Termin im JC wohl gerade läuft, ist es vermutlich zu spät, zu sagen: beim JC nix direkt unterschreiben.
Alles was zur Unterschrift vorgelegt wird, erstmal mitnehmen nach Hause und dort tief Luft holen.
Eine Nacht drüber schlafen und dann nochmal lesen.

Wenn Du unsicher bist, das Teil mal digitalsisieren, anonymisieren und hier einstellen.
Hier http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22 gibt es in dem Bereich "Themen" ein paar Anleitungen, falls notwendig.
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marsupilami
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#32

Beitrag von marsupilami »

secany86 hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 10:03 Aaaalso,
meine FM sagte den Widerspruch kann ich direkt wieder wegstecken,den brauche ich nich,denn ich habe ja den Termin heute bei ihr und sie kann das direkt beurteilen,ob es für mich geeignet ist oder nich.
Ist es nicht!
Habe nichts weiter zu befürchten und soll mich weiter um einen Therapieplatz bemühen und ärztliche Behnadlungen in Anspruch nehmen wegen meiner einzelnen Wehwehchen.
Kriegst Du das noch schriftlich?

Sagen können die viel, was im Ernstfall zählt, ist das, was Du schwarz auf weiß hast.
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secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#33

Beitrag von secany86 »

Nein schriftlich habe ich nichts. Sie ging nach unserem Termin direkt zu der besagten SB. In 4 Wochen ist wie immer mein nächster Termin bei meiner Fallmanagerin. Zur Not gehe ich früher hin,wenn da was unklares passiert.
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#34

Beitrag von Koelsch »

Immerhin anscheinend ordentlich gelaufen. Glückwunsch.

Schriftlich wär's natürlich besser, aber das kann auch durchaus so klappen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#35

Beitrag von secany86 »

Ich bedanke mich nochmal bei allen für die Hilfe und den schnellen Antworten,viele vielen Dank,ihr seid großartig :)
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#36

Beitrag von Koelsch »

Ich drück die verfügbaren Däumchen (als alle 2 :zwinker: ), dass Du schnell einen Therapieplatz findest und wieder voll auf die Beine kommst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#37

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 10:06 [...] Sagen können die viel, was im Ernstfall zählt, ist das, was Du schwarz auf weiß hast.
So isses. Bei mir wurde eine entsprechende Anmerkung in VerBIS (e-Akte) angefertigt (wie ich bei Akteneinsicht zu lesen bekam).
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marsupilami
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#38

Beitrag von marsupilami »

Also hast Du das auch nicht vom JC aus freiwillig und durch konstruktives Handeln des JC-SB bekommen, sondern erst auf eigene Initiative - Antrag auf Akteneinsicht.

Nachtrag: unter Transparenz und Kundenfreundlichkeit stelle ich mir was anderes vor.
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friys
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#39

Beitrag von friys »

#38
Richtig, nix freiwillig vom JC. Ich bekam allerdings auch eine E-Mail vom Leiter des Maßnahmeträgers, dass das SBchen die Entscheidung zähneknirschend akzeptiert hat. Damit war ich zufrieden. Darauf folgten als Retourkutsche gleich mal 5 VVs, die ich brav wie ich bin, abgearbeitet habe. Angestellt wurde ich nicht. Na so was ...
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