Seite 1 von 2

"Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 15:54
von tigerlaw
Hintergrund:

ELB, jetzt 20, hatte Hauptschule mäßig abgeschlossen, danach (gemäß SchulG) die Berufsschule besucht.

Jetzt fällt ihm auf, dass er doch mehr aus sich machen solle/könne, hat selber Platz in der Berufsschule gesucht (mit begleitendem betrieblichen Praktikumsplatz). Ziel: Nach 1 Jahr Realschulabschluss, und ggf. später auch Fachabi.

FM hatte ihn - in Gegenwart der Mutter - ziemlich in den Senkel gestellt, daraufhin waren ELB und Mutter bei mir, ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, gegen Mittag des 5.6. per Fax eingesandt.

Am 5.6. wurde eine neue Einladung zum Beratungstermin auf heute, 13.6. versandt (vielleicht auf Anweisung vom TL?).

Heute war Termin, diesmal wurde EGV nicht sofort unterschrieben, sondern gemäß meiner Empfehlung mitgenommen.

Meine Frage: Sind da große "Fallstricke?" Die "Maßnahme" läuft exakt bis Schulbeginn.

Mein Ziel: Es soll nicht der "Aufstand geprobt" werden!

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:02
von tigerlaw
Ergänzung:

Nachfolgend der Flyer des Maßnahmeträgers

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:05
von Olivia
Will der eLB denn an der Produktionsschule teilnehmen? Anders gefragt, bringt die Produktionsschule etwas in Hinsicht auf die Berufsschule?, den realschulabschluss und das spätere Fachabi?

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:21
von Koelsch
Keine "Haasträuber" gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob es zulässig ist, eine eventuelle zweite 10% Sanktion während einer laufenden "großen Sanktion" tatsächlich von den KdU abzuziehen.
Kann man aber drin lassen, denn wenn das nicht zulässig sein sollte, kann es auch nicht wirksam durch "Vertrag" vereinbart werden.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:22
von Koelsch
Keine "Haarsträuber" gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob es zulässig ist, eine eventuelle zweite 10% Sanktion während einer laufenden "großen Sanktion" tatsächlich von den KdU abzuziehen.
Kann man aber drin lassen, denn wenn das nicht zulässig sein sollte, kann es auch nicht wirksam durch "Vertrag" vereinbart werden.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:33
von Olivia
Wie macht sich die Produktionsschule im Lebenslauf?

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 16:52
von Günter
Platzhalter ... :8:

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 17:02
von tigerlaw
Olivia hat geschrieben: Do 13. Jun 2019, 16:33 Wie macht sich die Produktionsschule im Lebenslauf?
Dürfte als "eine Maßnahme des SGB-II-Trägers" zu deklarieren sein, und 7 Wochen sind auch nicht sonderlich lang.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 17:05
von marsupilami
Die selbst gesuchte Schule mit Praktikum ist was völlig anderes als das, was da in der EGV beschrieben steht und im Flyer angeboten wird?


Dann wundert mich warum die Gültigkeit EGV/Besuch der Maßnahme nicht auf diesen Schulbesuch beschränkt wurde bzw. die zeitliche Beschränkung der Maßnahme aus Punkt 4 in die Gültigkeitsdauer in Punkt 2 übernommen wurde.
Dann wird das auch für den jungen Mann deutlicher.

Sicherlich braucht der junge Mann auch während dieses anderen Schulbesuches auch Lebensunterhalt und Anteil Miete.
Da braucht es ja dann aber auch eine andere EGV. Eine einfache Fortschreibung genügt da meiner Meinung nach nicht.
Das ist nach meiner Auffassung nicht ausreichend berücksichtigt.


Was ich nicht verstehe: es gibt offenbar bereits eine Zuweisung?
Aber ein Gespräch mit der Seminarleitung/Seminalleiter*in hat noch gar nicht stattgefunden?

Was genau sind die Schulungsinhalte?
Das Ziel dieser 2-monatigen Maßnahme?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit / der Umfang, dass der junge Mann aus dieser Maßnahme etwas mitnehmen kann für den selbst gesuchten Schulbesuch?
Lernen lernen?
Lernziele stecken?
Lernplan ausarbeiten?

Der Flyer selbst ist auch nach seiner Natur nicht sehr aussagekräftig.

Die in der EGV unter Punkt 4 aufgeführten Möglichkeiten/Inhalte, etc. sind doch auf die vollwertigen Projekte dieser low-tech zugeschnitten bzw. aus deren Programmen kopiert.



Die Ortsabwesenheit wird offenbar wg. des kurzen Zeitraumes sehr kurz und damit rigoros abgehandelt.
Offenbar keine Chance, Brückentage, an denen beim Maßnahmeträge nix stattfindet, ohne große Rückmeldung einfach so zu "verbummeln" oder nach Malle zu fliegen.
Jaaaaa, ich weiß - keine Feiertage, keine Brückentage im Juli und August.


Wie geht es nach Ende der Maßnahme weiter?
Wird es es eine neue EGV geben?
Wird es Leistungen während des Schulbesuches geben - von wem?
Wenn nicht vom JC, von wem dann?
Wer kann dann beraten? Wo?

Ich denke an das Stichwort Beratungspflicht!


Was mir erst beim nochmaligen Lesen aufgefallen ist:
In der EGV steht unter 4 Unterstützung durch das JC nix von pekuniären Leistungen durch das JC drinne!?

Kriegt der junge Mann nix?
Wenn nein, warum nicht?




Da wird kurzfristig mit ziemlichem Druck auf Teilnahme in eine Maßnahme zugewiesen ohne Plan. Zumindest auf Seiten des JC.
Könnte man als Retour-Kutsche betrachten für tiger's Rüffel.


Ich hab mir nicht alle angebotenen Projekte auf der home-page durchgelesen, aber schon allein von den Überschriften und teasern her wird da für den jungen Mann speziell nix angeboten. Kann ja auch nicht.
https://www.low-tec.de/
Der soll da offenbar einfach 2 Monate unter Druck geparkt werden.


Da aber kein Aufstand geprobt werden soll:
einfach hingehen, regelmäßig, pünktlich.
Eine Art Tagebuch führen - wer unterrichtet, welche Tätigkeit sollte verrichtet werden, Arbeits- und Pausenzeiten, ....
Auch die Gesprächsinhalte am 02.07. zumindest stichwort-artig notieren.
Und der junge Mann soll sich bei dem Gesprächstermin auf gar keinen Fall beschwatzen lassen, von seinem selbst gesuchten Ziel und Schulbesuch abzulassen und sich für eines der von low-tech angebotenen Projekte überreden und einschreiben lassen.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 17:45
von marsupilami
@ Wampe: nun bin ich noch mehr verwirrt.
Was genau steht im von Dir erwähnten § 15 SGB II zum Thema Laufzeit?
Ich lese da nur was von
(3) Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden.
Andererseits steht genau in diesem § was zu Leistungen drinne:
(2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). In der Eingliederungsvereinbarung soll bestimmt werden,
1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 18:17
von tigerlaw
Danke für die Rückmeldungen.

Marsu, ich gehe davon aus, dass man im Jobcenter schon weiß, dass der Regel- und KdU-Bedarf auch für den jungen Mann irgendwie gedeckt werden soll.

Ich plane, morgen folgende Zwischeninfo an die FM herauszuschicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr XXX hat mir den Entwurf der Eingliederungsvereinbarung vorgelegt. Ich vermute mal, dass sie etwas „mit der heißen Nadel gestrickt“ worden ist, denn ich vermisse eine Kostenerstattungsregelung.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass ab 24.08.2019 mein Mandant auch seitens des Jobcenters in die Lage versetzt wird, seinen Pflichten als Schüler und als Praktikant vollumfänglich nachkommen zu können. In diesem Falle bedarf es dann eigentlich keiner ändernden EGV.

Bitte beachten Sie, dass ich ab 19.06. bis 29.06.2019 nicht in der Kanzlei sein werde!

Mit freundlichen Grüßen
Aber bis dahin bin ich für konstruktive Vorschläge immer offen.

Andererseits aber auch bitte bedenken: Es soll ja nur eine Lückenfüllung für 7 Wochen sein, also sollte man irgendwie auch die Sache mit "Augen zu und durch" hinter sich bringen ...

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 18:18
von Koelsch
Ich denke auch, in einer EGV steht nicht: Du bekommst ALG II

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 18:55
von marsupilami
Dank für den Erklärbären.

Nachtrag: dann müsste der Verweis auf diesen Link richtig sein?
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=24844

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 20:29
von kleinchaos
Meiner Meinung nach dürfte die EGV eh nur für die Laufzeit der Maßnahme befristet sein. Nix mit bis auf weiteres. Denn mit Ablauf der Maßnahme haben sich ja uU die Bedingungen geändert, also besser gebildet, mehr Fertigkeiten etc.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 21:21
von tigerlaw
kleinchaos hat geschrieben: Do 13. Jun 2019, 20:29 Meiner Meinung nach dürfte die EGV eh nur für die Laufzeit der Maßnahme befristet sein. Nix mit bis auf weiteres. Denn mit Ablauf der Maßnahme haben sich ja uU die Bedingungen geändert, also besser gebildet, mehr Fertigkeiten etc.
Wow, das wäre ja mal eine Supermaßnahme, wenn sie bereits innerhalb von 7 Wochen nachhaltige Verbesserungen zeitigen würde ... :gaga:

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 22:09
von kleinchaos
Naja, sie ist doch so super? Sonst bräuchte er sie doch gar nicht?

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 22:42
von Olivia
Wie jetzt, die Massnahme trägt nicht zur Bildung bei und vermittelt keine Fertigkeiten? :verwirrt:

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 08:37
von Olivia
Will der eLB zu dem "Lückenfüller" hin oder macht das aus seiner Sicht keinen Sinn?

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 09:14
von marsupilami
EGV unterschreiben, hingehen, Zähne zusammenbeißen, stichwortartig Tagebuch schreiben und bei eklatanten ungünstigen Vorkommnissen bei tiger Laut geben.

Dann ist er die 2 Monate bzw. 7 Wochen "aufgeräumt" und muss nicht "abhängen" und "tschillen".
Evtl. kann er ja tatsächlich was mitnehmen und

:ironiea: :ironiea: :ironiea:
er lernt die potentiellen Protagonisten des RTL II Fernsehens kennen.
"Kukk ma Kevin, das wirst du wennste dir inne Schule nich' anstrengen tun tust."

:ironiea: ENDE

Er lernt in einer homöopatischen Dosis Durchhaltevermögen, was ihm beim Schulbesuch nützlich sein kann.
Da wird es auch Phasen, Themen, .... geben, wo er sich eben durchbeißen muss.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 09:23
von tigerlaw
Er geht hin, zumal er auch so schon bisher auf eigene Faust sich um Praktikumsplätze bemüht, wenn auch vergeblich.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 09:33
von marsupilami
:Daumenhoch:

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 09:38
von Olivia
marsupilami hat geschrieben: Fr 14. Jun 2019, 09:14 :ironiea: :ironiea: :ironiea:
er lernt die potentiellen Protagonisten des RTL II Fernsehens kennen.
"Kukk ma Kevin, das wirst du wennste dir inne Schule nich' anstrengen tun tust."

:ironiea: ENDE
:ohnmacht:

:totlach:

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 00:08
von tigerlaw
Am 1.7.19 war Termin bei der FM, ich war dabei.

Freundlicher Termin, eine Kollegin (statt des verhinderten TL) war dabei.

und siehe da, es wurde neues Angebot unterbreitet.

Den Flyer dazu habe ich mir durchgelesen, ich habe keine Fußangel gefunden und konnte deshalb dem Mandanten empfehlen, die EGV unmittelbar noch im JC zu unterschreiben.

Ich bin mir sicher: Sollte es "aus dem Ruder laufen" und ich mich einschalten, wird es wieder rund laufen.

Die EGV habe ich mal beigefügt.

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 08:02
von marsupilami
Es ist offenbar noch zu früh am Morgen.
Ich dachte, der junge Mann/die junge Frau soll vorübergehend - Juli/August diesen Jahres "aufgeräumt" werden.

Jetzt steht da aber was von Juli 2020.
Unter Punkt 4 Unterstützung durch das Jobcenter.

Und die selbstgesuchte Schule beginnt ja schon im August 2019?

Oder ist das eine pföllig andere - schulbegleitende - Maßnahme?

Dann soll der Delinquent neben der Schule noch eine Maßnahme besuchen?
15 Wochenstunden? d.h. 3 h pro Tag? Bei einer 5-Tage-Woche?

Ist das denn auf mit den Fahrtzeiten Wohnung - Schule - Schule - Maßnahme - Maßnahme - Wohnung machbar.
Vermutlich ist der "Schüler" auf Öffies angewiesen?

Re: "Pferdefüße" bei EGV für U-25?

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 09:14
von kleinchaos
In dem Moment, wo eLB die Ausbildung beginnt, endet dieser Wegweiser. 1. wegen Aufnahme der Ausbildung, 2. wegen erfolgreich gewiesenem Weg ;)