Neue EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Aurora
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Re: Neue EGV

#51

Beitrag von Aurora »

Wie stellt ihr Euch dem JC gegenüber vor, wenn ihr jemanden als Beistand begleitet? Und warum stellt ihr Euch so vor?

Bei mir steht der nächste JC-Termin an, zwei Personen haben sich als Begleitung angeboten. Sie würden sich nicht mit ihrem richtigen Namen vorstellen, sondern unter einem Pseuydonym. Anstatt Andreas Tunichtgut als Dagobert Duck. Was falls der Beistand dies Gespräch vor einem Gericht oder so beschreiben muss? Gilt das, wenn er dann sagt ich bin Andreas T. und nicht DD?
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#52

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke mal der richtige Name sollte schon sein.
Im Zweifel merkt sich der SB Dagobert Duck. Und wenns dann hart auf hart kommt war Andreas Tunichgut gar nicht als Beistand dabei.
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Emmaly
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Re: Neue EGV

#53

Beitrag von Emmaly »

Bei uns werden die Namen nicht verlangt. Aber wenn, dann den richtigen. Protokoll des SB wird nicht vom Beistand unterschrieben, sondern wenn vom Leistungsempfänger selbst. Aber dann auch eine Kopie für die eigenen Akten verlangen.
Wichtig wäre auch, dass der beistand genau instruiert ist, was erreicht werden soll und was der Betroffene nicht will. Als Beistand sollte man gut zu hören und eventuell Notizen machen.

P.S.: Der Name des SB sollte man sich gut merken, besser noch schriftlich niederlegen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Aurora
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Re: Neue EGV

#54

Beitrag von Aurora »

Pünktlich zum Termin erschienen. Ein guten Tag Frau X . Herr Y, das mit mein Begleiter Herr Z, wurden durch meinen SB souverän aufgenommen. Ach Sie heißen Z.
Unterlagen ausgepackt, gesetzt. Der Stand der Ding wurde hinterfragt. Interesse bestand nur am B-Plan.

Da ich heute keine Förderung beantragen würde, wagte ich die Frage wofür der B-Plan jetzt notwendig sei und mit welchem Recht er diesen einfordere. Ein bisschen hin, ein bisschen her er wollte sich nicht festlegen. Die Paragraphen seien egal, folgten Hinweise wie er könne das Dokument schriftlich einfordern. Dann kam der Hinweise auf meine Mitwirkungspflicht. Tschaka! Wühl in meine Ordner, Hinweis zu §20 und Kölsch-Spikzettel gesucht und noch unsicher mit das stellt sich die Frage, inwiefern ist solch eine
Zitat:
Beschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens
für die Leistung erheblich. Nach meiner Meinung ist es das nicht, für die Leistung erheblich ist, ob noch Geld auf dem Konto ist oder zu erwarten ist. Mein Mitwirkungspflicht habe ich in vollem Umfang erfüllt.

Der Druck wurde weiter erhöht, versehen warum ich solche Nebenkriegsschauplätze eröffne, blockiere, …. täte er nicht. Lief in dieser Art ab.

Erklärte dem SB das gewünschte Dokument habe ich dabei. Komme ihm auch gerne entgegen, er kann es durchaus lesen und sich Notizen dazu machen. Das mache er nicht. Nein, er benötigte eine Kopie. Also wieder von vorne. Der Datenerhebung wiederholt zugestimmt, der Datensicherung jedoch nicht. 3x verweigerte der SB dies zu tun. Zitat: „…das tue ich sicherlich nicht, ich mache mir keine Notizen. Ich rufe jetzt jemanden hinzu.“ Sein Anliegen unterstützend forderte ich auch den TM dazu.

TM hörte sich seinen SB (in 3 Min. alles zusammengefasst), ich hab ihn von A-Z fast tot gewschätzt, musste er immer wieder schlucken. Hab die Schoße in großen Bereichen erklärt. Von § 20, über 16b und zu diesem Ehrhebungs§ meine Rechtsauffassung erklärt. Der TM gab mir und meiner Auffassung recht. Ich müsste dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen. Wenn aber alle unsere 300-400 Kunden so kämen, dann könnten wir unsere Arbeit nicht machen. Er wünschte sich im Sinne Beteiligten mehr Kooperation. Erklärungen folgten warum dies oder das, Maßnahmen, …. Er erklärte sich bereit den B-Plan zu lesen. Fragte was SIE jetzt für mich tun könnten. Da hab :arge: ich Duesel es vermasselt! Leere im Kopf, vorbereitete Notizen total vergessen antwort: „zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Muss den B-Plan. B-Plan muss ich anpassen und fertig stellen, dann macht vorlegen Sinn.

Neue EGV muss her. Ich arbeite weiter an meiner Selbstständigkeit, muss mich jedoch bewerben.

EGV von SB ohne konkretes besprechen erstellt u. gedruckt. Besprechen müsse er das ja nicht, da ich es eh prüfen lasse. Höflich nachdrücklich um Besprechung gebeten. Im Eilverfahren sämtliche Punkte runtergerasselt.

Dann abgefragt ob Tel./Mailanschrift gelöscht. Referenz-Nr. meines Profils erbeten und nach hartnäckiger Aufforderung erhalten.

Meine Bitte die von erstellte Gesprächsnotiz zu lesen und unterschreiben, verneinten sie mit einem Lachen und dem Hinweis dies täten sie bestimmt nicht.

Die von Ihnen erstellte Gesprächsnotiz kann ich schriftlich beim Geschäftsführer einfordern.

Danach ins Büro des TM. Der las B-Plan. Fragen hatte er keine. Dann jedoch ergab sich ein Gespräch mit auf gleicher Augenhöhe. Er hat einiges erklärt, auch bezüglich Kontrolle durch BRH, in Maßnahme stecken welche für mich nicht wirklich Sinn machen würde. Einige interessante Tipps für mich.

Mein Ziel Kostenübernahme Tragfähigkeitsbescheinigung konnte ich nicht erreichen. Förderung Ex-Gründungs-Kurs gibt’s im Städtle nicht.

Nach 3 Stunden kam es zu diesem Ergebnis.
Aurora
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Re: Neue EGV

#55

Beitrag von Aurora »

:kopfkratz: Mit dem Bewerben kann ich leben. Mit den Schikanen in der EGV eher nicht.
Muss mir das alles in Ruhe durchlesen, weil sich einiges widerspricht, ungenau ist.

Der SB war wohl etwas, ange.....
Selbst bin ich auch verantwortlich, weil ich Dickkopf ab einem gewissen Zeitpunkt die Kurve nicht mehr gekriegt hab.
schlaraffenland

Re: Neue EGV

#56

Beitrag von schlaraffenland »

Zitat aus der EGV:
Bewerbungsunterlagen müssen marktgerecht erstellt werden und dürfen eine mögliche Arbeitsaufnahme nicht vereiteln.
Das ist eine neue Formulierung in den EGV's.

Ist so eine Formulierung rechtskonform?

Was ist, wenn ein ALG-II-Bezieher mit so einer EGV in seinem Lebenslauf und ggf. in den Anschreiben auf gesundheitliche Einschränkungen hinweist (weil er es einfach tun muss) oder im Lebenslauf krankheitsbedingte Lücken enthalten sind, die sich auch auf die aktuelle Bewerbersituation auswirken (Beispiel: Reha-Aufenthalt im Jahr xxxx, hieraus eine verminderte Belastbarkeit zum aktuellen Zeitpunkt resultierend)?
schlaraffenland

Re: Neue EGV

#57

Beitrag von schlaraffenland »

In der EGV stehen die Regelungen zur Ortsabwesenheit drin. Diese können ggf. kollidieren mit der beabsichtigten freiberuflichen Tätigkeit, wenn (vor allem kurzfristig) Kundentermine außerhalb des orts- und zeitnahen Bereichs wahrgenommen werden müssen.
schlaraffenland

Re: Neue EGV

#58

Beitrag von schlaraffenland »

Den vereinbarten Eingliederungsvereinbarungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist.
Hat jemand schon mal erfolgreich gegen diesen Passus in der Rechtsfolgebelehrung geklagt? Ich finde diesen Passus am ober-asozialsten von allen Sanktionsregelungen.
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#59

Beitrag von kleinchaos »

Das mit den Bewerbungen die so gestaltet sein müssen dass sie eine Arbeitsaufnahme nicht vereiteln ist neu im Gesetz.
§ 31 Abs 1 Satz 2

Bewerbungen während Lesitungskürzung oder kompletten Wegfall da würd ich mich drüber streiten.

Die "Pflicht" zur Unterschrift unter eine EGV gibts nicht. Ein VA ist manchmal sogar von Vorteil, denn gegen den kann man in Widerspruch gehen oder klagen.
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Re: Neue EGV

#60

Beitrag von schlaraffenland »

kleinchaos hat geschrieben:Das mit den Bewerbungen die so gestaltet sein müssen dass sie eine Arbeitsaufnahme nicht vereiteln ist neu im Gesetz.
§ 31 Abs 1 Satz 2
Die Formulierung
.... oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern, ....
stand, meine ich jedenfalls, früher in irgendeiner Dienstanweisung der BA. Jetzt steht der Schmarrn eben im Gesetz drin *würg*.

Darf ich nun in einer schriftlichen Bewerbung auf meine gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen oder nicht? Ich darf den potentiellen Arbeitgeber ja nicht anlügen. Falls ich ihn anlüge (ich habe keine Einschränkungen), und der AG kriegt das dann im Job raus, dann darf er mich doch rausschmeißen?

Also wieso dann nicht in der Bewerbung dem AG sagen, was Sache ist?
Ich hab aber in nem anderen Forum (Elo-Forum) schon mal gelesen, dass Leute unter solchen Umständen ne Sanktion angedroht bekommen haben (und eventuell auch eine aufgebrummt haben, weiß ich grad nicht), weil sie in der Bewerbung auf ihre Einschränkungen hingewiesen haben.
Die "Pflicht" zur Unterschrift unter eine EGV gibts nicht. Ein VA ist manchmal sogar von Vorteil, denn gegen den kann man in Widerspruch gehen oder klagen.
Sehe ich auch so.
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Re: Neue EGV

#61

Beitrag von Aurora »

Verzeih wenn ich nicht gleich reagiere. Mach für den WirtschaftsFrauenTag fertig, der um 10 beginnt.

marktgerecht Bew, neuer § 31 Abs 1 Satz 2: marktgerecht ein schwammiger Begriff. Wer beurteilt was marktgerecht ist. Da liegt der Unterschied m.M nach z.B. der Tätigkeit ungelernter Helfer, Handwerker, Ing oder Bürotuss - Bewerbungen entsprechen optisch+inhaltlich unterschiedlichen Anforderungen. Vor jahren hatte ich mal ne Maßnahme bei einem UN-Berater wie bewerbe ich mich richtig. Bei gewissen Firmen nehme diese Vorlage vom Fachmann der als Headhunter für UN tätig ist. Persönlich finde ich Bewerbung ....
Hier bedarf es wenn schon ausführlicher Beschreibung was unter marktgerecht zu verstehen ist.

Inhalt Unterlagen/Zeugnisse/Ausfallzeiten: Ich entscheide anhand des Stellenprofils, welche Unterlagen das UN von mir bekommt.
Wenn ich mich als GF-Sek. bewerbe, scheibe ich im Lebenslauf zwar meine Tätigkeit beim Radio rein. Im Anschreiben gehe ich, darauf jedoch nicht ein - nicht relevant.

OA sehe ich wie Du, passt nicht zur Pflichterfüllung.

Da gibt es vieles zu klären. Hatte auch nie die Absicht diese EGV zu unterschreiben. Weiß ja mittlerweile das ein VA besser für mich und die Wahrung meiner Interessen ist.

Muss dann mal :angst:
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#62

Beitrag von kleinchaos »

In Auroras EGV steht der bemerkenswerte Satz drin: (sinngemäß) ... sich auf Stellen bewerben zu deren Ausübung sie gesundheitlich und fachlich in der Lage ist.

Ich denke mal, das schiebt 1. den sogenannten Im-Letzten-Moment-Stempel-Sammlern einen Riegel vor, sagt aber auch, dass Bewerbungen auf Stellen zu denen man gesundheitlich nicht in der Lage ist nicht zu machen brauch
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#63

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:In Auroras EGV steht der bemerkenswerte Satz drin: (sinngemäß) ... sich auf Stellen bewerben zu deren Ausübung sie gesundheitlich und fachlich in der Lage ist.

Ich denke mal, das schiebt 1. den sogenannten Im-Letzten-Moment-Stempel-Sammlern einen Riegel vor, sagt aber auch, dass Bewerbungen auf Stellen zu denen man gesundheitlich nicht in der Lage ist nicht zu machen brauch

Ohne die EGV bisher gelesen zu haben :verlegen: heißt das aber auch - ich muss auf gesundheitliche Einschränkungen hinweisen, denn ich kann nicht aus dem Jobangebot herauslesen, welche gesundheitlichen Anforderungen der Job stellt, dass kann nur der potentielle Arbeitgeber. Nur der weiß zum Zeitpunkt der Bewerbung genauer, was der Job verlangt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neue EGV

#64

Beitrag von schlaraffenland »

Was ist keine marktgerechte Bewerbung aus Sicht des JC?

Im Elo-Forum gibt es einen Thread: Sanktionsandrohung erhalten, weil Bewerbung handschriftlich verfasst an AG geschickt, weil Drucker defekt war (oder Druckerpatrone alle) und kein Geld vorhanden für neuen Drucker (oder neue Patrone).

Ich weiß nicht, wie der Stand der Dinge in diesem Fall ist: Sanktion aufgebrummt?

Weiß auch nicht, wie die URL dieses Threads heißt.
Aurora
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Re: Neue EGV

#65

Beitrag von Aurora »

marktgerecht, erreichbarkeit, reaktionszeit, hinweise keine kosten für onlinebewerbungen zu übernehmen: evtl. eine Reaktion weil ich Telefon-Nr. u. Mailanschrift aus den Stammdaten löschen ließ.

kümmere mich jetzt zum den Aufbau meiner freiberuflichen Tätigkeit. Vielleicht soll ich mir dies, weil Tagesevent, schriftlich genehmigen lassen. :mrgreen:
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Günter
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Re: Neue EGV

#66

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben: Ich denke mal, das schiebt 1. den sogenannten Im-Letzten-Moment-Stempel-Sammlern einen Riegel vor,
????? Was meinst du damit?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#67

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab immer wieder erlebt, dass Leute kamen mit der Liste wo man die Bewerbungen einträgt, die wurde mir mit den Worten vorgelegt: Können Sie mal nen Stempel reinmachen fürs Arbeitsamt?
Wenn derjenige nichtmal ansatzweise Interesse am Autohandel zeigte oder an Aufbereitung oder Reifendienst hab ich keinen Stempel reingemacht
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Re: Neue EGV

#68

Beitrag von Koelsch »

Ich würde nicht unbedingt nachfrage, was heißt "marktgerechte Bewerbung". Dann hat JC einen wunderschönen Aufhänger: "Ach, der Leistungsberechtigte weiß nicht, wie eine marktgerechte Bewerbung aussieht. Da helfen wir doch gerne mit einem vielwöchigen Bewerbungstraining!" :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neue EGV

#69

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben:Ich hab immer wieder erlebt, dass Leute kamen mit der Liste wo man die Bewerbungen einträgt, die wurde mir mit den Worten vorgelegt: Können Sie mal nen Stempel reinmachen fürs Arbeitsamt?
Wenn derjenige nichtmal ansatzweise Interesse am Autohandel zeigte oder an Aufbereitung oder Reifendienst hab ich keinen Stempel reingemacht

Was sollten denn die Leute machen, denen 8 Bewerbungen pro Monat aufs Auge gedrückt wurde, in solchen Nestern wie z.B. CB da hast du ganz schnell alle in Frage kommenden Firmen durch und marschierst dann auch zum Reifenhändler. Und da sitzt dann eine Dame und sagt, ach du magst gar keine Reifen, dann gibt es auch keinen Stempel, lass dich vom JC neu besohlen und runderneuern. Ich sag nicht, was ich jetzt denke.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#70

Beitrag von kleinchaos »

Nee nee, du verstehst mich falsch. Die meisten sagten, sie hätten gar keine Zeit zu arbeiten. Wegen anderer Arbeit.
Ich hab mich nicht als Richter aufgeschwungen. Das ist nicht mein Stil.
Ich hatte aber auch andere, die wirklich arbeiten wollten, die bekamen natürlich den Stempel.
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Re: Neue EGV

#71

Beitrag von Aurora »

Hab mir meine EGV mal näher angeschaut. Mag ich so nicht unterschreiben. Da kommt es über die Vorlage der ... Unterlagen im Termin zum Disput, der Teamleiter bestätigt seinem SB, da Frau X recht hat und nichts vorzeigen muss und dann schreibt er seine leere Drohung in die EGV rein. Ärgerlich.

Schaut bitte mal in meine Antwort rein. Ergreift die Chance und schmiert drin rum.

Mir fällt auf wieviel Zeit und Energie sinnlos durch diese JC-Taktiken verschwendet werden. Persönlich kostet mich das sehr viel Kraft. Nach einem Termin fackel ich dann erst mal ab. Mag mich mit der Thematik nicht mehr beschäftigen. Wenn ich aber all diese Zeit und Energie nutzen könnte für die Gründung, Jobsuche oder was auch immer, wäre vielles einfacher das gemeinsame Ziel der Interegration in den Arbeitsmarkt zu realisieren.
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Re: Neue EGV

#72

Beitrag von Günter »

Ich darum, die unklaren Punkte zeitnah zu beantworten, um eine erfolgreiche Eingliederung meinerseits weiter vorantreiben zu können.
Da fehlt ein Wort, vermutlich ein bitte. Und damit machst du dich zum Bittsteller.

Ich würde schreiben: Ich erwarte ihre Antwort bis, um ......

allerdings bist du hierzu

um eine erfolgreiche Eingliederung meinerseits weiter vorantreiben zu können.

ohnehin verpflichtet.

Ich bezweifle ohnehin, dass man dich per EGV zum Aufbau einer Selbstständigkeit verpflichten kann. Wenn ja, dann die Zahl der Bewerbungen reduzieren. Eins geht nur.

Die Prüfung einer selbstständigen Existenz kann wegen des damit verbundenen Pleiterisikos nur freiwillig erfolgen. Oder die Zahlen dir alle erforderlichen Kurse und Umschulungen. .... da war doch mal was. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schlaraffenland

Re: Neue EGV

#73

Beitrag von schlaraffenland »

Ich finde das Schreiben gut.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#74

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut, ganz am Anfang ist ein "von" zu viel:
...wurden von ausschließlich von Ihnen herausgesucht....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neue EGV

#75

Beitrag von Aurora »

Günter hat geschrieben:
Ich darum, die unklaren Punkte zeitnah zu beantworten, um eine erfolgreiche Eingliederung meinerseits weiter vorantreiben zu können.
Da fehlt ein Wort, vermutlich ein bitte. Und damit machst du dich zum Bittsteller.

Ich würde schreiben: Ich erwarte ihre Antwort bis, um ......

allerdings bist du hierzu

um eine erfolgreiche Eingliederung meinerseits weiter vorantreiben zu können.

ohnehin verpflichtet.

Ich bezweifle ohnehin, dass man dich per EGV zum Aufbau einer Selbstständigkeit verpflichten kann. Wenn ja, dann die Zahl der Bewerbungen reduzieren. Eins geht nur.

Die Prüfung einer selbstständigen Existenz kann wegen des damit verbundenen Pleiterisikos nur freiwillig erfolgen. Oder die Zahlen dir alle erforderlichen Kurse und Umschulungen. .... da war doch mal was. :gunni:

Verstehe das im Kontext etwas anders als Du. Arbeiten an der Planung und Umsetzung bedeutet für mich zu schauen ob sich meine Vorstellungen bezahlbar und in absehbarer Zeit gewinnbringend verwirklichen lassen.
Was mich ganz massiv stört ist der 2. Teil: "und legen dem P.A. auf Anforderung Unterlagen vor."

Mir wurde mehrfach angedroht, dass die Unterlagen schriftlich eingefordert werden und ich sie dann vorlegen müsse! Dieses Thema haben wir ca. 1,5 Stunden diskutiert. Der Teamleiter bestätigte dann, dass ich per Gesetzt nur aussagefähige Vorlagen abgeben muss, wenn ich die Möglichkeiten §§ 16b und c nutzen möchten.

Nun steht das in der EGV, die bei Nichtunterschrift zum VA wird. Wenn es wichtig wäre, könnt ich drüber lachen.

Resümee nach Termin: Wenn ich als Hartzer um die wenigen Rechte kämpfe, die ich habe werde ich als Palastrevoluzer mit noch härteren (i. m. F. detaillierten) EGV-inhalten bestraft.

Habe irgendwie Angst Fehler zu machen die zu Sanktionen führen. Daher diese Nachfragen zur EGV. Was passiert schlimmsten Falls wenn ich div. aus dem VA nicht erfülle?

Mein Beistand meinte ich solle mir nicht soviele Gedanken machen, jedoch über das Thema Haarspalterei nachdenken.

Eure Meinung ist mir wichtig. Scheut ggfs. nicht mit Kritik, ich weiß wie sie gemeint ist.
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