Neue EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#76

Beitrag von Koelsch »

Sanktionen sehe ich da nicht, ich würde den VA aber sofort dem Teamleiter vorlegen und fragen, ob seine Mitarbeiter und er sich so an getroffene Absprachen halten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Neue EGV

#77

Beitrag von Günter »

Da steht wörtlich: Sie arbeiten weiter an der Planung und Umsetzung der beabsichtigten freiberuflichen Tätigkeit .........

Was ist damit konkret gemeint? Du liegst auf der Couch und träumst von einer besseren Welt, oder du rennst von IHK Kurs zum VHS Coaching und zur Finanzierungsbank .....

................ und legen dem pAP auf Anforderung ausagekräftige Unterlagen vor.

Das ist die Gewerbeanmeldung (freiberufliche Tätigkeit muss die angemeldet sein?) und die Anmeldung beim FA.

Die haben nix gefördert, also haben die auch nix zu fordern außer der EKS.


Das ist schwammiges Gedöns, was sollte da sanktioniert werden können?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
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Re: Neue EGV

#78

Beitrag von Aurora »

Unter aussagefähige Unterlagen sprechen die von einem Unternehmenskonzept (keine Hinweise auf Zahlen so verstand ich das, keine Anmeldung, Steuernummer, ...), Günter.

Wenn sich beim meinen Versuchen selbstständig zu werden Erfolg abzeichnet, stelle ich den Antrag auf Fördermittel.
Wenn nicht erfährt das JC, dass ich mich weiterhin um Jobs bewerbe, lege aber definitv keine aussagefähigen Unterlagen vor. Sanktionierbar ist das nicht.

:kopfkratz: Dann brauch ich das Antwortschreiben (gestern eingestellt) nicht zu versenden.

:gunni: Versteh ich Deinen Hinweis kämpferisch, als ob ich das Teil zerpflücken sollte. Oder es kann mir randbreit am .... vorüberziehen? Warte in aller Ruhe den VA ab. Mit dem gehe ich dann wie von Koelsch vorgeschlagen zum Teamleiter. Hau auf den Tisch u. frag nach den Absprachen.
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Günter
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Re: Neue EGV

#79

Beitrag von Günter »

Vom Naturell bin ich ein bequemer Dickschädel, ich würde den VA abwarten und dann wie von Koelsch vorgeschlagen mit dem Wisch zum Teamleiter und dort mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt. Das Ganze noch mal von vorne.
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Aurora
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Re: Neue EGV

#80

Beitrag von Aurora »

Der VA weicht im folgenden von der EGV vom 13.10.2011 ab:

Zeitraum:
Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 10.11.2011 bis 12.04.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.
Als Beginn in der VA der 07.11.11. Der 07. wurde handschriftlich auf den 10. korrigiert.


Der Hinweis, daß eine EGV unterschrieben werde müsse wurde im VA zum "Auszug aus der EGV vom 13.10. ....

In VA nicht enthalten:
Diese EGV behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der GS an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des GSträgers gesondert vereinbart.


Den ersten Punkt in 2. Bemühungen ".... arbeiten weiter an Planung und Umsetzung ....legem dem pAp auf Anforderung aussagefähige Unterlagen vor." haben die .... dringelassen! :motzki: Das sind :zensur: :zensur: :zensur:
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#81

Beitrag von Koelsch »

Ist halt jetzt die Frage, ob Du Dich noch mal mit dem Teamleiter unterhältst, oder ob Du da einen Haken dran machst und Dich lieber um "Deinen Kram" kümmerst.
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Re: Neue EGV

#82

Beitrag von Aurora »

Die Lust mich um "meinen Kram" zu kümmern vergeht mir immer mehr. Schwierig wird das Ganze aus wirtschaftlicher Sicht. Könnte schon sein, dass ich mich dagegen entscheide. In diesem Fall möchte ich nichts vorlegen, was ich nicht vorlegen muss.

TM und pAp wissen beide, dass ich ohne Förderantrag keine "aussagefähigen UN" vorlegen muss. Was soll das Gespräch mit dem TM bringen?
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#83

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich auch erst mal den Ball flach halten und das Gespräch erst suchen, wenn konkrete Schritte anstehen.
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Günter
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Re: Neue EGV

#84

Beitrag von Günter »

Zwei Löcher rein und in den Ordner heften. Wenn du nicht selbstständig wirst, brauchst du nix vorlegen, solltest du Einnahmen haben, erstellst du die EKS, das sind die gewünschten Unterlagen, die zu erstellen du gesetzlich verpflichtet bist.

Der Rest ..... ach wat, schone deine Nerven Mädel. :gunni:
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Re: Neue EGV

#85

Beitrag von Aurora »

Moin Moin
ein zweites Mal an diesem Tag.
Zurück vom JC kann ich Positives berichten. Wie erwarten waren beide Parteien zu zweit.
Das Thema Gründung wurde erläutert, Hinweise auf Tragfähigkeit, noch fehlende Dokumente,
vorauss. Gründungstermin - soweit so gut.
Die neue EGV liegt vor.
Ich lese die später mal in Ruhe durch. Bei Bedarf stelle ich ggfs. etwas.

Da ich den ein oder anderen in dieser Sache ziemlich wuschig gemacht hab, wollte ich mich
nur kurz melden.

Nun genießen wir - ich u. Begleitung - völlig unbeschwert das schöne Wetter.
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Re: Neue EGV

#86

Beitrag von Aurora »

Gestern war ich wohl - wegen des überraschend positiven Gesprächverlaufs - geblendet.

Die EGV muss eindeutig verändert werden. SB schreibt Gründung und Stellensuche (Bewerbungen)
rein. Ich bewerbe mich gerne auf freiwilliger Basis, keine Frage.
So wie es drinnen steht, geht das nienimmernicht :never:

Widersprüchlich sind in diesem Fall auch die doppelt ausgeführten Hinweis OA.
Zuletzt geändert von Aurora am Do 29. Mär 2012, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Neue EGV

#87

Beitrag von Günter »

Sie verpflichten sich ..... bis der Termin feststeht. Wenn du heute sagst der Termin ist der 15.05.2012 dann steht der fest und du bist mit jetzt mit den Vorbereitungen und Planungen ausgelastet. Keine Bewerbung mehr erforderlich.

Sonst hätte da stehen müssen sie bewerben sich bis sie am...... mit der neuen Tätigkeit loslegen. Das nennt man Feinheiten der deutschen Sprache, aber es gibt auch Leute, die das als Haarspalterei bezeichnen.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#88

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich ähnlich wie Günter. Wenn Du denen fröhlich mitteilst, am xx. geht's los, bist Du aus dem Schneider.

Störender ist die OA. Wenn Du sozvers.-pflichtig tätig bist, keine OA-Genehmigung, wenn Du EEJ machst auch nicht. Aber wenn Du Dein Unternehmen aufbaust und Kunden-/Schulungstermine wahrnimmst, dann sollst Du um Genehmigung nachsuchen. :angel:
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Re: Neue EGV

#89

Beitrag von Günter »

Das kann man umgehen, indem man denen pauschal mitteilt, bin im Aufbau ...... kurze Beschreibung, in der Zeit stehe ich für Vermittlung etc nicht zur Verfügung, da auch verstärkt auswärtige Termine .....

Ich sehe mich außer Stande jeden Termin einzeln genehmigen zu lassen, sollten sie Bedenken haben, dann muss ich das vor dem Sozialgericht entsprechend durchkämpfen. Du bist doch flexibel, das packst du.
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Re: Neue EGV

#90

Beitrag von Aurora »

Der anwesende Teamleiter hätte auf den Passus mit den Bewerbungen komplett verzichtet.
Sollte sich daher streichen oder Euren Hinweisen entsprechend ändern lassen.

Soviele auswärtige Termine sind das nicht, obwohl, wenn gegen Ende jeder Woche irgendwo ein Forumtreffen stattfindet,
dann ists wichtig. :jojo:

Dann schreib was zu den zwei Punkten, lass dabei die Boxhandschuhe aber verpackt. Die getapte Faust reicht erst mal aus.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#91

Beitrag von Koelsch »

:jojo:
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marsupilami
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Re: Neue EGV

#92

Beitrag von marsupilami »

Was soll das mit dem Probearbeiten und Schnuppertagen?
Wozu gibt es die gute alte Probezeit, innerhalb derer jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann?

Auf Seite 2 ist noch ein Klarname drinne.


Auf Seite 1, Punkt 6, Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungs ....
.... muss er folgende Ersatzmaßnahmen anbieten: Beratungsgespräch.
Das ist mir zu dünn und 3 Wochen zu lang.


Ansonsten wie Günter und Koelsch.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Neue EGV

#93

Beitrag von Aurora »

Kann das so raus?

Guten Tag Herr X,

unser Gespräch vom 28.03.2012 ließ ich auf mich wirken, habe über einige Sachverhalte nachgedacht. Ebenso habe ich die Eingliederungsvereinbarung, geprüft.
Im Zuge dessen fielen mir 2 Punkte auf, welche ich aufgreife und Änderungen veranlassen möchte bzw. auf Vorschläge von Ihrer Seite zurückgreifen will.

Zum einen wollte Herr Y auf die Verpflichtungen zu Bewerbungen verzichten, was durchaus Sinn macht, da ich mich dann voll und ganz der Gründung widmen kann.
Die mich nach unserem gemeinsamen Termin vielmehr als zuvor in Anspruch nimmt.

Sollte aufgrund einer Bewerbung eine Einladung folgen, säße ich sprichwörtlich zwischen den Stühlen. Im Bewerbungsgespräch könnte ich mich nicht adäquat verkaufen, weil die Selbständigkeit immer noch im Raum steht, welche von mir als vorrangiges Ziel verfolgt wird.

Die OA-Hinweise, Seite 2-3, erstaunen mich – sofern ich sie richtig verstehe, da sie für mich nicht nachvollziehbar sind. Wäre ich sozialversicherungspflichtig tätig oder hätte einen Ein-Euro-Job, müsste ich keine OA-Genehmigung beantragen.

Wenn ich, wie geplant mein Unternehmen aufbaue und hierfür Termine mit Geschäfts-partnern, Kunden, Schulungstermine, etc. wahrnehme, dann soll ich, nein dann muss ich um Genehmigung ersuchen?

Hier sehe ich mich außer Stande jeden einzelnen Termin genehmigen zu lassen, da ich gerade jetzt auf Terminvorschläge, Einladungen, etc. kurzfristig und flexibel, im unternehmerischen Sinne, reagieren muss.

Aus diesem Grund halte ich eine Änderung für notwendig.

In Erwartung einer zeitnahen, schriftlichen Eingangsbestätigung dieses Schreibens grüßt freundlich
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Re: Neue EGV

#94

Beitrag von Koelsch »

Nix zu meckern :heul:
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Aurora
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Re: Neue EGV

#95

Beitrag von Aurora »

:trost: *Taschentuch überreich*
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Günter
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Re: Neue EGV

#96

Beitrag von Günter »

In Erwartung einer zeitnahen, schriftlichen Eingangsbestätigung dieses Schreibens grüßt freundlich
Willste ne Eingangsbestätigung oder willste ne geänderte EGV? :kopfkratz:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Neue EGV

#97

Beitrag von marsupilami »

Mähhääähhhhäää
Aurora hat geschrieben:Kann das so raus?

Guten Tag Herr X,

unser Gespräch vom 28.03.2012 ließ ich auf mich wirken, habe über einige Sachverhalte nachgedacht. Ebenso habe ich die Eingliederungsvereinbarung, geprüft. Geh sparsamer mit Deinen Kommata um. Brauchst 'se vielleicht noch.
Im Zuge dessen fielen mir 2 Punkte auf, welche ich aufgreife und Änderungen veranlassen will bzw. auf Vorschläge von Ihrer Seite zurückgreifen will. "Möchte" ist immer so was halbherziges, zögerliches, ...

Zum einen wollte Herr Y auf die Verpflichtungen zu Bewerbungen verzichten, was durchaus Sinn macht, da ich mich dann voll und ganz der Gründung widmen kann.
Diese nimmt mich nach unserem gemeinsamen Termin vielmehr als zuvor in Anspruch.

Zum anderen (2. Punkt der oben begonnenen Aufzählung): Sollte aufgrund einer Bewerbung eine Einladung folgen, säße ich sprichwörtlich zwischen den Stühlen. Im Bewerbungsgespräch könnte ich mich nicht adäquat verkaufen, weil die Selbständigkeit von mir als vorrangiges Ziel verfolgt wird.

Die OA-Hinweise, Seite 2-3, erstaunen mich – sofern ich sie richtig verstehe, da sie für mich nicht nachvollziehbar sind. Wäre ich sozialversicherungspflichtig tätig oder hätte einen Ein-Euro-Job, müsste ich keine OA-Genehmigung beantragen.

Wenn ich, wie geplant mein Unternehmen aufbaue und hierfür Termine mit Geschäftspartnern, Kunden, Schulungstermine, etc. wahrnehme, dann soll ich, nein dann muss ich um Genehmigung ersuchen?

Hier sehe ich mich außer Stande jeden einzelnen Termin genehmigen zu lassen, da ich gerade jetzt auf Terminvorschläge, Einladungen, etc. kurzfristig und flexibel, im unternehmerischen Sinne, reagieren muss.

Aus diesem Grund halte ich auch hier eine Änderung für notwendig.

In Erwartung einer zeitnahen, schriftlichen Eingangsbestätigung dieses Schreibens grüßt freundlich Wieso Eingangsbestätigung? Was willste mit der? Bad tapezieren? Du willst eine geänderte EGV!
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
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Re: Neue EGV

#98

Beitrag von Aurora »

Jep. Mein Bad braucht Farbe.

"In Erwartung einer geänderten EGV" hört sich doof an.
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Günter
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Re: Neue EGV

#99

Beitrag von Günter »

Willst du den Literaturnobelpreis, oder was passendes aus dem JC?

Bitte senden sie mir eine geänderte EGV bis zum ..... zu.
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Re: Neue EGV

#100

Beitrag von Koelsch »

Dann schreib doch
Aus diesem Grund halte ich auch hier eine Änderung für notwendig, und bitte mir die geänderte EGV zeitnah zu übersenden.

P.S.
Hier kannst Du eines der von Marsu vorsorglich und korrekt eingesparten Kommata verwenden - ist eben immer gut, was auf Lager zu haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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