Was bedeutet diese EGV per VA?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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susanne
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Was bedeutet diese EGV per VA?

#1

Beitrag von susanne »

Hallo an Alle,

kann mir bitte jemand erklären, was diese EGV per VA bedeutet?
Ist sie überhaupt gültig?
Mein Mann und ich sind selbständig und verdienen genug um unsere Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Wir bekommen nur Mietzuschuss für uns und unsere 2 Kinder.

Vielen Dank für Antworten!
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Koelsch
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#2

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich sinnloses blah-blah-blah des JC.

Ich würde aber aus Prinzip Widerspruch einlegen gegen die Maßgabe, dass jede Ortsabwesenheit vorher genehmigt werden muss. Das kann nicht zusammen gehen mit der "Pflicht", selbstständig zu arbeiten und die Gewinne zu erhöhen. Dazu ist es unabdingbar, sofort reagieren zu können und es kann nicht vorher in jedem Einzelfall eine "Reisegenehmigung" eingeholt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#3

Beitrag von susanne »

Hallo Koelsch,
könntest Du mir vielleicht dabei helfen, einen Widerspruch zu schreiben, oder muss ich einen Widerspruch gar nicht begründen?
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Koelsch
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#4

Beitrag von Koelsch »

Da musst Du nicht viel begründen, ganz einfach:
Gegen den Verwaltungsakt vom .... lege ich Widerspruch ein. Es kann von mir keine vorherige Genehmigung jeder Ortsabwesenheit verlangt werden und gleichzeitig verlangt werden, die Gewinne aus Selbstständigkeit zu steigern. Selbstständigkeit erfordert höchste Flexibilität auch in Hinblick auf Reisetätigkeit. Eine vorherige Genehmigung berufliche bedingter Abwesenheit ist hier in hohem Maße abträglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
susanne
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#5

Beitrag von susanne »

Reicht denn ein Widerspruch oder muss ich nicht auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht stellen?
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Koelsch
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#6

Beitrag von Koelsch »

Nein, Antrag auf aufschiebende Wirkung musst Du nach meiner Meinung nicht unbedingt stellen. Zwar hat dieser Widerspruch nach § 39 I Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung, aber bevor ich das SG "bemühe" würde ich doch erst mal sehr genau schauen, wie oft es denn vorkommen könnte, dass gleichzeitige berufliche Ortsabwesenheit von Dir und Deinem Mann auftauchen wird.

Ich stehe auf dem Standpunkt, da muss man mit Augenmaß rangehen. Bei einem allein stehenden Handelsvertreter, der dauernd unterwegs ist, stellt sich die Frage der beruflichen Ortsabwesenheit ganz anders als bei einem Imbissbetreiber.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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susanne
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#7

Beitrag von susanne »

Kann ich meinen Widerspruch auch damit begründen, dass die Erhöhung des Gewinnes nicht in meinem Ermessen liegt,
und der VA somit rechtswidrig ist?
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Günter
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#8

Beitrag von Günter »

Die Erhöhung deines Gewinns ist eine gesetzliche Verpflichtung nach §2 SGB II, darum bemühst du dich ohnehin, das in die EGV zu schreiben ist Schwachsinn oder auch vornehmer ausgedrückt Pleonasmus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
susanne
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Re: Was bedeutet diese EGV per VA?

#9

Beitrag von susanne »

Hallo Günter,

hi hi, das hast Du aber schön ausgedrückt. Da habe ich doch glatt wieder etwas dazu gelernt!
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