EGV trotz Teilzeitarbeit

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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schimmy
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EGV trotz Teilzeitarbeit

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

brauche mal Hilfe bezüglich dieser EGV, es geht dabei um meine Frau, die trotz einer Teilzeitarbeit eine EGV seitens ihres SB unterschreiben soll, die EGV kam gestern per Post, es wurde diese EGV auch nicht mit meiner Frau besprochen. Das Schreiben war vom 3.11, da hat der SB die EGV zusammen gebastelt, nun kommt der Hammer, die EGV sollte auch am gleichen Tag dem 3.11 wieder beim SB sein, das Schreiben bezüglich hat uns aber erst gestern am 5.11 per Post ereicht, also was bitte schön machen ?

Ich Schreibe die EGV mal ab, da ich keinen Scanner habe...

Eingliederungsvereinbarung

zwischen Frau...

und Jobcenter

gültig bis 2.5.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird

Ziel (e)
Beendigung der Arbeitslosigkeit durch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

1.Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

Als Ziel aller integrativen Maßnahmen mit Frau... strebt das Jobcenter die Einmündung in den allgemeinen Arbeitsmarkt an.
Neben der im Anschluss gesondert vereinbarten Integrationsmaßnahme bietet das Jobcenter grundsätzlich Hilfen im Rahmen von Bewerbungsbemühungen und Erstellung von Bewerbungsunterlagen an.Das Jobcenter bietet Frau... Unterstützung bei der Aufnahme einer alternativen Beschäftigung an.Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses geht hierzu jedoch die Initiative von Frau... aus.

2.Bemühungen von Frau... zur Eingliederung in Arbeit

Frau... geht ihrer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit weiter zuverlässig nach. Frau... ist bemüht,ihre Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern. Frau... verpflichtet sich während des Bezugs von Arbeitslosengeld 2, alle Möglichkeiten zu nutzen,um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken.


Und jetzt noch die üblichen Textbausteine...

Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf,muss sichergestellt sein,dass sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift ( Wohnung ) durch Briefpost erreichbar sind.

Zum zeit.und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte der Umgebung ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.

Sie sind verpflichtet,Änderungen ( z.b. Krankheit,Arbeitsaufnahme,Umzug unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesendheit(Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. usw... usw...

Gruß schimmy
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kleinchaos
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#2

Beitrag von kleinchaos »

Deine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig?
Warum soll sie dann eine nicht vorhandene Arbeitslosigkeit beenden? Und gar eine Integrationsmaßnahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren wenn sie da schon drin ist? Im allgemeinen Arbeitsmarkt?

Man könnte ja nun den VA abwarten, man könnte einfach nicht zu der Maßnahme gehen. Allerdings werden die Sanktionen schnell folgen und es dauert wieder ne Weile bis die gerichtlich vom Tisch gewischt werden.

Also nettes Briefchen ans JC mit der Bitte die EGV textlich und inhaltlich nochmal zu überdenken.
Dabei aber betonen, dass 2. Bemühungen von Frau ... selbstverständlich weiterhin gewissenhaft ausgeführt werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#3

Beitrag von schimmy »

Hallo,

ja meine Frau arbeitet Sozialversicherungspflichtig. Sie bekommt aber ergänzend ALG 2. Keine ahnung warum sie eine nicht vorhandene Arbeitslosigkeit beenden soll.

Was schreibe ich denn dem SB mal schönes, bin da nicht so Fit drin. Stellt sich nur die Frage ob der SB des Jobcenters sich auf die änderung der EGV einlässt bzw. das Schreiben überhaupt berücksichtigt.

Gruß schimmy
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Koelsch
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#4

Beitrag von Koelsch »

Er wird es vermutlich nich zu Kenntnis nehmen, und wenn, dann lieferst Du ihm allenfalls Verbesserungsmöglichkeiten.

Ich würde da gar nix machen, lass den VA kommen. Noch steht da ja absolut nix drin, außer Beendigung der Arbeitslosigkeit - und das ist Quatsch.

Integrationsmaßnahme - schöner Textbaustein, aber noch steht keine Maßnahme drin. Jede Maßnahme kannst Du kippen, wenn dadurch der sozialversicherungspflichtige Job in Gefahr kommen würde - und das ist ja wohl bei fast jeder Maßnahme der Fall. Schließlich muss Deine Frau doch flexibel auf Arbeitszeitwünsche des AG reagieren, :zwinker: und das geht bei Maßnahme nun mal nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#5

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

danke noch einmal für eure Meinungen, dann warten wir den VA mal ab.
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#6

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

jetzt hat der SB echt den Bock abgeschossen, habe heute Nachmittag ein Schreiben aus dem Briefkasten geholt, das Schreiben ist vom Jobcenter und ist an meine Frau gerichtet, er möchte wissen ob wir die EGV per Post erhalten haben und warum sie noch nicht zurück an ihn gesendet wurde, bezüglich des Rücksendetermins hatten wir bis zum 3.11 Zeit , also was soll mann dazu sagen, die Post erst am 5.11 bekommen und sollen sie bis zum 3.11 zurücksenden.

Was würdet ihr jetzt machen ?

Gruß schimmy
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angel6364
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#7

Beitrag von angel6364 »

Ignorieren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#8

Beitrag von Koelsch »

angel6364 hat geschrieben:Ignorieren.
:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#9

Beitrag von schimmy »

Danke euch für eure Meinung.
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#10

Beitrag von Günter »

Wichtig ist beide Briefumschläge wegen der Daten der Briefbeförderung mit abzuheften.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#11

Beitrag von marsupilami »

Bringt denn das noch was?
Die Briefe werden doch direkt beim Ausdrucken mit diesem Pixel-Verfahren frankiert und oft genug kommt außen auf den Briefumschlag kein Datumsstempel mehr drauf, sondern nur der vom Logistik-Unternehmen mit ohne Datum.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#12

Beitrag von Günter »

Falls es mal, aus welchem Grund auch immer, zum Prozess kommen sollte, kannste einen drauf lassen das SG erhält Auskunft über die Auslieferung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit / Bewerbung Schreiben

#13

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

habe da nochmal eine Frage, meine Frau wurde gestern Nachmittag von der BA angerufen und gefragt warum sie Teilzeit arbeitet, weil sie zuletzt doch auf Vollzeit gearbeitet hat, die SB meinte sie würde noch als Vollzeitkraft geführt im Computer, und sie würde ihr jetzt ein Vermittlungsvorschlag für eine Vollzeitstelle schicken.

Mann muß dazu sagen, das meine Fraus Arbeitsgeberin eine Änderungskündigung aussprechen mußte, da es der Chefin meiner Frau nicht mehr möglich ist, sie auf Vollzeit zu Beschäftigen, dieses geschah aus Betriebsbedingten Gründen, Änderungskündigung und neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit liegt dem Jobcenter in Kopie vor

Einerseits bekommt meine Frau eine EGV die sie Unterschreiben soll von einem anderen SB des Jobcenters, wo nichts drin steht von Bewerbung Schreiben, wie ihr sicherlich auch schon wist aus diesem Thread...

EGV und Teilzeitarbeit

Meine Frau sagte noch zur der SB am Telefon, sie solle doch den anderen SB im Jobcenter anrufen der weiß genau Bescheid, nach langem hin und her sagte sie OK,dann Rufe ich da an und dann war das Gespräch beendet.

Nun meine Frau ist auf Teilzeit angestellt, ist aber schon 16 Jahre dort Beschäftigt,sie ist ja nicht Arbeitslos, die Kündigungsfrist die sie hat ist ja auch lang, dieses widerum schreckt doch auch jeden Arbeitgeber ab.

Wie sieht es denn da jetzt mit Bewerbungsschreiben aus ?

Gruß schimmy
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#14

Beitrag von Günter »

Sie muss sich vermutlich pro forma bewerben, Kosten trägt das JC. In den Bewerbungen würde ich aufführen bin seit 16 Jahren in ungekündigter Stellung. Dann weiß jeder AG Bescheid. Dem SB klarmachen, ich habe Kündigungsfrist in der alten Firma einzuhalten, der AG auch und in der neuen Stelle sitze ich erst mal auf dem Schleudersitz.
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tigerlaw
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit / Bewerbung Schreiben

#15

Beitrag von tigerlaw »

schimmy hat geschrieben:Hallo zusammen, ...

Nun meine Frau ist auf Teilzeit angestellt, ist aber schon 16 Jahre dort Beschäftigt,sie ist ja nicht Arbeitslos, die Kündigungsfrist die sie hat ist ja auch lang, dieses widerum schreckt doch auch jeden Arbeitgeber ab.

Gruß schimmy
Nein, grundsätzlich nicht! Lies § 622 BGB:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung
durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) (...)

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können
durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Somit könnte Deine Frau recht schnell wechseln.

Dennoch ist zu berücksichtigen, daß 16 Jahre Dienstzeit doch einen gewissen Schutz abgeben, selbst wenn es ein Kleinbetrieb mit weniger als 10 (zählenden) Arbeitnehmern sein sollte. Da sollte also die BA bzw. das JC schon einen Job anbieten, der diesen Verlust ausgleichen könnte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#16

Beitrag von schimmy »

Das Jobcenter kann meine Frau doch nicht zwingen zu Kündigen und eine andere Arbeitsstelle anzufangen oder ?
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kleinchaos
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#17

Beitrag von kleinchaos »

Theoretisch ja, praktisch würde ich es auf eine Klage vorm SG ankommen lassen.
Und ich vermute, die Vernunft leitet auch so manchen Richter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#18

Beitrag von Günter »

Ich will ir jetzt keine Angst machen, ich glaube kaum, dass die damit vor dem SG durchkommen würden, rein theoretisch hätten die Möglichkeit mit Sanktionsandrohung die Kündigung zu erzwingen.

Allerdings müsste es sich um einen "Sechser im Lotto" handeln, denn da ist immer eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit angesagt. (Ausübung des Ermessensspielraums) Die müssen zumindest einen AG finden, der die Kündigungsfrist abwartet, eine Einstellungsgarantie und eine Übernahmegarantie nach der Probezeit gibt. Glaubst du an Weihnachten? Ich nicht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#19

Beitrag von marsupilami »

Prinzipiell und theoretisch ja, durch diese Gummi-Formulierung, dass der/die Leistungsempfänger verpflichtet ist, alles zu tun, was die "Bedürftigkeit" verringert oder gar beendet.
Frag mich jetzt nicht nach den genauen §§!
Und wenn ich mich recht entsinne, hat das einen oder andere JC auch schon versucht, sowas durchzusetzen, es ist aber - soweit ich weiß - bei dem Versuch geblieben, denn sie sind vom SG gestoppt worden.

Bei einer entsprechenden Vollzeitstelle, bei der eben ALG II +1 € rausspringt, wäre Deine Frau nicht mehr bedürftig.

Aber ganz so einfach ist es nun doch nicht.

Seht es locker, macht wie Günter geschrieben hat.
Und gebt nix auf das, was die Euch telefonisch weis machen wollen.
Nur das Schriftliche zählt.
Und dagegen kann man sich dann wehren.

Alles andere ist bloße Panikmache.

Also auf keinen Fall kündigen von Euch aus!
Solange Deiner Frau der Job noch halbwegs Spaß macht, dort bleiben.
Signatur?
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#20

Beitrag von Günter »

Das heißt Förden und Fordern, beschränkt sich in aller Regel nur aufs Fordern §2 SGB II

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html

Die Zumutbarkeitskriterien findest du im §10 SGB II

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf
3.5 Beendigung einer Erwerbstätigkeit
(1) Der Verweis auf eine neue Arbeit ist grundsätzlich nicht allein deshalb unzumutbar, weil dadurch eine derzeit bestehende Er-werbstätigkeit beendet oder eingeschränkt werden muss (Minijob, selbständige Tätigkeit). Ein Wechsel der Arbeitsstelle ist zumutbar, wenn damit die Hilfebedürftigkeit nicht nur vorübergehend verringert oder beendet wird.
Beim Verweis auf eine andere Arbeit ist im Vorfeld zu prognostizie-ren, ob diese mit einer höheren Wahrscheinlichkeit die Hilfebedürf-tigkeit beendet oder verringert (siehe hierzu auch Rz. 10.30). Bei selbständigen Tätigkeiten wird auf die Rz. 10.35 verwiesen.
Sofern die bisherige Erwerbstätigkeit seit längerer Zeit keine Ten-denz hin zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit erkennen lässt, ist im Einzelfall abzuwägen, welche Arbeit unter Berücksichtigung der Integrationsstrategie hierfür geeignet ist. Die Feststellungen sind dem Leistungsberechtigten darzulegen und ggf. in die EinV aufzu-nehmen.
Die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit muss zur neuen Arbeit und den damit verbundenen persönlichen und finanziellen Veränderun-gen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Dabei sind folgende Gesichtspunkte im jeweiligen Einzelfall vor ei-nem konkreten Verweis des/der Leistungsberechtigten auf eine neue Arbeit zu berücksichtigen. Gleiches gilt bei der Festlegung der Eigenbemühungen in der EinV:
• persönliche/familiäre Situation (z. B.: neue, längere Fahrzei-ten verhindern, dass die Eltern die Kinder von der Ki-ta/Schule abholen können),
• Unkündbarkeit/Kündigungsfristen,
• Probezeiten und Befristungen,
• Dauer des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses,
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quinky
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#21

Beitrag von quinky »

Hallo Schimmi,

entweder habe ich Informationen verpasst oder in Eurer Situation stimmt etwas nicht.

Du sagst, Deine Frau hat eine SV-Tätigkeit und bekommt ALGII. Hier ist die Frage: Verdient sie sowenig, das sie ihre EIGENE Hilfebedürftigkeit nicht beendet oder verdient sie nicht genug, um den Bedarf der gesamten BG zu decken.
Bei beiden Grundlagen besteht aber ein gravierender Unterschied.

Verdient sie genug, um ihren eigenen Bedarf (nach Abzug der Freibeträge nach § 11) zu decken, DANN ist eine EGV GRUNDSÄTZLICH rechtswidrig. Sie ist NICHT verpflichtet, sich einen Job zu suchen und dem Jobcenter fehlt die Rechtsgrundlage, das zu fordern. Lediglich den Meldepflichten unterliegt sie dann (Mitteilung Einkommen für Berechnung BG usw.)

Lediglich WENN ihr Einkommen nicht für IHREN Bedarf ausreicht, unterliegt sie den Bestimmungen des SGBII!

Das ist erstmal zu prüfen!

Gruß
Ernie
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#22

Beitrag von Günter »

Ernie, du spielst auf das Urteil des BSG an
Anmerkung: Das BSG hat klargestellt, dass aus der Verklammerung von Personen zu Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft im SGB II keinerlei Rechtsansprüche der zusammenveranlagten Personen auf Unterhaltsleistungen bzw auf einen sozialrechtlichen Ausgleich der berücksichtigten Einkommensanteile entstehen (vgl hierzu bereits BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 14 AS 14/06 R - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr 1, RdNr 29:

"Es ist ... nicht Aufgabe des SGB II, bis in jede Einzelheit für eine Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendigen Gelder zwischen allen Beteiligten zu sorgen"- so ausdrücklich (BSG, Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 51/09 R - m.w.N).
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com ... luten.html

Schimmys Frau arbeitet in Teilzeit, unwahrscheinlich, dass sie in der heutigen Zeit ihren Bedarf decken kann.
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schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#23

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

meine Frau arbeitet in Teilzeit, verdient aber nicht genug um ihren eigenen Bedarf zu decken. Ich bin auch Arbeitssuchend,aber zur Zeit Krankgeschrieben und dieses schon seit längerem, wir haben auch noch eine kleine Tochter von 3 Jahren die in den Kindergarten geht.

Also werden wir erst einmal abwarten was das Jobcenter macht. Danke euch allen erst einmal für eure tolle Hilfe.
schimmy
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#24

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

wollte mich in der Sache noch einmal wieder melden.

Meine Frau hat für Donnerstag den 1.12.2011 eine Vorladung bei JC bekommen, der SB wo sie im September zuerst war möchte mit ihr über ihre Berufliche situation sprechen. Ich gehe mit ihr zusammen zu dem Termin, sagen wir mal, der SB läßt mich als Beistand nicht zu,es gab bei dem letzten Termin im September, eine sagen wir mal etwas lautere diskusion,es ging darum das er meine Frau und mich überhaupt nicht zu Wort kommen ließ, er mehr oder weniger sein Ding durchgezogen hat, wie verhalten wir uns dann am besten, den Paragraphen SGB X § 13 ist mir bekannt. Es wird dann sicher auch um die EGV gehen, die hat sie bis jetzt nicht Unterschrieben.

Wie geht mann am besten vor, habt ihr eine Idee ?

Gruß schimmy
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Günter
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Re: EGV trotz Teilzeitarbeit

#25

Beitrag von Günter »

(2) Vom Abschluss einer EinV kann unter den nachstehenden Vo-raussetzungen abgesehen werden:
(a) Ist eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits auf dem Arbeitsmarkt integriert (Profillage I) und bezieht diese ergän-zend Leistungen nach dem SGB II, kann auf den Abschluss einer EinV verzichtet werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass eine Möglichkeit besteht, den Leistungsbezug der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person durch
- eine Änderung im Beschäftigungsverhältnis,
- einen Stellenwechsel oder
- das Angebot von Eingliederungsmaßnahmen (z. B. berufsbeglei-tende Fortbildung)
nachhaltig zu beenden bzw. zu senken.
Da durch künftige Entwick-lungen in der persönlichen Situation der erwerbsfähigen leistungs-berechtigten Person, die Chancen für eine Verringerung der Hilfe-bedürftigkeit beeinflusst werden können, sollte spätestens nach 6 Monaten die Situation der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person neu beurteilt werden.
Sofern konkrete Schritte mit der bereits integrierten erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zur weiteren Verringerung der Hilfe-bedürftigkeit unternomm
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Ich würde die Unterschrift unter der EGV verweigern und den VA abwarten. Dann sieht man was zu tun ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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