EGV unterschreiben?
EGV unterschreiben?
Hallo,
mein Mann hat heute eine EGV per Post erhalten. Er war bis 08.02.2012 selbständig und arbeitet seit 09.02.2012 als Angestellter (momentan noch zur Probe).
Nun hat er diese EGV erhalten.
Meine Frage ist, ob er diese EGV unterschreiben soll, oder ob er eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll.
Was meinen die Experten dazu?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!!
mein Mann hat heute eine EGV per Post erhalten. Er war bis 08.02.2012 selbständig und arbeitet seit 09.02.2012 als Angestellter (momentan noch zur Probe).
Nun hat er diese EGV erhalten.
Meine Frage ist, ob er diese EGV unterschreiben soll, oder ob er eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll.
Was meinen die Experten dazu?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!!
Re: EGV unterschreiben?
Da steht drin, das JC läßt ihn in Ruhe, es sei denn, die finden einen Job mit Traumgehalt. (Chance gleich Null) Er verpflichtet sich nur den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ich hätte keine Probleme das zu unterschreiben. Als VA hat er weder Vor- noch Nachteile. Was soll´s ich sehe das pragmatisch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV unterschreiben?
Würde ich auch unterschreiben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?
Nicht ganz.
Was ist mit diesem Punkt:
er wird sich .... ..... um eine höher entlohnte Beschäftigung bemühen.
D.h. er geht derzeit arbeiten und soll neben her noch Stellenangebote suchen und Bewerbungen schreiben?
Wieviele dürfen/sollen es denn sein pro Monat?
Das ist wieder so eine wischi-waschi-Formulierung.
Wenn er sich nicht bemüht - woran wird das gemessen? was passiert dann?
Was sind ausreichende, den SB zufriedenstellende Bemühungen?
Was ist mit diesem Punkt:
er wird sich .... ..... um eine höher entlohnte Beschäftigung bemühen.
D.h. er geht derzeit arbeiten und soll neben her noch Stellenangebote suchen und Bewerbungen schreiben?
Wieviele dürfen/sollen es denn sein pro Monat?
Das ist wieder so eine wischi-waschi-Formulierung.
Wenn er sich nicht bemüht - woran wird das gemessen? was passiert dann?
Was sind ausreichende, den SB zufriedenstellende Bemühungen?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV unterschreiben?
Steht doch unter deren Pflichten, zur Zeit bestehen keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Im §2 SGB II steht alles drin.
Im §2 SGB II steht alles drin.
Aus der Formulierung entstehen keine konkreten Handlungsverpflichtungen.§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
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Re: EGV unterschreiben?
Seh ich auch so, daraus ergibt sich keine konkrete Pflicht.
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- marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?
Stimmt, aber was soll dann der entsprechende Satz in den Forderungen an den Leistungsbezieher?Günter hat geschrieben:Steht doch unter deren Pflichten, zur Zeit bestehen keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das widerspricht sich doch!
Also zumindest nach meiner Meinung.
Da ich aber die näheren Umstände nicht kenne, vermute ich mal, dass SB mit der Formulierung der Situation des Leistungsempfängers halbwegs Rechnung trägt und ihn wahrscheinlich auch tatsächlich in Ruhe lässt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV unterschreiben?
Eine leere EGV sieht auch nicht gut aus, also schreiben die was rein, egal ob sinnvoll oder nicht.
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Re: EGV unterschreiben?
Meint Ihr denn, dass mein Mann eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll, oder wie würdet Ihr in so einer Situation verfahren?
-
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Re: EGV unterschreiben?
ähmmm...du hast aber schon die Antworten gelesen, die zwischenzeitlich gepostet wurden... ?susanne hat geschrieben:Meint Ihr denn, dass mein Mann eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll, oder wie würdet Ihr in so einer Situation verfahren?
Wenn nicht, dann scroll mal nach oben....da steht alles .....
Re: EGV unterschreiben?
Dieser Widerspruch gegen eine EGV ist so eine gerne und oft wiederholte Forderung - das hat oft schon die Züge eines Glaubenskriegs. Gegen welche konkrete Regelung in dieser EGV willst Du denn Widerspruch einlegen? Denn nur gegen den VA an sich geht nicht, der ist in § 15 SGB II ausdrücklich vorgesehen
Die Pflicht weiter die Augen auf zu halten nach dem Superjob - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos
Weiter zu arbeiten im jetzigen Job - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos
Ich sehe da keine Sachen, gegen die ein Widerspruch Sinn machen könnte - also kann man es auch lassen und unterschreiben.
Die Pflicht weiter die Augen auf zu halten nach dem Superjob - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos
Weiter zu arbeiten im jetzigen Job - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos
Ich sehe da keine Sachen, gegen die ein Widerspruch Sinn machen könnte - also kann man es auch lassen und unterschreiben.
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Re: EGV unterschreiben?
gelöscht
Zuletzt geändert von u2mal am Fr 9. Mär 2012, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EGV unterschreiben?
Meldetermin nur auf Einladung, nicht hingegangen => 10 % Sanktion, egal ob mit oder ohne EGV.
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Re: EGV unterschreiben?
Die Anhänge zur EGV im Eingangsposting von susanne habe ich geöffnet und angeschaut und habe nur Fragmente aus einer EGV gesehen. Die Seiten 1 und 2 sind nur halb zu sehen und die Seite 3 fehlt offensichtlich komplett.
Das wurde hier jedoch nicht thematisiert - oder hab ich es überlesen?
Ich vermute mal, die obligatorische "Rechts-"folgenbelehrung fehlt und vermutlich auch die Klausel am Ende einer EGV mit "...Unklare Punkte wurden mir erläutert. ..." usw. Beides dürfte aber in der EGV drin stehen, oder etwa nicht?
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine EGV rechtlich nur überprüfbar ist, wenn sie nicht unterschrieben wird und als Verwaltungsakt (VA) kommt. Ob man dann innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegt oder nicht, das kann man dann immer noch abwägen. Nicht immer macht es Sinn, gegen eine EGV als VA den Widerspruch einzulegen. Da seh ich keinen "Glaubenskrieg".
Unterschreibt man, wird es im Nachhinein schwierig mit ggf. doch erforderlichen Schritten gegen die unterzeichnete EGV vorzugehen.
Aber warum sollte ich meine Unterschrift unter den Hinweis auf den Sanktionsparagraphen (die "Rechts-" folgenbelehrung) und unter die Klausel am Ende der EGV setzen ?
Warum sollte ich etwas unterschreiben, was eh Gesetz und nicht verhandelbar ist?
Der Vortrag, dass in der EGV "nur" stünde, was eh auch im SGB II steht, wirft zudem die Frage auf, was hat es dann in einer EGV zu suchen? Gesetzliche Bestimmungen lassen sich nicht vereinbaren, gehören also nicht in eine EGV. Und nach meiner Zustimmung zu den "Hartz IV" - Gesetzen und den ständigen Änderungsgesetzen wurde ich ja auch nicht gefragt, warum also legt man mir die jetzt in einer EGV vor?
Ist die Vorlage oder das Zusenden einer EGV also ein Wissens- Intelligenz- Persönlichkeitstest?
So nach dem Motto:
Mal sehen ob er verstanden hat, was er gelesen hat und wenn ja, ob er genug Selbstvertrauen hat, Kritik vorzutragen oder die Unterschrift z.B. wegen der unlogischen Schlßklausel zu verweigern?
Als (Intelligenz- oder Persönlichkeits-) Test könnte diese EGV-Praxis ja Sinn machen.
Es ist wohl eher eine Frage der Selbstachtung, ob man derlei (Test-) Spielchen mit sich machen lässt und so einen Mist unterschreibt oder nicht.
Das wurde hier jedoch nicht thematisiert - oder hab ich es überlesen?
Ich vermute mal, die obligatorische "Rechts-"folgenbelehrung fehlt und vermutlich auch die Klausel am Ende einer EGV mit "...Unklare Punkte wurden mir erläutert. ..." usw. Beides dürfte aber in der EGV drin stehen, oder etwa nicht?
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine EGV rechtlich nur überprüfbar ist, wenn sie nicht unterschrieben wird und als Verwaltungsakt (VA) kommt. Ob man dann innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegt oder nicht, das kann man dann immer noch abwägen. Nicht immer macht es Sinn, gegen eine EGV als VA den Widerspruch einzulegen. Da seh ich keinen "Glaubenskrieg".
Unterschreibt man, wird es im Nachhinein schwierig mit ggf. doch erforderlichen Schritten gegen die unterzeichnete EGV vorzugehen.
Aber warum sollte ich meine Unterschrift unter den Hinweis auf den Sanktionsparagraphen (die "Rechts-" folgenbelehrung) und unter die Klausel am Ende der EGV setzen ?
Warum sollte ich etwas unterschreiben, was eh Gesetz und nicht verhandelbar ist?
Der Vortrag, dass in der EGV "nur" stünde, was eh auch im SGB II steht, wirft zudem die Frage auf, was hat es dann in einer EGV zu suchen? Gesetzliche Bestimmungen lassen sich nicht vereinbaren, gehören also nicht in eine EGV. Und nach meiner Zustimmung zu den "Hartz IV" - Gesetzen und den ständigen Änderungsgesetzen wurde ich ja auch nicht gefragt, warum also legt man mir die jetzt in einer EGV vor?
Ist die Vorlage oder das Zusenden einer EGV also ein Wissens- Intelligenz- Persönlichkeitstest?
So nach dem Motto:
Mal sehen ob er verstanden hat, was er gelesen hat und wenn ja, ob er genug Selbstvertrauen hat, Kritik vorzutragen oder die Unterschrift z.B. wegen der unlogischen Schlßklausel zu verweigern?
Als (Intelligenz- oder Persönlichkeits-) Test könnte diese EGV-Praxis ja Sinn machen.
Es ist wohl eher eine Frage der Selbstachtung, ob man derlei (Test-) Spielchen mit sich machen lässt und so einen Mist unterschreibt oder nicht.
Re: EGV unterschreiben?
Ich definiere meine Selbstachtung nicht durch die Unterschrift auf einer EGV. Da gibt es wichtigere Baustellen.
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Re: EGV unterschreiben?
Das hab ich nicht gewusst und ich hatte dich da auch gar nicht im Sinn bzw. persönlich mit gemeint. Sorry!Günter hat geschrieben:Ich definiere meine Selbstachtung nicht durch die Unterschrift auf einer EGV. Da gibt es wichtigere Baustellen.
Sicher ist es hilfreich bei vielen wichtigen Baustellen Prioritäten zu setzen.