EGV unterschreiben?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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susanne
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EGV unterschreiben?

#1

Beitrag von susanne »

Hallo,
mein Mann hat heute eine EGV per Post erhalten. Er war bis 08.02.2012 selbständig und arbeitet seit 09.02.2012 als Angestellter (momentan noch zur Probe).
Nun hat er diese EGV erhalten.
Meine Frage ist, ob er diese EGV unterschreiben soll, oder ob er eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll.
Was meinen die Experten dazu?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!!
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#2

Beitrag von Günter »

Da steht drin, das JC läßt ihn in Ruhe, es sei denn, die finden einen Job mit Traumgehalt. (Chance gleich Null) Er verpflichtet sich nur den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ich hätte keine Probleme das zu unterschreiben. Als VA hat er weder Vor- noch Nachteile. Was soll´s ich sehe das pragmatisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#3

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auch unterschreiben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#4

Beitrag von marsupilami »

Nicht ganz.

Was ist mit diesem Punkt:
er wird sich .... ..... um eine höher entlohnte Beschäftigung bemühen.

D.h. er geht derzeit arbeiten und soll neben her noch Stellenangebote suchen und Bewerbungen schreiben?
Wieviele dürfen/sollen es denn sein pro Monat?
Das ist wieder so eine wischi-waschi-Formulierung.

Wenn er sich nicht bemüht - woran wird das gemessen? was passiert dann?
Was sind ausreichende, den SB zufriedenstellende Bemühungen?
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#5

Beitrag von Günter »

Steht doch unter deren Pflichten, zur Zeit bestehen keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im §2 SGB II steht alles drin.
§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Aus der Formulierung entstehen keine konkreten Handlungsverpflichtungen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#6

Beitrag von Koelsch »

Seh ich auch so, daraus ergibt sich keine konkrete Pflicht.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#7

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Steht doch unter deren Pflichten, zur Zeit bestehen keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Stimmt, aber was soll dann der entsprechende Satz in den Forderungen an den Leistungsbezieher?
Das widerspricht sich doch!

Also zumindest nach meiner Meinung.

Da ich aber die näheren Umstände nicht kenne, vermute ich mal, dass SB mit der Formulierung der Situation des Leistungsempfängers halbwegs Rechnung trägt und ihn wahrscheinlich auch tatsächlich in Ruhe lässt.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#8

Beitrag von Günter »

Eine leere EGV sieht auch nicht gut aus, also schreiben die was rein, egal ob sinnvoll oder nicht.
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susanne
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Re: EGV unterschreiben?

#9

Beitrag von susanne »

Meint Ihr denn, dass mein Mann eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll, oder wie würdet Ihr in so einer Situation verfahren?
keindurchblickmehr
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Re: EGV unterschreiben?

#10

Beitrag von keindurchblickmehr »

susanne hat geschrieben:Meint Ihr denn, dass mein Mann eine EGV per VA abwarten und dann Widerspruch einlegen soll, oder wie würdet Ihr in so einer Situation verfahren?
ähmmm...du hast aber schon die Antworten gelesen, die zwischenzeitlich gepostet wurden... ?

Wenn nicht, dann scroll mal nach oben....da steht alles .....
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#11

Beitrag von Koelsch »

Dieser Widerspruch gegen eine EGV ist so eine gerne und oft wiederholte Forderung - das hat oft schon die Züge eines Glaubenskriegs. Gegen welche konkrete Regelung in dieser EGV willst Du denn Widerspruch einlegen? Denn nur gegen den VA an sich geht nicht, der ist in § 15 SGB II ausdrücklich vorgesehen

Die Pflicht weiter die Augen auf zu halten nach dem Superjob - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos
Weiter zu arbeiten im jetzigen Job - steht so im § 2 SGB II -Widerspruch zwecklos

Ich sehe da keine Sachen, gegen die ein Widerspruch Sinn machen könnte - also kann man es auch lassen und unterschreiben.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#12

Beitrag von marsupilami »

Jep!
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u2mal
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Re: EGV unterschreiben?

#13

Beitrag von u2mal »

gelöscht
Zuletzt geändert von u2mal am Fr 9. Mär 2012, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#14

Beitrag von Günter »

Meldetermin nur auf Einladung, nicht hingegangen => 10 % Sanktion, egal ob mit oder ohne EGV.
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Dora
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Re: EGV unterschreiben?

#15

Beitrag von Dora »

Die Anhänge zur EGV im Eingangsposting von susanne habe ich geöffnet und angeschaut und habe nur Fragmente aus einer EGV gesehen. Die Seiten 1 und 2 sind nur halb zu sehen und die Seite 3 fehlt offensichtlich komplett.
Das wurde hier jedoch nicht thematisiert - oder hab ich es überlesen?

Ich vermute mal, die obligatorische "Rechts-"folgenbelehrung fehlt und vermutlich auch die Klausel am Ende einer EGV mit "...Unklare Punkte wurden mir erläutert. ..." usw. Beides dürfte aber in der EGV drin stehen, oder etwa nicht?

Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine EGV rechtlich nur überprüfbar ist, wenn sie nicht unterschrieben wird und als Verwaltungsakt (VA) kommt. Ob man dann innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegt oder nicht, das kann man dann immer noch abwägen. Nicht immer macht es Sinn, gegen eine EGV als VA den Widerspruch einzulegen. Da seh ich keinen "Glaubenskrieg".

Unterschreibt man, wird es im Nachhinein schwierig mit ggf. doch erforderlichen Schritten gegen die unterzeichnete EGV vorzugehen.

Aber warum sollte ich meine Unterschrift unter den Hinweis auf den Sanktionsparagraphen (die "Rechts-" folgenbelehrung) und unter die Klausel am Ende der EGV setzen ?
Warum sollte ich etwas unterschreiben, was eh Gesetz und nicht verhandelbar ist?

Der Vortrag, dass in der EGV "nur" stünde, was eh auch im SGB II steht, wirft zudem die Frage auf, was hat es dann in einer EGV zu suchen? Gesetzliche Bestimmungen lassen sich nicht vereinbaren, gehören also nicht in eine EGV. Und nach meiner Zustimmung zu den "Hartz IV" - Gesetzen und den ständigen Änderungsgesetzen wurde ich ja auch nicht gefragt, warum also legt man mir die jetzt in einer EGV vor?

Ist die Vorlage oder das Zusenden einer EGV also ein Wissens- Intelligenz- Persönlichkeitstest?
So nach dem Motto:
Mal sehen ob er verstanden hat, was er gelesen hat und wenn ja, ob er genug Selbstvertrauen hat, Kritik vorzutragen oder die Unterschrift z.B. wegen der unlogischen Schlßklausel zu verweigern?
Als (Intelligenz- oder Persönlichkeits-) Test könnte diese EGV-Praxis ja Sinn machen.

Es ist wohl eher eine Frage der Selbstachtung, ob man derlei (Test-) Spielchen mit sich machen lässt und so einen Mist unterschreibt oder nicht.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#16

Beitrag von Günter »

Ich definiere meine Selbstachtung nicht durch die Unterschrift auf einer EGV. Da gibt es wichtigere Baustellen.
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Dora
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Re: EGV unterschreiben?

#17

Beitrag von Dora »

Günter hat geschrieben:Ich definiere meine Selbstachtung nicht durch die Unterschrift auf einer EGV. Da gibt es wichtigere Baustellen.
Das hab ich nicht gewusst und ich hatte dich da auch gar nicht im Sinn bzw. persönlich mit gemeint. Sorry!
Sicher ist es hilfreich bei vielen wichtigen Baustellen Prioritäten zu setzen.
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