Weiterbildung im Beruf !

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Stella1989
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Weiterbildung im Beruf !

#1

Beitrag von Stella1989 »

Hallo , =)

und zwar habe ich folgende Frage...
Ich habe einen guten Freund der eine Ausbildung als zerspannungsmechaniker gemacht hat und auch jahre danach in den beruf gearbeitet hat.
Jetzt möchte er gerne eine Weiterbildung in dem Beruf machen da sich die Maschienen die er frührer bedient hat verändert haben. Wie z.b. neue programe und so erstellen.
Jetzt wollte er wissen ob ihm die Arge diese Weiterbildung in den Beruf zahlen muss da er ja dann bessere Chancen hätte wieder in dem Beruf arbeiten zu können.

Ich hoffe Ihr könnt mir/ihm da weiterhelfen

MFG

Stella
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kleinchaos
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Re: Weiterbildung im Beruf !

#2

Beitrag von kleinchaos »

Willkommen bei uns.

Müssen muss das JC erstmal nicht. Diese "Leistungen aus dem Vermittlungsbudget" sind recht schwammig, sind immer individuell, und es gibt keinen wirklichen Rechtsanspruch.
Klar sollte er seinen Vermittler darauf hinweisen, dass der einfache Dreher heut keine Chance mehr hat. Ohne CNC kaum ne Chance.
Er soll das mal beantragen mit der Weiterbildung. Begründen kann er das mit diversen Stellenangeboten aus der Tageszeitung.
Bei Ablehnung kann man dann Widerspruch einlegen, notfalls klagen. Klage wird aber vermutlich nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn er nachweisen kann, dass er ohne diese Ausbildung konkrete Jobzusagen nicht antreten konnte
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Stella1989
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Re: Weiterbildung im Beruf !

#3

Beitrag von Stella1989 »

Ok danke. :-) dann werde ich ihm das mal sagen.

Mfg stella
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