Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

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marsupilami
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Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#1

Beitrag von marsupilami »

In einem sog. "qualifizierten Arbeitszeugniss" wird die Leistung benotet.
Allerdings etwas verklausuliert.

http://web.de/magazine/geld-karriere/bu ... n-30217754


Hier mal eine Liste der Negativ-Formulierungen.
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf

Die Beurteilung der Motivation und Leistung:
5. Die Notenskala im Zeugnis

Zurück zum Zeugnis: Die folgende Auflistung zeigt nun, wie die Noten im beispielhaft ausgewählten Abschnitt Arbeitsbereitschaft im Prinzip ebenso variieren wie bei Bioleks Geschmackstests:

Note 1: "Sie hatte stets eine ausgezeichnete Leistungsmotivation."
Note 2: "Sie hatte stets eine hohe Leistungsmotivation."
Note 3: "Sie hatte eine gute Arbeitsmotivation."
Note 4: "Sie zeigte auch Motivation und Initiative."

In dieser "Positivskala" erfolgt die Beurteilung über eine Abstufung der positiven Bewertung. Hierzu ist dringend anzumerken, dass letztlich nicht jeder einzelne Zeugnissatz "stets höchste Leistungen" bestätigen kann. Aus stilistischen Gründen können Temporaladverben oder einzelne Steigerungsformen durchaus entfallen, es zählt der Gesamteindruck. Ein allzu massiver Einsatz aufwertender Attribute kann zudem den Eindruck eines "Gefälligkeitszeugnisses" erwecken, das man z.B. als Entschädigung für eine konjunkturell bedingte Kündigung erhalten hat. Strikt eingehalten werden sollte diese Struktur aber bei der für die Gesamtnote entscheidenden "Leistungszusammenfassung", hier zählt jeder Buchstabe:

Note 1: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus."
Note 2: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus."
Note 3: "Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus."
Note 4: "Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus."

TIPP: Lesen Sie hierzu auch unsere komplette Übersicht über die Zeugnisstruktur.
TIPP: Vergleichen Sie die Leistungsabschnittein in unserer abgestuften Notenskala in einer Kurzübersicht.
TIPP: Lesen Sie mehr über den vermeintlich unsinnigen Superlativ "vollste". /quote] http://www.arbeitszeugnis.de/arbeitszeugnis-code.php


Zum Thema "vollste Zufriedenheit" schreibt z.B. dieses bereits erwähnte Portal:
Ist die gängige Formulierung "vollste Zufriedenheit" - nicht sprachlich unsinnig?!
Mitunter lehnen Vorgesetzte und Personalabteilungen die Formulierung "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit" mit der Begründung ab, dass sie sprachlich falsch sei. Denn "voll" könne man nicht steigern. Stattdessen bieten sie die "stets volle Zufriedenheit" als Bescheinigung einer sehr guten Leistung an, doch dies entspricht keinesfalls der Gesamtnote "sehr gut" (Alternativen sind u.a.: "Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer größten/höchsten Zufriedenheit" oder "Seine/ Ihre Leistungen waren stets sehr gut"). Der Superlativ "vollste" ist eine Hyperbel, eine bewusste sprachliche übertreibung, die auch laut Duden keinesfalls sprachlich unkorrekt ist. Der Duden zitiert hier Thomas Mann mit der Formulierung "im vollsten Licht". Auch die Aussage "Dies Glas ist voller/leerer als jenes" ist korrekt, und zwar im direkten Vergleich. Und der liegt auch bei der Zufriedenheitsskala von Note 1 bis Note 6 eindeutig vor. Die Tatsache, dass man die "vollste Zufriedenheit" nicht einklagen kann, ändert nichts daran, dass diese Formulierung seit Jahrzehnten die gängigste Bescheinigung einer sehr guten Leistung ist, wie das BAG auch bestätigt:

"Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit". Will der Arbeitgeber das Wort "vollste" vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als "volle Zufriedenheit" bescheinigen." - BAG 23.9.1992 - AZR 573/91
"Es erscheint rabulistisch, dem Arbeitnehmer das Adjektiv "vollste" bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, wenn es in arbeitsrechtlichen Monographien, Musterbüchern und Zeitschriften gebräuchlich ist." - LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91
"Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = vollbefriedigende Leistungen; "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" = befriedigende Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" = unzureichende Leistungen." - LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php?faqmod=1&katid=16
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Olivia Cole
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#2

Beitrag von Olivia Cole »

Gelten die Zeugnisregelungen auch für Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante und für Zeugnisse aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung??

Zusatzfrage, muss ich einer Aushilfe auch ein Zeugnis nach obenstehenden Richtlinien erteilen?
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Günter
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#3

Beitrag von Günter »

Ich war einmal für 6 Wochen bei einer MAE. Die "Dame" wollte für mich eine Beurteilung schreiben.

Als die mir mitteilte ich soll zur Beurteilung in ihrem Büro erscheinen, endete es damit. dass ich leider krankgeschrieben wurde. Sie meinte nach meiner Weigerung, sie zu besuchen, den Hausmeister anweisen zu können mich zu schikanieren.

Ich hab ihr über ihre Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich es ablehne mich von Leuten, die nicht mal Guten Morgen sagen können und deren soziale Kompetenz gleich null ist beurteilen zu lassen. Den Termin in ihrem Büro musste ich leider krankheitsbedingt absagen.

Was soll denn da drin stehen. Die Renitenz des Deliquenten war unerträglich?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Wenn man kein anständiges Arbeitszeugnis erhält, kann man es auf dem juristischen Weg einklagen.
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marsupilami
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#5

Beitrag von marsupilami »

Für eine Aushilfe ein volles, qualifiziertes Zeugnis?

Wenn's eine anspruchsvolle Tätigkeit ist/war und ich als AG zufrieden oder gar mehr war, würde ich als AG das aus Höflichkeit und weil er/sie mir aus einer "Verlegenheit" geholfen hat, schon ein ausführlicheres Zeugnis ausstellen.
Vielleicht nicht ganz so ausführlich und umfangreich, aber eben doch.

Sonst reicht wohl eine einfache Arbeitsbescheinigung.
Von - bis, als was,

Bäckerei Kleine Brötchen
Herr Marsupilami, geb [Datum], wohnhaft in [Adresse] war in der Zeit vom - bis als Aushilfsfahrer bei uns beschäftigt.

Feddich.

Wenn der aber länger als 2, 3 Monate als Urlaubs und Krankenvertreter dort war, sondern über einen längeren Zeitraum (also Jahre), dann musste der bestimmt auch die Karre wirklich regelmäßig sauberhalten, die üblichen Wartungsarbeiten (als Fahrer) durchführen, evtl. Zusatz-Aufgaben erledigen.
Dann macht das schon Sinn, zu beurteilen ob er die Fahrerpflichten regelmäßig und vor allem selbstständig durchgeführt hat, ob er die Waren dort ausgeliefert hat, wo er sollte und nicht Abladestellen verwechselt hat oder gar die Brötchen selber gefuttert oder auf eigenen Rechnung verkauft hat.
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Günter
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#6

Beitrag von Günter »

Wenn die Arbeitgeber nur freundliche Zeugnisse ausstellen dürfen, dann kannst du dir damit den Hintern wischen. Heute traut sich doch kein Personaler mehr ein ehrliches Zeugnis zu schreiben, also was willst du damit.
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#7

Beitrag von Günter »

Olivia Cole hat geschrieben:Gelten die Zeugnisregelungen auch für Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante und für Zeugnisse aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung??
Zum Thema Profiling und Beurteilung durch den Maßnahmenträger schrieb ich der Dame
Maßnahme „Zusätzliche Betreuung“.......

Sehr geehrte Frau M.....,,

in der Anlage erhalten Sie meine Krankschreibung bis zum 31.03.2006.

Ich bedauere zutiefst, dass ich mir Ihr Profiling nicht mehr antun kann, aber ich bin leider zur Zeit Ihren hochwissenschaftlichen Methoden gesundheitlich nicht gewachsen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass ein Mensch der seine Verachtung Arbeitslosen gegenüber so deutlich zeigt wie Sie, vielleicht den Beruf wechseln sollte.

Mit freundlichen Grüßen



Ps. Ein Blick in den Duden zeigt Ihnen auch Worte wie Bitte und Danke und die Bedeutung einer Begrüßung.
Und als sie keine Ruhe gab und einen neuen Termin wollte
Maßnahme „Zusätzliche Betreuung“ .....
Ihr Schreiben vom 21.03.2006


Sehr geehrte Frau M.......,

offensichtlich ist einer von uns beiden der deutschen Sprache nicht mächtig. Ich habe eine von Ihnen unterschriebene Anmeldung zur Maßnahme „Zusätzliche Betreuung“ ........
auf der von Ihnen handschriftlich eingetragen „ab 02.02.2005 – 31.03.2006“ steht. Am 14.03.2006 habe ich Sie im Büro meiner Einsatzstelle gefragt ob es beim Ende der Maßnahme am 31.03.2006 bleibt und Sie haben laut und deutlich mit ja geantwortet. Im deutschen Sprachgebrauch heißt bis 31.03.2006 spätestens bis zu diesem Tage um 24.00 normalerweise sogar nur bis Schichtschluß. Da ich außerhalb der o.g. Maßnahme nicht unfallversichert bin werde ich den Teufel tun und zu Ihnen kommen.

Im Übrigen kann ich auf Ihre Hilfe zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen gerne verzichten, ich habe bereits reichlich Bewerbungen geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Immer schön über die Geschäftsleitung.

Meinem SB hatte ich einen geharnischten Brief zu dem ganzen Thema geschickt, er wollte gerne nachhaken, aber sein Vorgesetzter hatte es ihm ausdrücklich verboten.

Soviel zum Thema Beurteilung durch den Maßnahmenträger. Ich lasse mich doch nicht durch solche Leute zum Dumpfdaddel machen.
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marsupilami
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#8

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Wenn die Arbeitgeber nur freundliche Zeugnisse ausstellen dürfen, dann kannst du dir damit den Hintern wischen. Heute traut sich doch kein Personaler mehr ein ehrliches Zeugnis zu schreiben, also was willst du damit.
Ursprünglich nur auf das Urteil aufmerksam machen.

Dummerweise hab ich gedacht, es könnte irgendjemanden interessieren, was so alles in den Formulierungen steckt.
Aber offenbar hab ich falsch gedacht und überflüssig war's wohl auch insgesamt.

Vielleicht gut, wenn der ganze Fred gelöscht wird.
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Günter
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#9

Beitrag von Günter »

Warum?

Nur weil ich sabbel heißt das noch lange nicht, dass andere der selben Meinung sind.

Du kennst doch meine Einstellung, lass dir doch die Laune nicht verderben.
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Re: Achtet auf die Formulierung im Arbeitszeugnis!

#10

Beitrag von Olivia »

Zu gute Arbeitszeugnisse können angefochten werden: http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsz ... 36705.html
Bei dem Fall in Hamm war vereinbart, dass der Angestellte einen Textvorschlag macht, den der Chef dann noch bearbeitet. Der legte bei sämtlichen Wertungen nochmal eine Schippe drauf. Aus einer "sehr guten Auffassungsgabe" wurde eine "extrem gute", und einmal hieß es gar, "wenn es eine bessere Note als 'sehr gut' geben würde, würden wir ihn damit beurteilen".

Schräg wurde das Ganze vor allem in der Gesamtschau: Trotz aller Hyperlative fehlte am Schluss die Standardformel, wonach die Firma den Weggang des Mitarbeiters bedauert und ihm alles Gute wünscht. Ohne diesen Textbaustein kann man auch bei sonst unverdächtigen Zeugnissen unterstellen, dass die Trennung nicht im Guten erfolgte.
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