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Bewerbung, Kündigung, Probleme
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Terrie
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neue Stelle

#1

Beitrag von Terrie »

so Ihr Lieben, ich habe es wohl geschafft aus dem JB Mühlen zu kommen. Habe eine Stelle gefunden in Teilzeit :-) meine Hundeschule wirft leider nicht genügend ab. Die Stelle ist auf ein Jahr befristet aber besser als nix.
Nun habe ich noch die Stelle als zeitungsausträger. Hier habe ich auch Kündigungszeiten. Ich kann beide Sachen nicht amchen. Drum habe ich meine neue Arbeit gebeten, das zunächst in der Dienstplanung zu berücksichtigen.
Ich würde am 01.11 beginnen. was sollte ich gegenüber dem JB berücksichtigen oder was wäre da wichtig?
Es wäre einfacht toll für mich und meinen Sohn aus diesen Mühlen heraus zu sein. Hundeschule kann auch nebenbei laufen. Und ohne den Druck von Aussen läufts bestimmt besser.
lieben Dank
ich würde ja erst Geld am Ende des Monas oder zum 15 des Folgemonats verdienen. Wie überbrücke ich das?
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Koelsch
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Re: neue Stelle

#2

Beitrag von Koelsch »

Unbedingt zusehen, dass das Geld erst im Dezember kommt, und dem lieben JC erst in einer Woche etwas von dem neuen Job mitteilen. Dann ist der Zahlungslauf November durch und die Novemberzahlung musst Du nicht zurückzahlen.

Und Glückwunsch zum Job. :bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: neue Stelle

#3

Beitrag von marsupilami »

Wenn es für Dich gut ist, soll es uns recht sein.

:Daumenhoch:
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: neue Stelle

#4

Beitrag von kleinchaos »

Glückwunsch.

Und wegen Geld wie Koelsch schrieb.
Die kriegen es glatt fertig und stellen sonst die Zahlung schonmal vorsorglich ein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Terrie
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Re: neue Stelle

#5

Beitrag von Terrie »

oh man ok..aber es wird wohl leider doch nicht s werden. Ich bekomme wohl Netto nur 900,- raus. Muss bis 22.00 Uhr arbeiten und an jedem 2 Wochenende.habe selber einen 14 jährigen Sohn und dann trage ich Nachts noch Zeitungen aus. Ne das packe ich nicht. Die Stelle ist auf 1 Jahr befristet. Kann die Zeitungen nicht fallen lassen,die haben mir schon den Hals gerettet. mensch ist es nicht möglich von dem Verein fort zu kommen??? Man sagte mir einmal 1500,- müßte ich verdienen..nur frage ich mich wie als Alleinerziehende mit 50 Behinderung..ach es kommen doch immer wieder Arschtritte
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Koelsch
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Re: neue Stelle

#6

Beitrag von Koelsch »

:trost: .... aber Du hast leider Recht, in der Situation wird es sehr, sehr schwer, mit einem Job aus ALG II raus zu kommen.
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Günter
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Re: neue Stelle

#7

Beitrag von Günter »

Unschöne Sch**** :trost: :trost: :trost:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: neue Stelle

#8

Beitrag von marsupilami »

:trost:

Aber ich :Daumen: , dass für Dich und Deine Familie der Tag kommt, wo Du zum JC :baeh: sagen kannst.
Signatur?
Muss das sein?
Terrie
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Re: neue Stelle

#9

Beitrag von Terrie »

ao, Ihr denkt bestimmt ich bin komplett verrückt. Ich werde es doch machen und meine Zeitungsjobs auch. Mit Unterhalt und Kindergeld komme ich auf 1600,- Und das müßte doch reichen...
Auf Hilfen wenn teure Klassenfahrten kommen,werde ich aber wohl keinen Anspruch mehr haben ..oder?
Ich hatte ja in diesem Bewilligungsraum ein Coaching für meine Hundeschule bekommen. Es stand in dem Schrieb des Jobcenters, dass sie das Geld zurückfordern können? Tatsächlich und woran wird das gemessen?
Wenn ich im Dezeber das erste Gehalt bekomme, kann doch das Jobcenter die Einkünfte für November verlangen und eine Nachzahlung verlangen oder?
Gibt es irgendwo einen Wohngeldrechner? Zählt da auch Unterhalt für das Kind als Einkommen?
Uff, ich bin froh, dass ich mich entschieden habe. Wenn ich es nicht packe,kann ich mich ja wieder in den heiligen Hallen melden
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Koelsch
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Re: neue Stelle

#10

Beitrag von Koelsch »

Nöö, nicht verrückt, ich finde es toll, dass Du es probieren willst.

Wohngeldrechner - http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRec ... (wgrbstrt)

Wenn das Gehalt im Dezember kommt, dann wird auf das November ALG II nur das Gleiche angerechnet, was auch bisher angerechnet wird, also Hundeschule und Zeitung. Es spielt keine Rolle, dass Du im Dezember dann das "Novembergehalt" bekommst, das ist die Konsequenz aus dem Zuflußprinzip.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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