eLB ist "wenig begeistert".
Kann man den Arbeitgeber dann mit folgender Formulierung "überzeugen"?
Sie suchen eine Mitarbeiterin für Ihr Callcenter im Outboundbereich. Auch wenn ich bisher ausschließlich auf selbständiger Basis von zu Hause aus Inbound gearbeitet habe, das sollte überhaupt kein Problem darstellen, telefonieren kann ich und es sollte auch kein Problem sein mit Ihren Kunden für diese akzeptable Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Wenn man wie ich aus dem Bezug von ALG II kommt, dann hat man ein Herz für diese Menschen mit Geldnöten und kann da sicher sehr kompetent Lösungen im Sinne Ihrer Kunden erarbeiten.