Regelsatzermittlung - Püppi lehnt Vorschläge des Bundesrats ab

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Koelsch
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Regelsatzermittlung - Püppi lehnt Vorschläge des Bundesrats ab

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich zitiere mal einfach Herbert Masslau - http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2151899

Bundesregierung lehnt Bundesrat-Vorschläge zur Regelleistung 2017 ab
Text: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen
des Bundesrates [BTDrs. 18/10349] - hier markante Auszüge:

1. keine Sehhilfen/Brillen
"Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, für Leistungsberechtigte nach
dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB
XII) Sehhilfen als einmalige Aufwendungen zu finanzieren.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII, die in die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) einbezogen sind, gelten die im SGB V
enthaltenen Vorgaben. Eine Besserstellung der Leistungsberechtigten nach
dem SGB II und SGB XII gegenüber den anderen in der GKV Versicherten
mit niedrigem Einkommen ist nicht vertretbar." [a.a.O., Seite 35]

2. keine eigenständigen Kinder-Regelleistungen
"Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab, die Berechnungsmethode für
die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB
II und SGB XII zu verändern." [a.a.O., Seite 44]

3. keine Herausnahme von "Aufstockern" bei der EVS
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung der
Regelbedarfe Haushalte mit „Aufstockern“ und verdeckt Armen von den zu
berücksichtigenden Haushalten auszuschließen.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab." [a.a.O., Seite 49]

4. keine Sonderermittlung für Haushaltsstrom
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung der
Regelbedarfe die Anteile für Energiekosten unter Berücksichtigung der
verschiedenen tatsächlichen Gegebenheiten bei der Energielieferung und -
nutzung, im Besonderen bei Haushaltsstrom, realitätsgerecht zu ermitteln
und festzusetzen, da die EVS allein dieser Anforderung nicht gerecht wird.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab." [a.a.O., Seite 51]

5. keine Einmaligen Leistungen für "Weiße Ware"
"Soweit der Bundesrat der Auffassung ist, dass der Regelbedarf nicht
auskömmlich ist, um auf die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung
bestimmter Gebrauchsgüter anzusparen, beispielsweise für sog. Weiße
Ware, hält die Bundesregierung die bestehenden Möglichkeiten zur
Gewährung eines Darlehens zur kurzfristigen Bedarfsdeckung für
ausreichend." [a.a.O., Seite 53]

6. keine Fortschreibung der Beträge für Schulbeihilfe (§ 28 Abs. 3 SGB II)
und Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II)
"Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine regelmäßige
Fortschreibung der im Bildungspaket benannten Beträge für den
persönlichen Schulbedarf und die Teilhabe." [a.a.O., Seite 55]


Alles klar?!

Herbert Masslau


Link zur BT-Drucksache: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/103/1810349.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Regelsatzermittlung - Püppi lehnt Vorschläge des Bundesrats ab

#2

Beitrag von kleinchaos »

Unsere Regierung stellt sich also sehenden Auges sogar gegen den Bundesrat, immerhin die Vertretung der Länder, die diese Regierung finanzieren.
Tja, da wird wohl wer anderes mehr zahlen als das mickrige Ministergehalt, als die mickrigen Diäten?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Pegasus
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Re: Regelsatzermittlung - Püppi lehnt Vorschläge des Bundesrats ab

#3

Beitrag von Pegasus »

4. keine Sonderermittlung für Haushaltsstrom
"Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung der
Regelbedarfe die Anteile für Energiekosten unter Berücksichtigung der
verschiedenen tatsächlichen Gegebenheiten bei der Energielieferung und -
nutzung, im Besonderen bei Haushaltsstrom, realitätsgerecht zu ermitteln
und festzusetzen, da die EVS allein dieser Anforderung nicht gerecht wird.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung ab." [a.a.O., Seite 51]
War da nicht mal was in Richtung BVG? Richtig toll wie die Bundesregierung uns zeigt das man das BVG völlig ignorieren kann. Logo ohne zur Verantwortung gezogen zu werden.

Okay dann sollten die Leute auch mal in GG schauen und sich den Artikel -> zivilen Ungehorsam näher betrachten.

Ich weiß gar nicht welche Partei überhaupt noch wählbar ist. Dabei muss ich im Mai ein Kreuzchen in NRW machen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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