Aus dem Newsletter von Harald Thomé dazu:
Im vorletzten Newsletter (45/2017) hatte ich von den Änderungen im SGB XII ab 1018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes berichtet. Danach gilt für Einkünfte aus Betriebs-, Riester- und Basisrenten, sowie sonstigen private Renten ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Beträgen sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Der anrechnungsfreie Betrag ist aber von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 € gedeckelt (§ 82 Abs. 5 SGB XII).
Dazu gibt es jetzt auch eine Weisung vom BMAS, worin das nochmal genauer dargestellt wird, diese gibt es hier: https://tinyurl.com/y7lop2f9