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Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 15:29
von Günter
Ich würde weitergehen und auch die Kosten für den Internetanschluss samt W-Lan Router beantragen.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 16:39
von friys
"Die Kosten für einen Internetanschluss können nicht geltend gemacht werden, denn diese sind im Bereich „Nachrichtenübermittlung“ in der Regelbedarfsstufe 1 im Regelbedarf 2018 (Alleinstehende) mit 37,16 € ausreichend abgedeckt.", schreiben Harald Thomé & Frank Jäger Tacheles – Online Redaktion am 23.10.2018 in ihrem Aufruf zur Schulbedarfskampagne. Aber probieren kann nicht schaden.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 16:45
von Olivia
Kinder erhalten aber keine RBS 1.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 16:49
von marsupilami
Kinder können auch keinen wirksamen Vertrag zwecks Nachrichtenübermittlung abschließen.
Das müssen schon die Eltern/Erziehungsberechtigten tun.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 17:16
von Olivia
Wieso sollen die Eltern den Kommunikationsanteil für Router und WLAN aufwenden müssen?

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 17:44
von Günter
Der Kommunikationsanteil reicht noch nicht mal, um den fehlenden Stromanteil zu decken.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 18:44
von der ratlose
Völlig falsche herangehensweise.
Wieso stellt die Schule nicht so ein Notebook ?
Ist bei meinen beiden Söhnen auch so.

Wieso wurden da 600 € veranschlagt ? Das ist doch wieder ein Schlag in Gesicht jedes Steuerzahlers.
Ich könnte mir als Selbständiger nicht mal vorstellen, warum ich mir ein Notebook für 600 € kaufen sollte.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 19:44
von Günter
der ratlose hat geschrieben: Mi 24. Okt 2018, 18:44 Völlig falsche herangehensweise.
Wieso stellt die Schule nicht so ein Notebook ?
Ist bei meinen beiden Söhnen auch so.

Wieso wurden da 600 € veranschlagt ? Das ist doch wieder ein Schlag in Gesicht jedes Steuerzahlers.
Ich könnte mir als Selbständiger nicht mal vorstellen, warum ich mir ein Notebook für 600 € kaufen sollte.
Setz die 600 € mal in Relation zu den Kosten, die die Bildungspolitik sonst so kostet. Und wenn ich an deine Postings denke, in denen du mit den gewaltigen Summen prahlst, die dir der Steuerzahler in den Allerwertesten schiebt,. dann solltest du dich für diesen Mist in den Grund und Boden schämen.
der ratlose hat geschrieben: Sa 29. Sep 2018, 12:40 das ist doch eh alles Nonsens.

Ich bekomme vom JC monatlich im Schnitt 1500,00 € (Netto) die steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind. (Die Fallen nicht einmal unter den Progressionsvorbehalt)
Warum muss jemand der normal arbeitet bei 1500,00 € (Brutto) Lohnsteuer und SV Beiträge abführen ?

Ach ja, und die KK bekomme ich auch noch frei,also bezahlt, obwohl ich durch meine Arbeit in einem anderen Sozialsystem sowieso pflichtversichert bin.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 20:27
von marsupilami
der ratlose hat geschrieben: Mi 24. Okt 2018, 18:44 Völlig falsche herangehensweise.
Wieso stellt die Schule nicht so ein Notebook ?
Ist bei meinen beiden Söhnen auch so.

Wieso wurden da 600 € veranschlagt ? Das ist doch wieder ein Schlag in Gesicht jedes Steuerzahlers.
Ich könnte mir als Selbständiger nicht mal vorstellen, warum ich mir ein Notebook für 600 € kaufen sollte.
Völlig falsche Herangehensweise!

Bildung, Schule, ist hier in Schland Ländersache.
Und nicht jedes Bundesland sorgt dafür, dass alle Schulen mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden, um für alle Schüler ein Notebook zu beschaffen.
Wenn Deine Söhne das gestellt bekommen - Glückwunsch!
Dann lebst Du in einem Bundesland, das entsprechende Mittel bereit stellt und sie gehen in eine Schule, die diese Mittel auch beantragt, abruft und nutzt!

Wobei ich mir überlege, wie das hier in Schland mit der Beschaffung solcher Notebooks läuft!
Muss die Beschaffung europaweit ausgeschrieben werden? :unschuld:

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 20:27
von marsupilami
der ratlose hat geschrieben: Mi 24. Okt 2018, 18:44 Völlig falsche herangehensweise.
Wieso stellt die Schule nicht so ein Notebook ?
Ist bei meinen beiden Söhnen auch so.

Wieso wurden da 600 € veranschlagt ? Das ist doch wieder ein Schlag in Gesicht jedes Steuerzahlers.
Ich könnte mir als Selbständiger nicht mal vorstellen, warum ich mir ein Notebook für 600 € kaufen sollte.
Völlig falsche Herangehensweise!

Bildung, Schule, ist hier in Schland Ländersache.
Und nicht jedes Bundesland sorgt dafür, dass alle Schulen mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden, um für alle Schüler ein Notebook zu beschaffen.
Wenn Deine Söhne das gestellt bekommen - Glückwunsch!
Dann lebst Du in einem Bundesland, das entsprechende Mittel bereit stellt und sie gehen in eine Schule, die diese Mittel auch beantragt, abruft und nutzt!

Wobei ich mir überlege, wie das hier in Schland mit der Beschaffung solcher Notebooks läuft!
Muss die Beschaffung europaweit ausgeschrieben werden? :unschuld:

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 20:42
von Günter
Wenn der ratlose nachgedacht hätte, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass es einen winzigen finanzielle Unterschied macht, ob man 100 % der Schüler mit einem Notebook ausstattet oder nur den Anteil, deren Eltern ALG II empfangen.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 07:12
von marsupilami
bzw. dass die Eltern tatsächlich auf die Barrikaden steigen und entsprechendes beantragen.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 11:00
von der ratlose
Nein der ratlose kann nämlich nachdenken.

Es hat etwas mit Chancengleichheit zu tun.
Ich persönlich bin eben nicht wie ein Großteil der Sozialdemokratie der Auffassung das Deutschland nur mehr Hilfsarbeiter und angelernte benötigt.
(Das hat schon Helmut Rohde damals kritisiert.)

Ich persönlich bin der Auffassung das jeder Schüler das Recht auf Chancengleichheit hat, und diese nicht davon abhängen darf ob seine Eltern reich sind, oder ob seine Eltern klagefreundlich sind.
Denn dafür das seine Eltern nicht reich oder klagefreudig sind, vielleicht nicht mal die hellsten, dafür können doch die Kinder nichts.

Und @ Günter
ich habe nicht mit fetten Summen geprahlt, sondern da ganz einfache Fragen aufgeworfen.
Vielleicht kannst du mir ja beantworten wieso ein Leistungsempfänger der um die 18000 € im Jahr bekommt weiterhin einen Grundsteuerfreibetrag für sich selbst in Höhe von über 9000 € gelten machen kann.
Wieso muß dieser für diese Summen keine Steuern zahlen , aber wenn er abhängig beschäftigt arbeiten gehen würde, müsste er für die selbe Summe sozialbeiträge und Steuern zahlen.

Beantworte diese Frage doch mal völlig sachlich.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 11:59
von Olivia
der ratlose hat geschrieben: Do 25. Okt 2018, 11:00 Vielleicht kannst du mir ja beantworten wieso ein Leistungsempfänger der um die 18000 € im Jahr bekommt weiterhin einen Grundsteuerfreibetrag für sich selbst in Höhe von über 9000 € gelten machen kann.
Wieso muß dieser für diese Summen keine Steuern zahlen , aber wenn er abhängig beschäftigt arbeiten gehen würde, müsste er für die selbe Summe sozialbeiträge und Steuern zahlen.

Beantworte diese Frage doch mal völlig sachlich.
Weil für den arbeitenden Leistungsempfänger, der für diesen Betrag Steuern zahlt, ein ergänzender Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter in Höhe der geleisteten Steuern besteht.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 14:38
von tigerlaw
Nein, Olivia, da vermischst Du zweierlei, nämlich Steuer- und Sozialrecht.

Im Steuerrecht gilt: Jeder Steuerpflictige in Deutschland soll von dem Betrag, mit dem man das Allernotwendigste zum Leben bestreiten kann, nicht noch Steuern bezahlen. Dieser Betrag liegt jetzt bei ca. 9.000 €. Erst bei darüberliegenden Betragen beginnt die Besteuerung, mit einem Anfangs-Grenzsteuersatz von 14 %, der aber schon bald zu steigen beginnt (sog. Progression). Um im Beispiel vom Ratlosen zu bleiben: Bei einem Jahreseinkommen von 18.000 € beträgt der Grenzsteuersatz 26 % (d.h. jeder weitere hinzuverdiente Euro wird mit 26 % besteuert), es wird nach der Tabelle aber "nur" eine Steuer von 1.943 € festgesetzt, was einem Durchschnittssteuersatz von 11 % entspricht.

Dies gilt für jegliches (zu versteuernde) Einkommen. Dieses Einkommen ist immer weniger als der nominale Zufluss, weil davon erst noch Werbekosten und SOnderausgaben abgezogen werden (wie in der EKS: "Umsatz" ist was ganz anderes als "Ertrag"!).

Bei einem Arbeitnehmer besteht nur noch die Besonderheit, dass der Staat den Arbeitgeber als "Büttel" in Dienst nimmt und vom Lohn die (anteilige) EInkommensteuer sofort einbehalten und abführen lässt.

Wenn dieser AN auch noch andere EInkünfte hat, erklärt er in den verschiedenen Anlagen (N, V+V, Kap etc. die jeweiligen Einnahmen und Werbekosten) sowie seine SOnderausgaben (K,; RV usw.).

Daraus wird dann das zu versteuernde Einkommen gebildet und die Steuerschuld berechnet.

Auf diese STeuerschuld wird dann die vom AG einbehaltene Lohnsteuer angerechnet, und die Differenz ausgezahlt oder nachgefordert.

Wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden, dann wird allerdings deren Einkommen zusammengerechnet und durch 2 dividiert, damit die Progression ausgeglichen wird (das ist dann die Splittingtabelle).

Und an den Ratlosen: Grundsätzlich wird aus jeglichem Einkommen der SV-Beitrag berechnet und angefordert, es sei denn, dass es Ausnahmen gibt, etwa Minijob. So kann es durchaus kommen, dass (jetzt auf Monatsbeträge umgerechnet!) jemand mit Lohnsteuerkl. III bei 1.550 € vielleicht 160 € SV-Abgaen hat, aber 0 € Lohnsteuer, während sein Kollege mit Steuerklasse I am Arbeitsplatz nebenan ebenfalls 160 € SV-Abzüge hat, aber zusätzlich 60 € Lohnsteuer.

Und noch einmal zu Olivia: Es kann durchaus sein, dass man mit dem Netto nicht über die Runden kommt, so dass man - wenn Wohngeld nicht möglich ist - beim JC anklopfen muss. Und das rechnet dann nach § 11b SGB II die Abzüge ab und gelangt dann ggf. zu einem Leistungsanspruch.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 15:00
von Günter
@ratloser, dass du nachdenkst mag ja sein, aber dass deine Logik mit meiner Logik harmoniert bezweifel ich.
der ratlose hat geschrieben: ↑Sa 29. Sep 2018, 12:40
das ist doch eh alles Nonsens.

Ich bekomme vom JC monatlich im Schnitt 1500,00 € (Netto) die steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind. (Die Fallen nicht einmal unter den Progressionsvorbehalt)
Warum muss jemand der normal arbeitet bei 1500,00 € (Brutto) Lohnsteuer und SV Beiträge abführen ?

Ach ja, und die KK bekomme ich auch noch frei,also bezahlt, obwohl ich durch meine Arbeit in einem anderen Sozialsystem sowieso pflichtversichert bin.
Vielleicht kannst du mir ja beantworten wieso ein Leistungsempfänger der um die 18000 € im Jahr bekommt weiterhin einen Grundsteuerfreibetrag für sich selbst in Höhe von über 9000 € gelten machen kann.
Die Sozialleistungen sind steuerfrei, also erspar mir deine klugen Ausführungen zu Steuerfreibeträgen.

https://www.steuererklaerung.de/ratgebe ... leistungen

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 15:10
von friys
Ergänzend:
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt in 2018 von 9.000 Euro (Grundtabelle, Alleinstehende) und 18.000 (Splittingtabelle, Zusammenveranlagung bei Ehepartnern oder ‎Lebenspartnern).

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 15:40
von kleinchaos
Da der Ratlose 2 oder 3 Kinder hat, erhält er auch den Kinderfreibetrag, zumindest zur Hälfte, was die Steuerlast auch nochmal erheblich senkt. Zusätzlich kann er aufgrund des Kindesumgangs noch versuchen den Haushaltsfreibetrag zu beantragen, den es für Alleinerziehende gibt. Zumindest in den Zeiten des Umgangs ist er es ja.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 19:26
von der ratlose
Ich habe nicht gefordert das Sozialleistungen versteuert werden müssen. Obwohl das in einigen Ländern so ohne Probleme praktiziert wird.

@ tigerlaw
Du hast da gleube ich etwas übersehen, der Steuerfreibetrag wird auch gewährt, wenn das Existenzminimum gleichzeit durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB II gedeckt wird.

Das heist im klartext, das ein LE der um die 18.000 € im Jahr an Leistungen nach dem SGB II erhält, nochmal 9000 € steuerfrei (!) dazuverdienen darf.
In meinem Falle sogar noch mehr. (Insgesamt 21.000 €)

So und nun rechne mal aus was ich als Selbständiger alleine an Steuern zahlen müsste wenn ich keine Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen würde aber die selbe Summe erwirtschaften würde.
Und nun was ich zahlen müsste wenn ich abhängig beschäftigt wäre.(Also sozialversicherungspflichtig)

(Wobei ich auf mein schwedisches Einkommen selbstverständlich als Selbständiger volle Sozialversicherungsbeiträge zahle)

Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor um die 30 jahren geurteilt hatte das Familien die mehrere Kinder erziehen und finazieren massiv von den Sozialbeiträgen entlastet werden müssen, setzt niemand dieses Urteil um.
Der ehemalige Vorsitzende des LSG der damals die Regelsatzbeschwerde erfolgreich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hatte fürht deswegen jetzt so eine Art Musterprozesse in dem er Kläger deswegen unterstützt.

Ich habe also die Möglichkeit zu nehmen, oder das mir genommen wird (also das ich betrogen werde) .
Und ich laß mich doch bestimmt nicht bewusst abziehen.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 20:38
von angel6364
Könnte es vielleicht sein, also jetzt nur mal so gedacht, dass Du Sozialleistungen, die für die Kinder gedacht sind, als Deine ansiehst?

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Do 25. Okt 2018, 20:44
von Günter
Schade um jeden Buchstaben den du an den großen Zampano verschwendest.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 16:20
von tigerlaw
der ratlose hat geschrieben: Do 25. Okt 2018, 19:26 (...)
@ tigerlaw
Du hast da gleube ich etwas übersehen, der Steuerfreibetrag wird auch gewährt, wenn das Existenzminimum gleichzeit durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB II gedeckt wird.

Das heist im klartext, das ein LE der um die 18.000 € im Jahr an Leistungen nach dem SGB II erhält, nochmal 9000 € steuerfrei (!) dazuverdienen darf.
In meinem Falle sogar noch mehr. (Insgesamt 21.000 €)

So und nun rechne mal aus was ich als Selbständiger alleine an Steuern zahlen müsste wenn ich keine Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen würde aber die selbe Summe erwirtschaften würde.
Und nun was ich zahlen müsste wenn ich abhängig beschäftigt wäre.(Also sozialversicherungspflichtig)

(Wobei ich auf mein schwedisches Einkommen selbstverständlich als Selbständiger volle Sozialversicherungsbeiträge zahle)

Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor um die 30 jahren geurteilt hatte das Familien die mehrere Kinder erziehen und finazieren massiv von den Sozialbeiträgen entlastet werden müssen, setzt niemand dieses Urteil um.
Der ehemalige Vorsitzende des LSG der damals die Regelsatzbeschwerde erfolgreich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hatte fürht deswegen jetzt so eine Art Musterprozesse in dem er Kläger deswegen unterstützt.

Ich habe also die Möglichkeit zu nehmen, oder das mir genommen wird (also das ich betrogen werde) .
Und ich laß mich doch bestimmt nicht bewusst abziehen.
Ja, das heißt es in der Tat, aber deshalb, weil im Steuerrecht ausdrücklich entschieden wurde, dass SGB-II-Leistungen steuerfrei sind, und zwar ohne Progressionsvorbehalt.


Aber gleichwohl siehst Du es falsch:

Im H-4-System bei Selbständigen wird vom Ertrag als Bruttobetrag ausgegangen. Davon werden (schau in § 11b SGB II) Einkommensteuer, SV-Beiträge, Pflichtversicherungen etc. abgezogen. Allerdings dürfte die Einkommensteuer nur aus Einkommen in Zeiten vor dem SGB-II-Bezug entstehen, so dass bei einem "selbständigen Langzeithartzer" diese Position nicht anfallen dürfte.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: So 28. Okt 2018, 09:06
von der ratlose
@ tigerlaw

und genau das mit dem Progresionsvorbehalt ist mein Kritikpunkt. Das geht so nicht.
Bei den Summen die ich genannt hatte, meinte ich natürlich schon die bereinigten Summen.

@ Günter
Du wirst immer gerne persönlich und auch gerne mal überheblich und argumentierst gerne vom moralischen Standpunkt.
Daher möchte ich mal versuchen dich auf die Erde zurückzubringen.

Wem werden die Leistungen auf welches Konto gezahlt? Ich glaube auf meins.Wer verfügt über das Geld? Ich?
Ich habe jetzt extra nochmal nachgeschaut, aber das Konto läuft only auf meinen Namen, nur ich kann darüber verfügen.

1.Gibt es einen Rechtsanspruch der Kinder gegen mich, die für sie gezahlten Regelsatzanteile so zu verwenden wie sie innerhalb des Regelsatzes zusammensetzen ? Nein ? Ist das eine Sauerei ? Selbstverständlich !
2.Haben generell Kinder einen Rechtsanspruch darauf das eine Mutter die den Unterhalt für die Kinder bekommt diesen auch voll für die Kinder einsetzt?
Antwort : Nein? Ist das eine Sauerei ? Selbstverständlich !
Das ist nämlich auch das Problem bei diesen sogenannten BGs die von den JCs kreiiert werden.Der Bedürftige, also der Abhängige hat in solchen Fällen rechtlich keine Möglichkeit über das ihm angedachte Geld nach seinen eigenen Gesichtspunkten zu verfügen.

Auf gut deutsch:
Ob ein Leistungsempfänger den Betrag den er für seine Kinder erhält, für einen gigantischen Flachbildfernseher oder für die Bildung ,Freizeit und Essen seiner Kinder verwendet ist leider nicht gesetzlich geregelt.
Ob ein Leistungsempfänger der in einer Zwangs BG ist,seine Grundbedürfnisse bestreiten kann, das heißt ob das Geld auf das er verwiesen wird, auch tatsächlich zu seiner freien Verfügung an ihn fließt,interessiert auch niemanden (leider) und ist gesetzlich (leider) nicht geregelt. Und das ist die größte Sauerei.

Ich bin leider nur ein Praktiker, ich habs da nicht so mit den geistigen Feinheiten wie du, sehe mir das nach.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 21:10
von der ratlose
Was schreibts du da eigentlich ? Weißt du überhaubt was in der Wirklichkeit los ist.
Was macht den das Jugendamt wenn die Kinder verwahrlosen?
Los erzähl dochmal, das hängt nämlich vom Klientel ab.

Und was hat das alles mit dem § 38 SGB II zu tun.
Nehmen wir doch mal so eine Zwangs BG die so ein JC kreiert hat.
Maik und Laura leben zusammen, Maik geht arbeiten und laura muss Leistungen beantragen.
Das JC sagt maik verdient sehr gut und verweist Laura auf Maiks Einkommen.
Maik ist damit einverstanden, und Laura bekommt keine leistungen nach dem SGB II.
Jetzt hat Laura in der Praxis keinerlei Rechte mehr, wenn maik kein Book hat Geld für Kippen zu geben hat Laura eben Pech,
Laura kann auch nicht mehr mit der Freundin mal übers WE alleine wegfahren wenn Maik das nicht möchte.
Laura kann ja mal einen Zweizeiler (an wenn nochmal ?) schreiben und verlangen das Maik von seinem Geld ihr den Regelsatz auf ihr Konto zu überweisen hat.
Und da Laura ein wenig einfach gestrickt ist und sich nicht wehren kann, hat sie eben Pech, für etwas über 400 € gehört sie jetzt nämlich Maik.

Re: Tacheles: Jobcenter/Sozialämter haben die Kosten für einen Schulcomputer zu übernehmen

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 21:18
von Koelsch
Da es mir trotz erheblich Geistesanstrengung nicht klar wird, was das alles mit einem Schulcomputer zu tun hat, schließe ich das Thema mal