Die Härtefallregelung ist nicht gültig für Zeiträume vor dem 9.2.2010
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1377403
Härtefallregelung nicht rückwirkend gültig
Härtefallregelung nicht rückwirkend gültig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Härtefallregelung nicht rückwirkend gültig
Ich hoffe ihr verzeiht mir, dass ich nix mehr verstehe.
Was ist mit denen, die einen Ü-Antrag nach §44 SGB X gestellt haben, haben die die Büchse der Pandora geöffnet, oder nur ne schale Selters zischen lassen.
Was ist mit denen, die einen Ü-Antrag nach §44 SGB X gestellt haben, haben die die Büchse der Pandora geöffnet, oder nur ne schale Selters zischen lassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Härtefallregelung nicht rückwirkend gültig
Günter hat geschrieben:Ich hoffe ihr verzeiht mir, dass ich nix mehr verstehe.
Was ist mit denen, die einen Ü-Antrag nach §44 SGB X gestellt haben, haben die die Büchse der Pandora geöffnet, oder nur ne schale Selters zischen lassen.
Nein würde ich sagen. Das BSG hat ja wohl schon anders entschieden, und jetzt kommt nach meiner Meinung endlich mal so richtig zum tragen, was ich schon oft erzählt hab. Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung - nur die Leitsätze eine BVerfG-Urteils sind bindend für Dritte. Und genau in de Leitsätzen des Urteils vom 9.2.2010 steht nicht "erst ab jetzt" - also kann jedes andere Gericht das auch "rückwirkend sehen, die BVerfG-Entscheidung spricht nicht bindend dagegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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