Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

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angel6364
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Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#1

Beitrag von angel6364 »

Katastrophengeschichte am späten Abend, bin immer noch fassungslos!

Ich hatte eben ein längeres Gespräch mit einer jungen Frau, die ohne einen Cent mit einem sechs Monate alten Sohn und der vierjährigen Tochter in ihrer dürftigst ausgestatteten Wohnung sitzt.

Sie wurde am 29. April aus der Haft entlassen, wo sie ihren Kleinsten bei sich hatte. Die Vierjährige wurde während der Haftzeit von der Oma betreut.
Mit Einverständnis des Jugendamtes hat sie die Kleine nun auch wieder bei sich zuhause.
Die Vierjährige bekam in der Zeit bei der Oma Sozialgeld - nun nichts mehr.
Für das Baby hat sie bisher nur KG und Elterngeld bekommen. Davon zahlte sie monatlich 190 Euro Fahrtkosten (sie war im offenen Vollzug), und alles, was das Kind braucht. Jeder Anspruch auf Sozialgeld fürs Baby wurde (wohl nur mündlich) von der Arge bestritten.
Mehrere Anträge auf Babyerstausstattung für Hochstuhl, Kinderbett etc. wurde mit Hinweis auf das Elterngeld - das schließlich für alle Anschaffungen da wäre ... - abgelehnt.
Das war alles mündlich ohne Beistand - ich könnte fluchen!
Sie hat nun alles in miesester Ausführung zusammengekauft und -gebettelt.
Sofort nach der Entlassung hat sie ihren Alg II-Antrag gestellt. Vorher ging es nicht, weil sie vorzeitig entlassen wurde.

Ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter gab es nicht, sie wurde nicht über die Anmeldung weitergelassen. Dort bekam sie nur die Antwort, das könne mehrere Wochen dauern, bis zur Entscheidung gäbe es nichts.
Auf detaillierte Fragen von ihr kam dann sowas:

"Ich habe doch kein Milchpulver mehr für den Kleinen!" - "Dann geben sie ihm halt mal Kuhmilch."
"Wie soll ich denn Essen für die Kinder kaufen?" - "Ein Kind nach dem anderen kriegen, im Knast hocken und dann noch Ansprüche stellen!"

Mir fällt jetzt nur das SGB I § 42 ein:
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Am Montag morgen werde ich mit ihr (und beiden Zwergen) in ihrer Arge einlaufen und auf eben diesen pochen.

Fällt Euch noch etwas Nützliches dazu ein?
Könnte man beispielsweise das fürs Baby vorenthaltene Sozialgeld nachfordern? Oder die Kosten für die Möbelei des Zwerges, die ja nun wirklich nicht vom Elterngeld zu zahlen sind - das ist doch Erstausstattung, oder?
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Günter
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#2

Beitrag von Günter »

Sind die mündlichen Termine bei der ARGE beweisbar?

Du kennst ja das Spielchen §37 SGB II. Die Antragstellung hat konstitutive (anspruchsbegründende) Wirkung. Leistungen stehen daher erst ab Antragstellung zu.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... dernis.pdf

Der erste Kontakt ist entscheidend auch ein mündlicher Antrag zählt.

Wichtig ist am Montag, dass ihr auf sofortigen schriftlichen Bescheid besteht, wenn der Antrag auf Vorschuss abgelehnt wird.

Hier kommt einer meiner Lieblingsparagrafen zum Einsatz, der §33 Abs.2 Satz 2 SGB X
Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/33.html

und damit sich der SB nicht langweilt gleich noch den §35 Abs 1 SGB X nachgeschoben,
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/35.html

Und damit zum Sozialgericht Antrag auf eA,

Wenn du als Zeuge mitgehst, versuche bitte dein Temperament zu zügeln. Ich weiß, dass du stinkesauer bist und zu recht, aber lies bitte den §13 SGB X vorher.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/13.html
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kleinchaos
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#3

Beitrag von kleinchaos »

Erstmal finde ich die Geschichte echt schlimm.
Wenn sie vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, dann wurde doch die restliche Haftzeit auf Bewährung ausgesetzt?
Dann hat sie einen Bewährungshelfer. Was tut der? Was hat der Sozialarbeiter im Gefängnis getan? Wozu sind die überhaupt da?
Was tut das Jugendamt?
Unter solchen Bedingungen braucht sich niemand zu wundern, wenn die Leut wieder straffällig werden um ihren nötigsten Bedarf zu decken.
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angel6364
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#4

Beitrag von angel6364 »

Sagenhaft, Euch fällt aber auch alles ein!
Nicht zu glauben, an den Bewährungshelfer hatte ich gar nicht gedacht. Werde ich gleich mal mit einbeziehen. Nein, nicht gleich, aber morgen.

Und Günter: danke für die Links. Ich hab mal alles abgespeichert und werde daraus Anträge vorformulieren.
Keine Angst, ich raste als Beistand nie aus.
Man solls nicht glauben, aber da hab ich die Ruhe weg ...
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Günter
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#5

Beitrag von Günter »

Doch was vergessen, viel Glück und Erfolg wünschen wir euch dabei. :Daumen:
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angel6364
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#6

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Doch was vergessen, viel Glück und Erfolg wünschen wir euch dabei. :Daumen:
Das werde ich ihr weitergeben, freut sie sicher! :knutsch:
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#7

Beitrag von Günter »

Hab mein Bett nochmal verlassen, um die Zeit überliest man schnell was.
angel6364 hat geschrieben: Für das Baby hat sie bisher nur KG und Elterngeld bekommen. Davon zahlte sie monatlich 190 Euro Fahrtkosten (sie war im offenen Vollzug),
Lies mal bitte diese Urteil,

http://www.alg-ratgeber.de/f27t780-bsg- ... -08-r.html

Keine Leistungskürzung wegen Anstaltsverpflegung,

und hier kommt das wichtigere
Ausschluss von Alg II bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung
nur dann, wenn keine Erwerbstätigkeit möglich ist

Eine stationäre Einrichtung iS des § 7 Abs 4 SGB 2 liegt dann vor, wenn die objektive Struktur der Einrichtung es nicht zulässt, dass ein Hilfebedürftiger 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Erwerbstätigkeit nachgeht (Abgrenzung zu BVerwG vom 24.2.1994 - 5 C 24/92 = BVerwGE 95, 149 = NDV 1994, 431).
http://www.alg-ratgeber.de/f27t898-bsg- ... -07-r.html

Offner Vollzug bedeutet in aller Regel das Arbeit möglich ist.

http://www.alg-ratgeber.de/f27t1035-bsg ... -06-r.html


Damit ist die Frage der Rechtmässigkeit der Leistungseinstellung während der Haft zu klärten, also Antrag nach §44 SGB X geleich mitstellen.

Wie lange dauerte die Haft?

Im §7 SGB II ist die Grenze für stationäre Unterbringung auf 6 Monate angesetzt, aber siehe oben.

Ich denke sie wurde um ihre Rechte betrogen.

Rest klären wir morgen, mir fallen die Augen zu.
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angel6364
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#8

Beitrag von angel6364 »

Zwischenbericht, denn die Geschichte geht sicher noch sehr viel weiter.

Das Wichtigste haben wir erreicht, sie hat nach einem halben Tag Argehölle 200 € bar bekommen. Wir haben drei Ansprechpartner verschlissen ...
Freiwillig wollten die keinen Cent rausrücken.
"Da müssen Sie eben warten."
"Und was mach ich mit dem Baby? Die JVA hat mir Milchpulver bis Sonntag reichend mitgegeben." - "Muss halt auch warten."

Bild

Aber nun gehts erst richtig los:

Anscheinend hat der (Noch-) Ehemann Sozialgeld/Alg II fürs Baby und sie für diesen Monat eingesackt und für sich verbraten. Papiere rückt er nicht raus.
Und diese Arge ist ein Witz: er ist bei einer anderen als sie, weil sie U 25 ist, und da klappt der Datenaustausch überhaupt nicht.
Die Mutter hat das Sozialgeld für die Vierjährige bekommen, solange sie dort gewohnt hat - soweit korrekt. Aber für diesen Monat auch, und sie weigert sich, es rauszugeben ("Dafür hab ich auf die Kleine aufgepasst.").

Die JVA hat scheinbar das Sozialgeld fürs Baby während der Haftzeit erhalten, hat aber davon ausschließlich die Babymilchpulverpäckchen bezahlt. Alles Weitere (Windeln, Pflegemittel und sonstigen Krempl) musste die junge Frau vom Erziehungsgeld bezahlen - das einzige, was sie ausgehändigt bekam.
Laut Sozialarbeiter der JVA sei das dafür da, auch für die Babyerstausstattung.

KG geht beim Ex aufs Konto, ist also momentan auch zum Teufel.

Hier sahnt wohl jeder nach Kräften ab: nur die Mutter mit den beiden Kleinen geht leer aus.

Nächste Woche ist noch ein längerer Termin, dann werden sämtliche Zusatzanträge gestellt, einschließlich Überprüfungsanträgen etc.
Blöderweise gibt die JVA nichts schriftlich an die Inhaftierten weiter, da heißts nur "Das kriegen sie und das nicht, basta.".
Wer aufmuckt, dem wird der Wechsel vom offenen zum geschlossenen Vollzug angedroht.

Der Bewährungshelfer (haha) hat erst am Donnerstag einen Termin - wie aufmerksam. :motzki:

Das gibt noch viel Arbeit!
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marsupilami
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#9

Beitrag von marsupilami »

Mehr als Daumen drücken kann ich von hier aus nicht. :Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#10

Beitrag von Günter »

Ehrlich gesgt, das wäre für mich der Moment wo ich morgen beim Sozialgericht auf der Matte stehen würde und Antrag auf Festsetzung der zustehenden Leistungen und Leistungsklage machen würde.

Und einen Beratungsschein besorgen, ich glaube hier muss ein Anwalt ran. Zumal da eventuell Straftaten wie Betrug zu Gunsten Dritter von Seiten der Mitarbeiter der JVA und Betrug und Veruntreuung durch den Ex im Spiel sein könnten.

Bei der JVA wird Akteneinsicht nur mit Hilfe eines Anwalts möglich sein.

Hat sie zu Haftzeiten ALG II erhalten, wenn nein schau dir den Einstellungsbescheid bitte genau an.

Du kennst uns ja, wir hängen uns gemeinsam rein.

Edit: Glückwunsch zum Teilerfolg.
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kleinchaos
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#11

Beitrag von kleinchaos »

Der Sozial-psychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt hilft oft schnell und ämterübergreifend auf dem kleinen Dienstweg.
Wenn der Bewährungshelfer keine Zeit hat sich um ganz frisch haftentlassene zu kümmern, dann muss halt ein neuer her.
Die bekommen es ja meist rechtzeitig angekündigt wenn ein neuer Fall kommt.
Den netten Ehemann samt Mutter anzeigen wegen Unterschlagung zum Nachteil eines Minderjährigen.
In der JVA mal bissel Dampf machen. In D gibts immer was schriftlich. Notfalls muss man da halt mal ne Tiefenprüfung veranlassen.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#12

Beitrag von Günter »

Ich vermute, dass das SGB X nicht für den Umgang mit der JVA gilt, aber es muss ähnliche Regelungen wie den §25 SGB X, der die Akteneinsicht durch Beteiligte regelt, geben.

Wichtig ist erstmal die Frage nach dem ALG II Anspruch während der Haftzeit, und dem derzeitigen ALG II Anspruch.

Hat sie eine Unterkunft? Wie lange war die Haft? Die ganze Zeit offener Vollzug?
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Emmaly
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#13

Beitrag von Emmaly »

Der Nochehemann bekommt das Kindergeld?
Das sollte schnellstens geändert werden. Meldebescheinigung beilegen. Mir ist bewußt, dass die Familienkassen oft nicht sehr schnell sind.
Wenn sie auf Dauer getrennt sind und der mann keinen Unterhalt zahlt, Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#14

Beitrag von angel6364 »

Hach, Ihr seid eine Wucht!

Mir ist das Thema JVA samt Bewährungshelfer noch sehr fremd, und ich bin für jede Hilfe dankbar.

Günter, Du hast schon recht, man könnte sehr viel schneller beim Gericht eins draufhauen. Aber das schafft sie in ihrer neuen Lebenssituation nicht alles auf einmal. Sie muss sich erst mal wieder um beide Kinder kümmern, und an der Vierjährigen ist das alles nicht spurlos vorbeigegangen - ein entzückendes Kind, aber zweifellos nicht einfach zu händeln.

Das Baby ist nicht gesund, eben erst mit Lungenentzündung in der Klinik gewesen und nun hat er schon wieder eine böse Bronchitis.
In der JVA haben die Sozialarbeiter sie gezwungen, das Kleine über den Winter täglich eineinhalb Stunden im Kinderwagen nach draußen zu stellen, egal, bei welcher Temperatur.
"Das Kind braucht frische Luft, und wie oft es rauskommt, bestimmen wir. Wenn Sie sich nicht an unsere Regeln halten, kommt es eben weg ..."
In der Klinik sagten die Ärzte, wenn der Kleine einen bleibenden Schaden davonträgt, würden sie die JVA verklagen.

Die Frau ist hoffnunglos vollgepackt mit Baustellen, da geht nix schnell.

Und ich kann halt auch nicht ganz so, wie ich möchte, bin gesundheitlich böse angeschlagen. Mein Praktikum heute vormittag habe ich gestern nachmittag vorgearbeitet (glücklicherweise kann ich mir die Zeit frei einteilen), aber das kann ich nicht ständig machen.

Einen Anwalt hat sie, der taugt aber nicht viel. Hier ist wohl ein kompetenterer nötig. Sie will sich ja schnellstens vom Mann trennen, ist auch im Hinblick auf Alg II/BG zu empfehlen.
Aber der Mensch meint, das Trennungsjahr könne man erst ab Juli offiziell machen. Isser ein bißchen gaga?
Braucht sie also auch noch einen anderen Anwalt.

Nun müssen wir erst mal so viel wie möglich an Papieren sammeln. Da wohl weder Mann noch Mutter was freiwillig rausrücken, werden das Duplikate von der Arge sein.
Wenn wir die dann nächste Woche bekommen, kann man mal weitersehen, was an Klagen alles in Frage kommt.
Bei dem Termin reichen wir halt mal alles an Anträgen ein, was uns einfällt, die Erstausstattung betreffend.

Die Mutter hat übrigens während der Haftzeit die Waschmaschine und den Kühlschrank aus der Wohnung geholt und gibt sie einfach nicht zurück.

So eine reizende Familie macht doch alles gleich viel leichter, gell?



Sie hat übrigens eine Wohnung, aus der sie den Mann gerne raussetzen möchte, was wohl auch laut Mietvertrag so funktioniert.

Jetzt versucht sie erst mal, ein eigenes Konto zu eröffnen und sich im Internetcafe eine E-Mail-Addresse zuzulegen.
Die ist wichtig, denn ich habe eine bis eineinhalb Stunden einfache Wegezeit zu ihr, da muss man Unterlagen einfach anders austauschen können.
Zuletzt geändert von angel6364 am Mo 4. Mai 2009, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#15

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:
Hat sie eine Unterkunft? Wie lange war die Haft? Die ganze Zeit offener Vollzug?
Zehn Monate musste sie absitzen und es war die ganze Zeit offener Vollzug. Allerdings konnte sie nur an den Wochenenden zu ihrer Tochter heimfahren, denn das kostete schon 190 € pro Monat Fahrtgeld (sie war nicht in der Heimatstadt inhaftiert).
Und bei lediglich 300 € Elterngeld, von dem alles (!!!) bezahlt werden sollte außer dem Babymilchpulver bleibt halt nicht mehr viel zum Heimfahren - deswegen musste sie unter der Woche drinbleiben.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#16

Beitrag von Emmaly »

Leider kann man sich seine Verwandtschaft nicht aussuchen.

Wenn sie jetzt schon getrennt ist, dann kann das Trennungsjahr gleich losgehen. Wohnt sie allein mit den Kindern?
Die Mutter hat übrigens während der Haftzeit die Waschmaschine und den Kühlschrank aus der Wohnung geholt und gibt sie einfach nicht zurück.
Hier das Eigentum schriftlich zurückfordern.

Und zu der Verteidigung der Mutter ihrer Tochter gegenüber, ich hätte mit Sicherheit auch unangemessen reagiert. Da Überlegt man nicht, da ist handeln angesagt.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#17

Beitrag von Günter »

Stimmt, du hast ja Recht, alles auf einmal geht nicht, also Schritt für Schritt. Erst mal muss ihr jetziges Leben gesichert werden, dann geht es darum ihre alten Ansprüche zu retten.

Was hast du bisher unternommen? Hat sie einen neuen ALG II Antrag gestellt, oder ist sie bei der ARGE als Mitglied der BG mit ihrem Mann geführt?

Ich bin der Meinung die Haft könnte durchaus als Trennungsjahr gewertet werden. Aber mir geht es ähnlich wie dir Familienrecht und Kriminalrecht kenne ich mich auch nicht aus, Wir sind ja flexibel, und noch nicht total vergreist, wir fummeln uns da rein.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#18

Beitrag von kleinchaos »

Ich hätte nicht nur einen Teil zerstört.

Die Geschichte mit dem Kleinen ist ja hammerhart. Da ist wohl einiges schiefgelaufen im Vollzug. Man sagt ja nicht umsonst, Frauenknast ist schlimmer als Männerknast.
Das mit dem Trennungsjahr würd ich unbedingt versuchen. Anwalt wechseln.
Die eigene Mutter haut ihre Tochter so in die Pfanne? Die würd ich nicht mehr mit dem Ar... angucken.
Maximal noch vor Gericht würd ich die treffen wollen, beim Diebstahlverfahren.
Tolle Familienverhältnisse. Auf solche Familie kann sie gern verzichten, da ist sie allein besser dran.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#19

Beitrag von angel6364 »

Emmaly hat geschrieben:Leider kann man sich seine Verwandtschaft nicht aussuchen.

Wenn sie jetzt schon getrennt ist, dann kann das Trennungsjahr gleich losgehen. Wohnt sie allein mit den Kindern?
Der Mann wohnt noch mit drinnen, leider.
Ohne Anwaltshilfe ist der wohl auch nicht rauszukriegen, was wir aber sicher schaffen.
Wenn wir einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt finden.
Die Mutter hat übrigens während der Haftzeit die Waschmaschine und den Kühlschrank aus der Wohnung geholt und gibt sie einfach nicht zurück.
Hier das Eigentum schriftlich zurückfordern.
Das ist der zweite Schritt.
Der erste ist, ein Darlehen dafür von der Arge zu beantragen - sonst dauert es zu lange, das geht mit den Zwergen nicht.
Und zu der Verteidigung der Mutter ihrer Tochter gegenüber, ich hätte mit Sicherheit auch unangemessen reagiert. Da Überlegt man nicht, da ist handeln angesagt.
Recht hast Du!!
Ich hab das gelöscht, weil mich die Mods zu recht darauf hingewiesen haben, dass damit ihre Anonymität gefährdet wäre - war ein Fehler von mir.
Günter hat geschrieben:Stimmt, du hast ja Recht, alles auf einmal geht nicht, also Schritt für Schritt. Erst mal muss ihr jetziges Leben gesichert werden, dann geht es darum ihre alten Ansprüche zu retten.

Was hast du bisher unternommen? Hat sie einen neuen ALG II Antrag gestellt, oder ist sie bei der ARGE als Mitglied der BG mit ihrem Mann geführt?
Sie hat einen Alg II-Antrag gestellt.
Und heute haben wir erfahren, dass sie scheinbar längst in der BG ihres Mannes geführt wird, wie gesagt: andere Arge.
Nun brauchen wir vor allem mal die ganzen Bescheide in Duplikaten, damit wir rauskriegen, wer hier was kassiert hat.
Ich bin der Meinung die Haft könnte durchaus als Trennungsjahr gewertet werden. Aber mir geht es ähnlich wie dir Familienrecht und Kriminalrecht kenne ich mich auch nicht aus, Wir sind ja flexibel, und noch nicht total vergreist, wir fummeln uns da rein.
Dafür wird sie einen besseren Anwalt brauchen, das wird nicht leicht.
Im Familienrecht kenne ich mich ganz gut aus, und in speziell bayerischen Richterallüren besonders. Da kann man getrost davon ausgehen, dass die Frau generell unrecht hat ...
Möglicherweise wird es gesünder sein, einfach alles Vergangene abzuhaken und von Neuem zu beginnen.
Um der Kinder willen - so besch... das auch ist.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#20

Beitrag von Wutzeline »

Bin total geschockt, was in diesem Staat alles möglich ist.
Meine ganze Geschichte ist ja schon zum :kotz: aber das hier ist ja noch heftiger- das mußte ich mal los werden
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#21

Beitrag von Günter »

Sie kann auch in einer Wohnung getrennt leben, es ist sinnvoll wenn ein Anwalt bein Familiengericht die Scheidung beantragt, dazu reicht der ARGE gegenüber die Erklärung habe am .... für Frau .... Antrag auf Scheidung gestellt. Die ARGE geht der Antrag selber nix an.

Sie kann jederzeit bei der ARGE erklären mein Ex hat keine Vertretungsvollmascht, ich nehme meine eigenen Angelegenheiten selber wahr.

Die haben grade die Weisungen zum §37 geändert, der Text ist raus. Trotzdem hat sie das Recht ihre eingenen Angelegenheiten zu regeln.
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Emmaly
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#22

Beitrag von Emmaly »

Bei der Trennung in der Wohnung gibt in Berlin ein amtliches Dokument, Trennungserklärung. Ob dies in anderen Bundesländern/Städten auch nötig ist? :ka:

Wenn gar nichts mehr geht, dann sollte sie mit den Kindern bei Freunden versuchen unterzukommen oder ins Frauenhaus gehen.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#23

Beitrag von Günter »

Sorry, ich bin etwas durch den Wind, es ist der §38 SGB II

RZ 38.6
(1) Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung des erwerbsfähi-gen Hilfebedürftigen bzw. Antragstellers ist widerlegbar. Sie greift nicht ein, wenn entgegenstehende Anhaltspunkte vorliegen. Wann solche An-haltspunkte gegeben sind, hängt von den Umständen des konkreten Ein-zelfalls ab. Die Bevollmächtigungsvermutung ist jedenfalls widerlegt, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Träger er-klärt, seine Interessen selbst wahrnehmen zu wollen. Zu Nachweiszwe-cken ist die Erklärung schriftlich zu dokumentieren.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... rfsgem.pdf
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#24

Beitrag von Günter »

Ich versuche mal zu ordnen.

1. Erklärung BG ist vorbei, Scheidung ist (wird) eingeleitet.

2. Mein zukünftiger Ex hat keine Vertretungsbefugnis.

3. Antrag auf Akteneinsicht nach §25 SGB X

4. Konto einrichten. ZB Deutsche Bank ist problemlos.

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6. Familienkasse Kindergeld umleiten.
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Re: Aus der Haft entlassen, ein Baby, ein Kleinkind, kein Cent

#25

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Ich versuche mal zu ordnen.

1. Erklärung BG ist vorbei, Scheidung ist (wird) eingeleitet.

2. Mein zukünftiger Ex hat keine Vertretungsbefugnis.

3. Antrag auf Akteneinsicht nach §25 SGB X

4. Konto einrichten. ZB Deutsche Bank ist problemlos.

5. Kinder in ihrer BG lassen.

6. Familienkasse Kindergeld umleiten.

1. Haben wir heute, die Arge betreffend, erledigt.
Das hat aber noch nichts mit dem Familiengericht und der Trennungsabsicht im Familienrecht zu tun. Das steht noch an, mit einem anderen Anwalt.
2. Erledigt.
3. Stellen wir, wenn wir die Bescheidduplikate (hoffentlich!!) nächste Woche bekommen.
4. Muss sie alleine checken, diese Woche noch.
5. Heute erledigt.
6. Muss sie selbst machen, hat sie diese Woche noch vor.

Unter anderem hat sich heute rausgestellt, dass sie nicht mal krankenversichert ist. Ihr Nochehemann hat sie wohl einfach nicht angegeben bei der Krankenkasse.
Das macht mich einfach stocksauer, denn die Familienversicherung kostet ja wirklich niemanden auch nur einen Cent mehr - das war einfach Wurstigkeit und Sch... drauf-Feeling.
Also muss sie morgen die Zwerge einpacken und die Affentour zur Krankenkasse machen, um mit der Heiratsurkunde so eine Selbstverständlichkeit zu klären. :motzki:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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