Erstausstattung Baby

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Madamfo
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Erstausstattung Baby

#1

Beitrag von Madamfo »

Liebe Forenmitglieder,



Ich bin schwanger, und habe auch eine Erstausstattung beim JC beantragt.

Gestern kam ein Schreiben das mir nur die Hälfte gezahlt wird da ich innerhalb von 3 Jahren wieder schwanger geworden bin.

Nun meine Frage...

Meine älteste Tochter ist 3 J. alt, mein Jüngster 1 1/2 J. alt.
Für den Jüngsten habe ich gar keine Ausstattung beim JC beantragt, da wir zu dem Zeitpunkt gar keine Leistungen vom JC bekommen haben, da mein Mann gearbeitet hat.

Zählt der Jüngste trotzdem?

LG
Madamfo
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marsupilami
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Re: Erstausstattung Baby

#2

Beitrag von marsupilami »

Explizit den/die §§ habe ich jetzt nicht gefunden, aber in gewissem Sinne hat das JC recht.
Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen für Erstausstattungen bei der Geburt eines Kindes sind grundsätzlich so zu verstehen, dass diese einmalig pro Haushalt gewährt werden. Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen. Eine Ausnahme hiervon könnte allenfalls dann vorliegen, wenn die Gegenstände, die im Rahmen der ersten Geburt als Erstausstattung bewilligt wurden, aufgrund der zeitlichen Nähe der beiden Geburten durch Nutzung gebunden sind.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz- ... ttung.html
Aber Du könntest Dich auf das rot-markierte berufen.
Zumindest teilweise.

Leben mehrere Kinder in einem Haushalt, so sieht das Gesetz vor, dass die einmal gewährte Erstausstattung auch für das zweite Kind genutzt werden soll, so dass kein erneuert Anspruch geltend gemacht werden kann. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Kinder kurz hintereinander geboren werden und beispielsweise beide Kinder im Kinderwagen geschoben werden oder im Hochstuhl sitzen müssen.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratge ... 1c00cfcd20


Seite 1, unten, vorletzter Absatz.
http://tinyurl.com/lda8ml3
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kleinchaos
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Re: Erstausstattung Baby

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ebenso können nicht 2 oder gar 3 Kinder im selben Kinderbett schlafen, 1 Schrank reicht ganz sicher nicht mehr für 3 Kinder usw. Nach 2 Kindern sind auch die meisten Kinderwagen verschlissen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Erstausstattung Baby

#4

Beitrag von marsupilami »

Wenn das Schreiben vom JC ein Bescheid ist, könntest Du einen Widerspruch schreiben.
Und dort auflisten, was alles genau Du brauchst.
Also vorher gut überlegen.
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Olivia Cole
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Re: Erstausstattung Baby

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen für Erstausstattungen bei der Geburt eines Kindes sind grundsätzlich so zu verstehen, dass diese einmalig pro Haushalt gewährt werden. Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen.
Besteht also eine Aufbewahrungspflicht von Babyzubehör für eventuelle Nachzügler? Bezahlt das Jobcenter dann die Storage-Miete für die Einlagerung der Baby-Utensilien?
Madamfo
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Re: Erstausstattung Baby

#6

Beitrag von Madamfo »

Ja das Schreiben vom JC ist ein Bescheid.

Dort steht:

Bei Folgegeburten, die innerhalb von 3 Jahren nach Geburt des letzten Kindes liegen, wir jedoch grundsätzlich die Hälfte der genannten Pauschalen gezahlt.

Die Entscheidung beruht auf § 24 Abs. 3 SGB II.


Mein Jüngster ist 1 1/2 J. alt, deswegen braucht er selbst noch sein Bett, seinen Hochstuhl...

Einen Geschwister- Zwillingskinderwagen werden wir uns wohl auch kaufen müssen.

Ich frage ja nur deshalb , weil ich ja meinen Jüngsten nicht unter ALG II bekommen habe, diese Geburt trotzdem angerechnet wird.
Das verwirrt mich etwas.
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Koelsch
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Re: Erstausstattung Baby

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich würde hier durchaus so argumentieren, dass eine Aufbewahrungspflicht für die alten Sachen spätestens dann nicht mehr besteht, wenn man einige zeit aus dem ALG II Bezug raus sei. Gerade "Kinderzeug" sei nicht so zu betrachten wie eine Einbauküche oder ein Kleiderschrank, die man, auch als Nicht ALG II Bezieher für eine längere Zeit anschaffe und halte. Bei "Kinderzeug" sei viel häufiger anzutreffen - "brauchen wir nicht mehr, nimmt nur Platz weg, weg damit".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Erstausstattung Baby

#8

Beitrag von marsupilami »

Ob Du Deinen Jüngsten während eines ALG-Bezuges bekommen hast oder nicht, hat eigentlich nichts zu sagen.

Und der von Dir zitierte § sagt nichts darüber aus, außerhalb welcher Frist noch ein Kind dazu kommen darf, damit man die "volle" Erstausstattung für den Nachwuchs bekommt.

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html

Dort wird nur (grob zusammengefasst) gesagt, daß Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt nicht im Regelbedarf enthalten sind.

Ich würde einen Widerspruch schreiben.
Dort reinschreiben, was alles Du brauchst.
Begründung: wie aus dem Antragsformular ersichtlich ist ein Kind mit 1 1/2 Jahren in der BG, das einen Großteil der altersentsprechenden Kinder-/oder Baby-Ausstattung in Beschlag nimmt und somit nicht für den zu erwartenden Nachwuchs zur Verfügung steht.
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Madamfo
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Re: Erstausstattung Baby

#9

Beitrag von Madamfo »

Wir waren 2 Jahre aus dem ALG II Bezug raus von Sept. ´11 bis Sept. `13.

Der Jüngste ist von Dez. ´12.

Wäre mein Jüngster ja auch unter ALG II Bezug geboren, würde ich das ja noch verstehen können.
Aber das er mitgerechnet wird, obwohl er geboren wurde ohne jeglichen Zuschuss vom JC( im Sinn von Ausstattung), verwirrt.

Naja dann werde ich mal versuchen einen Widerspruch einzulegen.

Kann man auch auf die Pauschale für Schwangerschaftskleidung in Höhe von 112,-€ verzichten damit sich dann die Pauschale für die Kindermöbel erhöht?
Also von jetzt hälftig 179,-€ auf volle 358,-€ nach verzicht auf die Bekleidungspauschale?

Wie ist es denn mit der Pauschale nach der Geburt, diese 109,-€?
Wird die auch halbiert?
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kleinchaos
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Re: Erstausstattung Baby

#10

Beitrag von kleinchaos »

Bei meiner Großen wollten sie dieses Spiel auch spielen. 2 Jahre lagen zwischen 2 Geburten. Und man berücksichtigte im JC nicht, dass die 2. Schwangerschaft Zwillinge waren. Es gab also kein Geld für den Kinderwagen, der vom Großen sollte ja noch da sein, auch sein Bett usw.
Mit bissel Schreiben und einem persönlichen Besuch im JC mit meiner Begleitung konnte das ohne Gericht geregelt werden.

Wenn man zB nicht noch ein weiteres Kind geplant hat ist es völlig normal, dass man die nicht mehr benötigten Sachen verkauft. Die werden dann eben neu gebraucht. Ebenso wie Schwangerschaftsbekleidung.

Und das alles hat nix damit zu tun ob nun Kinder im Bezug oder nicht geboren wurden. ALG 2 deckt immer den vorhandenen Bedarf.
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