Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#151

Beitrag von Koelsch »

Und genau mit dieser Begründung würde ich in Widerspruch gehen. Dazu vielleicht noch Unterstützung durch ein ärztliches Attest, dass für die Kinder diese Rheumadiät nicht optimal ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#152

Beitrag von marsupilami »

Meine persönliche Meinung:
Es gibt solche und solche Sachbearbeiter in den Jobcentern.

In solch einem Forum häufen sich zwangsläufig die Erfahrungen mit den weniger guten.
Das heißt aber nicht, daß wir grundsätzlich was gegen alle Mitarbeiter der JC's haben.


Nächster Punkt:
Jeder Job zahlt die Miete und die sonstigen Rechnungen!
Ich hab auch jahrelang als Angestellter bzw. Selbstständiger in diesen Maßnahme-Buden gearbeitet, die diese "Kurse" und Bewerbungstrainings für's Arbeitsamt bzw. Jobcenter durchführen und schäme mich nicht dafür.



Dauer-Ausschreibung vermutlich deshalb, weil entweder die Kandidaten ob der Komplexität und/oder Verhalten mancher "Kunden" häufig wechseln aber auch, weil die jeweilige Anstellung grundsätzlich befristet ist oder gar nur eine (Dauer-) Aushilfe gesucht wird und es offiziell gar keine "Stelle" gibt.


Ich würd' mich bewerben.
Versuch's einfach.
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tigerlaw
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#153

Beitrag von tigerlaw »

Ich kenne auch einen SB-Mitarbeiter, der erst ReNo-FA war, dann zum Fachwirt upgegradet hat und jetzt beim JC tätig ist, und zwar zuerst als Teamassistenz.

Auch einer von der "netten Sorte", er hat mich auch schon mal mit mehreren Fortsetzungen einer Aufsatzreihe per pdf-Datei versorgt aus einer Zeitschrift, die wohl nicht weit verbreitet ist.

Kurz und Gut: Natürlich soll sich Eine_wie-Jede auf die Stelle bewerben; mit ihrer Perspektive "diesseits des Schreibtischs" kann sie dann sicherlich auch eine der "guten" SB werden!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia Cole
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#154

Beitrag von Olivia Cole »

Besteht nicht die Gefahr, dass man solchen Belastungen ausgesetzt ist, dass alle guten Vorsätze über kurz oder lang den Bach runtergehen?
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marsupilami
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#155

Beitrag von marsupilami »

Olivia, hast Du einen heile Kristall-Kugel?

Meine ist nämlich :kristall_defekt:
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Günter
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#156

Beitrag von Günter »

Wozu Kristallkugel? Sie hat eine sehr naheliegende Frage gestellt. Nicht jeder verträgt den Druck seines Arbeitgebers, bestimmte Resultate aus Menschen zu pressen.

Du kennst meine Ansicht zu dieser Art Jobangebote, genau deshalb hab ich nix dazu geschrieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#157

Beitrag von Olivia Cole »

Bei der Überlegung, eine Anstellung im Jobcenter zu übernehmen, sollten alle Argumente vorher gut abgewogen werden. Gegen eine Arbeitsaufnahme sprechen beispielsweise nachfolgende Artikel.
"Man macht eine Arbeit, die oft nicht gewollt ist. Je mehr man sich engagiert, desto größer wird der Widerstand. Viele wollen einfach nur in Ruhe gelassen werden. Ich bin jeden Tag mit schlechtem Gefühl zur Arbeit gegangen."
Ex-Jobcenter-SB packt aus: "Der Panik-Knopf wurde 1x pro Woche gedrückt"

Arbeiten im Jobcenter: "Der Tacker als Wurfgeschoss"

Das Jobcenter als Gefahrenarbeitsplatz - eine Chronologie von Attacken auf Jobcenter-Mitarbeiter
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#158

Beitrag von Eine_wie_jede »

Nach langem Warten nun auch die Ablehnung des Babysitters... :mued:

Begründung: Ein besonderer Bedarf liegt vor, wenn er nicht über Regelbedarfe bzw. andere Mehrbedarfe gedeckt wird und in einer atypischen Lebenslage besteht. Sie erhalten bereits … einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung in Höhe von monatlich …€ . Dieser Mehrbedarf … trägt dem Umstand Rechnung, dass keine weitere Person in Ihrer BG lebt, die sich an der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder beteiligt. Durch den Mehrbedarf Alleinerziehung sollen z. B. Kosten für einen Babysitter gedeckt werden. Eine Aufstockung der Mehrbedarfe gem. … ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 6 SGB II nicht erfüllt.

Aha... und: uff...
Gibt es irgendwo brauchbare Hinweise, wofür genau dieser Mehrbedarf Alleinerziehung ist? Täte mich echt mal interessieren. :ka:

Es lebt nicht nur keine Person in meiner BG... Der Vater meiner Kinder lebt 400 km weg, arbeitet im Einzelhandel und kommt 1 x im Monat - wenns hoch kommt - zum Umgang Samstag abends bis Sonntag abends. Mit nem Baby (was kein Baby mehr ist) kann er nix anfangen, also hängt er hier rum. Bedeutet für mich: Ich habe nie Freizeit/mal nur Zeit für mich; für Treffen mit Freunden, mal ins Kino (könnte ich es mir leisten vom Mehrbedarf Alleinziehende), die vielen Arztbesuche (ganz zu schweigen von den hohen Spritkosten, um zu den verschiedenen Ärzten zu kommen). Für all das habe ich sonst den Babysitter gehabt. Jetzt sind beide im Kindergarten und ich brauche wenigstens für die Arzttermine keinen Babysitter mehr. Für den Reha-Sport brauche ich einen Babysitter aber weiter zusätzlich: 2x die Woche für 2 Stunden. Sie ist die Tochter einer Freundin und nimmt mir zu Liebe nur 5,-€/Std. - also nur für den Reha-Sport im Monat ca. 80,-€. Der Mehrbedarf sind bei mir 143,-€ im Monat; bleiben 63,-€ für Teilhabe am Gemeinschaftsleben: mal ausgehen, Kurse der VHS oder schwimmen gehen, was gut für mein Rheuma wäre, Spritkosten wegen der Arzttermine und um die Kinder zum Sport und zur Frühförderung zu chauffieren, eben weil ich niemanden habe, der mir das mal abnehmen könnte. Ich fange wohl besser bei der „Keuchhustenhotline“ an…

Ich hatte in meinen Antrag extra reingeschrieben, dass es auch gern nur die Hälfte der 80,-€ sein können; ich hatte ja eh nur grob hochgerechnet und für zwei Monate Aufzeichnungen gemacht. Ich bin in einer atypischen Lebenslage, der Bedarf ist nicht nur einmalig, sondern laufend und unabweisbar bis Ende des Jahres, sonst werde ich nicht mehr beweglich. Ich muss Muskulatur aufbauen nach der Gebärmutterentfernung, sonst droht Inkontinenz - wollte ich mit 40 noch nicht sein... meinen kompletten Körper muss rheumabedingt beweglich halten, sonst lande ich im Rollstuhl und komm ich auch nicht wieder in einen Job. Erwerbsminderungsrente beantragen kann ich (noch) nicht, weil ich in den letzten 3 Jahren wg. ALGIIBezug nicht voll eingezahlt habe.

Hat noch irgendjemand eine Idee, ob ein Widerspruch Sinn macht?

In letzter Zeit erwische ich mich bei dem Gedanken, was wäre, wäre ich nie Mutter geworden...
:verlegen: :heul:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#159

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ach so: Ganz vergessen...

Ich habe mich NICHT auf diese Stelle beim Jobcenter und auch auf keine andere beim Jobcenter in diesem Kreis beworben.

Beim Arbeitsamt habe ich mich arbeitsuchend gemeldet, ohne arbeitslos zu sein. Mal sehen. Die Dame dort war sehr sehr nett, ist von der Reha-Beratung des Arbeitsamtes und guter Dinge, mich mit meinen Qualifikationen schnell vermittelt zu bekommen. Ich wünsch ihr viel Glück... :lachen1:
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#160

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch auf jeden Fall, Begründung die Arztbesuche etc. zu denen Du den babysitter brauchst.

Ebenso beantragst Du (neuer Antrag!) Fahrtkosten zu den Arztterminen. Schau dazu mal hier: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ha ... men-514042

Versuch vom Jugendamt eine Bestätigung zu bekommen, dass der Babysitter notwendig ist
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#161

Beitrag von Eine_wie_jede »

Kurzes Update:
Auch der Widerspruch brachte nichts; a) keine kostenaufwändige Ernährung - eine normale Diät oder vegetarische bzw. vegane Ernährung reichen und das geht heute günstig. Mein Argument, dass ich für mich gesondert kaufen muss, weil für meine beiden Kinder kein Grund für besondere Ernährung vorliegt, war denen dabei egal.
b) kein Zuschuss zur Kinderbetreuung. Ich könne Fahrgemeinschaften bilden oder bei anderen Stellen um finanzielle Unterstützung bitten. c) keinen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, weil ich eben in keiner Rehamaßnahme bin, weder medizinisch noch beruflich, weshalb es übrigens überdies keinen Zuschuss für Kinderbetreuung gibt; auch hier wären bei Reha sehrwohl Krankenkasse und/oder Rentenversicherung zuständig.

Mein Rentenantrag: wurde abgelehnt mit der Begründung, in meinem Beruf kann ich sehrwohl weiterhin tätig sein, auch notfalls ganztags - also auch wieder keine Reha.

Mein Antrag bei der Krankenkasse: frühestens in einem Jahr darf ich wieder zur Kur. Eine medizinische Reha darüber hinaus wird nicht für nötig erachtet.

Und nun: bin ich ab 01.02.2016 aus dem ALGII-Bezug raus, weil ich zu Weihnachten endlich meine Kündigung bekommen habe und ALGI ab Januar 2016 bekomme. Die Höhe richtet sich nach meinen Einsatzmöglichkeiten (gelernter Beruf) und den gewählten Stunden - ich - :doof: so doof wie ich bin - im Antrag angegeben, dass ich bis 30 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann - trotz alleinerziehend sein, trotz Behinderung ... Damit ist das ALGI gleich hoch ausgefallen, wie mein seinerzeitiger Verdienst im Bauträgerbüro, nur dass man bei ALGI ja keine Freibeträge hat und zack - die hat zu viel, der geben wir kein ALGII mehr und sonst bekommt die auch nix mehr! :baeh:
In der Tat: bekomme auch keine Bildung und Teilhabe für meine Kinder mehr (Mittagessen in der KiTa mit 45,-€ mtl./je Kind) und von der GEZ (17,50 € mtl.) kann ich mich auch nicht mehr befreien lassen oder eine Erleichterung erhalten. Unter dem Strich habe ich nun noch weniger als vorher?!? :ka:

Verrückte Welt... :ohnemich: wenn es nicht so traurig wäre, würde ich: :lachen1:


Nun bedrückt mich noch eine Frage:
Was wird aus meinem Widerspruch wg. der Aufhebungs- u. Erstattungsbescheide?????
Mein Widerspruch ist vom 26.05.15, Eingangsbetätigung und Mitteilung, dass dieser unter dem AZ. XXX bearbeitet wird, datiert vom 19.06.15, bei mir eingangen am 10.07.2015(!!!).
und seitdem ---> habe ich nix mehr gehört! :motzki: :zensur:

Wecke ich schlafende Hunde und reiche eine Untätigkeitsklage ein oder sitze ich es weiter aus???? :ka:
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kleinchaos
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#162

Beitrag von kleinchaos »

Untätigkeitsklage würd ich auf jeden Fall einreichen.

Gegen die Rentenablehnung Widerspruch und Klage.

Wegen GEZ und Kita-Essen: wenn du mit den Summen niedriger kommst als mit ALG2, dann ALG2 beantragen.
Was ist mit Kita- und Hortgebühren? Kannst du da eine Befreiung bekommen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#163

Beitrag von Eine_wie_jede »

:beten:
Oh Gott- daran habe ich noch gar nicht gedacht ... Muss mich erst noch melden wegen den KiTa-Gebühren!!!

Ich habe WBA normal gestellt und Bildung und Teilhabe wg. der Verpflegung in der KiTa; Es wurde beides abgelehnt.
ich habe die Vollzeitplätze für meine kleinen behalten, weil ich nach Ende Elternzeit ja wieder arbeiten wollte. Nun brauche ich die Plätze, um überhaupt wieder einen Arbeitsplatz zu finden und antreten zu können... Gebe ich sie ab, muss ich 1 Jahr warten...
:Fränkin:
Mit aktuellem Unterhalt und Kindergeld decken die Kinder ihren Bedarf selbst und der Überschuss wird mir wieder angerechnet. Ich liege damit knapp 210.-€ über dem Gesamtbedarf, also nicht mehr bedürftig. Kein ALGII und damit keine Bildung und Teilhabe...
Hab Wohngeldantrag gestellt. :heul:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#164

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:Untätigkeitsklage würd ich auf jeden Fall einreichen.

Gegen die Rentenablehnung Widerspruch und Klage.

Wegen GEZ und Kita-Essen: wenn du mit den Summen niedriger kommst als mit ALG2, dann ALG2 beantragen.
Was ist mit Kita- und Hortgebühren? Kannst du da eine Befreiung bekommen?

Untätigkeitsklage - da geht es doch um den Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid = JC will Geld haben. Da würde ich keine Untätigkeitsklage einreichen, je später das evtl. was gezahlt werden muss, desto besser.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#165

Beitrag von Koelsch »

Wohngeldantrag dürfte richtig sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#166

Beitrag von Eine_wie_jede »

Koelsch hat geschrieben:...
Untätigkeitsklage - da geht es doch um den Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid = JC will Geld haben. Da würde ich keine Untätigkeitsklage einreichen, je später das evtl. was gezahlt werden muss, desto besser.


Genau Koelsch; deshalb hab ich bislang lieber nix gemacht. Und ich wecke gerade jetzt sicher keine schlafenden Hunde... :beten:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#167

Beitrag von Eine_wie_jede »

Bin wieder da :doof:

Hab aktuell eine neue Ankündigung der Rückforderung meiner ALGII-Bezüge für Januar 2016....
mir wird vorgeworfen, die Beantragung von ALGI nicht angezeigt zu haben...
hab ich aber - schon im August 2015- indirekt; meine damalige SB hat mich ja darauf verwiesen, sollte ich arbeitslos werden, dass ich ALG I beantragen MUSS!

Kurz zur Timeline:
Im August 2015 habe ich meinen Ex-Arbeitgeber gefragt, ob ich vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehren kann. Bereits da sagte er mir, er wird mich im Oktober oder November kündigen, weil er schließt und den Standorte verlässt. Daraufhin hab ich mich ans JC gewandt, weil ich in Elternzeit ohne Einkommen war, was erst den ALGII-Bezug erforderlich machte (meine Krebserkrankung).
Beim Arbeitsamt haben sie lediglich eine Arbeitsuchendmeldung aufgenommen, weil eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist, wenn man die Kündigung hat. Bei mir kam hinzu, dass mein Arbeitgeber noch nicht genau wusste, wann alles abgewickelt ist und er schließen kann. Wegen meiner Behinderung und der Elternzeit musste zudem das Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Die Genehmigung kam am 17.11.2015. Am 24.11.15 kam die Kündigung zum 30.12.2015, die ich dem JC übersandt habe. Am 17.12. hätte ich den nächsten Termin beim Arbeitsamt, am 19.12. war erst Termin frei für die persönliche Meldung. Am 24.12. kam der Bescheid, den ich am 28.12. persönlich beim JC abgegeben habe, verbunden mit einem weiterbewilligungsantrag bzw. Prüfung einer Aufstockung und Antrag zu Bildung und Teilhabe, die Mitte Januar 2016 abgelehnt worden sind.
Am 29.12.2015 erhielt ich aufgrund der noch laufenden Bewilligung (bis 31.01.2016) ALGII für Januar 2016. Am 29.01.2016 kam die erste Zahlung ALGI, weshalb ich die kompletten Leistungen für Januar 2016 zurückzahlen soll - wie üblich kurz vor Weihnachten... :motzki:
Wmir wird vorgeworfen, ich hätte die Beantragung von ALGI nicht rechtzeitig angezeigt, so dass die Auszahlung nicht mehr gestoppt bzw. keine Anspruchsübergangsmeldung an das Arbeitsamt gemacht werden konnte - was aus meiner Sicht nicht stimmt. Sie hätten im Januar 2016 sehrwohl eine Überleitungsmeldung machen können. Schneller als schnell kann ich auch nichts melden ...
wie reagiere ich? Muss ich tatsächlich wegen zuflussprinzip-Blabla 615€ zurückzahlen?
Ich steh aktuell wieder in Arbeit, hab knapp 800€ netto, möchte eigentlich kein ALGII mehrbeziehen müssen...
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#168

Beitrag von Koelsch »

Du wirst, leider, das ALG II für Januar zurückzahlen müssen. Mach denen aber unbedingt nochmal sehr deutlich (so wie im Posting) - Du hast denen sofort Mitteilung gemacht, dass Du ALG I beantragt hast. Das ist wichtig, denn die machen Dir vermutlich deshalb den Vorwurf, weil sie Dich als "böses Mädchen" hinstellen wollen. "Böse Mädchen" müssen nämlich alles (außer Krankenkasse) zurückzahlen, "brave Mädchen", die alles richtig gemacht haben aber nur den Regelbedarf plus 44% der Unterkunftskosten. (§ 40 Abs. 6 SGB II i.V.m § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X)
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#169

Beitrag von Eine_wie_jede »

Danke Kölsch :Daumenhoch:

Dann werde ich denen das zurückzahlen - zähneknirschend; hab es mir ja schon gedacht, wenngleich ich im Nachhinein nicht gewusst hätte, wovon ich im Januar 2016 dann hätte leben sollen... Die erste Zahlung ALG I kam ja erst Ende Januar ... Die Zahlung ALGII für Januar Ende Dezember.
Kann ich denen ein Ratenangebot machen? Und wie stelle ich deutlich heraus, dass ich ein braves Mädchen bin? Verlangt werden von mir die vollen ALGII-Bezüge für Januar; Du schreibst 44 % der KdU? Wie verpack ich das, damit ich tatsächlich nur 44 % der KdU zurückzahlen muss?
Du schreibst, vollen Regelbetrag. Ich hatte noch den Alleinerziehendenmehrbedarf. Der auch voll? Wäre nett, wenn Du mir hierzu eine kleine Hilfestellung geben könntest. Zunächst bin ich zur Anhörung aufgefordert, die auch im pers. Gespräch erfolgen kann. Tu ich das, hab ich wieder keinen Zeugen, weshalb ich meine Stellungnahme und das Ratenangebot gern schriftlich machen möchte. Zeit hab ich nur noch bis 21.11.
Ich danke schon mal. :jumpi:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#170

Beitrag von kleinchaos »

ja Ratenzahlung 10%
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#171

Beitrag von Eine_wie_jede »

10 % von was? Bin aktuell nicht im Leistungsbezug.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#172

Beitrag von Koelsch »

Geh erst mal von 10% des Regelbedarfs aus. Da die Kinder ja den Bedarf selbst decken, würde ich da als Verhandlungsbasis eben 10% der € 404 Regelbedarf ansetzen.
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#173

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ok - Danke. Dann zieh ich mal fix was aus den Fingern
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#174

Beitrag von Eine_wie_jede »

Koelsch hat geschrieben:Geh erst mal von 10% des Regelbedarfs aus. Da die Kinder ja den Bedarf selbst decken, würde ich da als Verhandlungsbasis eben 10% der € 404 Regelbedarf ansetzen.
Ach ja: darf ich eine nachvollziehbare Berechnung des tatsächlichen Rückforderungsbetrages fordern?
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#175

Beitrag von Koelsch »

Natürlich, der Betrag muss begründet sein.
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