Unterhaltstitel

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Günter
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Re: Unterhaltstitel

#26

Beitrag von Günter »

Oktober und August wart ihr nicht im Bezug, die Zahlungen gehen die Arge nix an.

Was ist mir 2009. Sind da Zahlungen des Vaters erfolgt, die nicht angerechnet wurden?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Unterhaltstitel

#27

Beitrag von kleinchaos »

Also simd für die ARGE nur die 75€ aus Dezember 08 und die 63€ aus März 09 relevant.
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angel6364
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Re: Unterhaltstitel

#28

Beitrag von angel6364 »

TiniF hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:
angel6364 hat geschrieben:Hast Du die Möglichkeit, Deinen Bescheid zu scannen und hier einzustellen?
Natürlich mit geschwärzten Namen und Geburtsdaten.
muss ich aber morgen am Vormittag machen, weil das sind 10 Seiten....Aber ich habe ja Urlaub.
Mir persönlich wäre es morgen eh lieber, bin anscheinend schon bettreif - wie Günters selbstredend wichtiger Hinweis auf das Schwärzen der persönlichen Daten zeigt. Sorry.
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Günter
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Re: Unterhaltstitel

#29

Beitrag von Günter »

So wie es aussieht geht es tatsächlich um 138 € Einnahmen, die Frage ist ob die ARGE Unterhalt angerechnet hat, der nicht geflossen ist.

Werden wir dann morgen in den Scans sehen.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#30

Beitrag von TiniF »

Guten Abend! Ich will den Bescheid gerne scannen, aber irgendwie will mein kopierer nicht so wie ich. So weit ich den bescheiden entnehmen kann, ist kein Unterhalt eingerechnet worden.
Soll ich nun eigentlich dem Vater weiterhin Mahnungen schicken, oder soll ich abwarten was die ARGE daraus macht?
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#31

Beitrag von TiniF »

so, jetzt konnte ich das scannen, aber ich kann das jetzt nicht hochladen, weil es zu groß ist. Kann mir da mal bitte einer helfen(Bitte so das Frau es versteht....)
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#32

Beitrag von Koelsch »

In was für ein Format hast Du gescannt? Wie groß ist die Datei?

Zur Not, unten im Impressum findest Du meine e-mail Adresse, schick es mir zu und ich schau morgen mal, ob ich das "schrumpfen" kann, hier auf meinem Hausrechner hab ich nicht die nötigen Programme.
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Re: Unterhaltstitel

#33

Beitrag von Koelsch »

Dateien sind angekommen, ich versteh, warum die riesig sind. Du hast das als Bild (jpg) und dann anscheinend auch noch farbig gescannt und mit hoher Auflösung.

Schau Dir mal Deinen Scanner an: Eigentlich jeder Scanner kann direkt in das PDF Format scannen, und für unsere Belange hier reicht eine Einstellung mit Schwarz/Weiß und einer Auflösung von 150 x 150 höchstens aber 300 x 300 Pixel.

Ich guck mal morgen, dass ich das auf Forums-Maß geschrumpft bekomme.
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Re: Unterhaltstitel

#34

Beitrag von Koelsch »

So, nachdem ich die Dateipresse noch mal kräftig geölt hab, konnte ich die übersandten 16 MB auf gut 300 kB zusammenpressen. Hab dann noch so einige Namen und BG Nummern rausgenommen - und jetzt schaun mer mal.
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Re: Unterhaltstitel

#35

Beitrag von TiniF »

danke schön! :jumpi:
Ich denke das sich die ARGE demnächst noch mächtig ärgern wird, weil wir das Einverständnis des Vaters (ersten3) haben um die Stiefkindadoption durch zu führen....hat die gute dann alles umsonst gemacht....aber was solls, ihr war dann wenigstens nicht langweilig.. :bravo:
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kleinchaos
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Re: Unterhaltstitel

#36

Beitrag von kleinchaos »

Naja, aber solange diese Adoption noch nicht vollzogen wurde ist der Vater doch noch unterhaltspflichtig? Und wenn er denn mal zahlt, dann immer die Zahlung bei der ARGE als Zufluss melden. So vermeidet man Ärger und unnötige Nachforderungen. :trost:
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Re: Unterhaltstitel

#37

Beitrag von Koelsch »

Ich guck mir den Bescheid am Wochenend noch mal etwas im detail an, aber beim ersten Überfliegen habe ich nichts, gesehen, dass mich gequält aufschreien lässt. Ich brauch so was auf Papier und ich hab keinen Drucker hier zu Hause, ich druck mir das morgen im Büro mal aus.
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Re: Unterhaltstitel

#38

Beitrag von TiniF »

kleinchaos hat geschrieben:Naja, aber solange diese Adoption noch nicht vollzogen wurde ist der Vater doch noch unterhaltspflichtig? Und wenn er denn mal zahlt, dann immer die Zahlung bei der ARGE als Zufluss melden. So vermeidet man Ärger und unnötige Nachforderungen. :trost:
Ja ist er, aber er wird mit Sicherheit nicht mehr zahlen, weil er weiß das die bis jetzt angelaufenen Unterhaltsschulden dann erlassen werden und auch keine Ansprüche mehr gestellt werden dürfen.
Und falls doch noch Geld eingehen sollte werde ich mit Kontoauszug zur ARGE.
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Re: Unterhaltstitel

#39

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir den übersandten Bescheid jetzt mal angeschaut. Ich sehe nicht, dass irgendwo Unterhalt eingerechnet wurde, es wird jeweils ALG I und Kindergeld gerechnet und das war's. Ab 1.9.09 gibt's dann etwas mehr, weil eines der Kinder dann älter geworden ist.

Wenn das in der Vergangenheit genauso war, könnte ARGE auf den Trichter kommen, da muss was zurückgezahlt werden. Ich denke aber, das sollte man mit Vertrauensschutz einigermaßen zuverlässig aus der Welt räumen können. Denn Dein Bescheid (bei 5 Kindern im Bezug kein Wunder) ist ja derart unübersichtlich un kompliziert, da wird ein Laie kaum auf Anhieb durchblicken können. Wenn ARGE da also kommt, kurze Nachricht und dann beginnen wir das Kind zu schaukeln.
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Re: Unterhaltstitel

#40

Beitrag von TiniF »

Danke schön. Ich melde mich umgehend wenn die ARGE sich bei mir gemeldet hat.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#41

Beitrag von TiniF »

Hallo!
Ich habe gestern Bescheid vom Amt, der Bescheid ist aber so unübersichtlich das man kaum durchblicken kann. ich werde mich nachhher ran setzen, das ich das scanne und die 20 Seiten hochlade.
Meine Große hat mich heute angerufen und mir mit geteilt, das sie auch Post von der ARGE hat mit der Aufforderung sich zum Sachverhalt des Unterhaltsbezuges zu äußern. Der vorgeworfene Zeitraum ist 2007 in dem Jahr war sie gerade 16. Dürfen sie das?
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Re: Unterhaltstitel

#42

Beitrag von Koelsch »

Bitte schau Dir Deine Scanner Software an, Du kannst mit allergrößter Wahrscheinlichkeit direkt in das PDF-Format scannen - und dann (auch bei anderen Formaten), reicht es in schwarz/weiß und einer Auflösung von 150 - 200 pixel.
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Re: Unterhaltstitel

#43

Beitrag von Günter »

Frage an Radio Eriwan, im Prinzip ja, Individualisierungsprinzip, es gibt aber ein Urteil, welches die inzwischen volljährigen Kinder aus der Haftung nimmt, wenn die Eltern (also du als Doppelelt) die Anträge etc gestellt haben. Du haftest aber nicht, da Kindesunterhalt Einkommen des Kindes und nicht des Elt darstellt.


Ich such nachher mal das Urteil, wenn ich Glück habe ist kleinchaos schneller.
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kleinchaos
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Re: Unterhaltstitel

#44

Beitrag von kleinchaos »

Meinst du das hier?
Gleichsam unterliegt der Bescheid auch Bedenken in materiellrechtlicher Hinsicht, soweit mit ihm ausschließlich die Klägerin quasi gesamtschuldnerisch wegen ihrem Sohn zugeflossenen Kindesunterhalts in Anspruch genommen werden sollte. Denn der Kindesunterhalt dürfte
gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 und 3 SGB II gerade nicht als Einkommen der Klägerin, sondern nur ihres Sohns anzusehen sein. Dies hätte die Behörde zunächst einmal nur berechtigt, gegenüber dem Sohn der Klägerin die Leistungsbewilligung teilweise aufzuheben. Hiernach wäre der Beklagte gegenüber der Klägerin zur Teilaufhebung und Rückforderung nur insoweit berechtigt gewesen, als der Kindesunterhalt zum Fortfall der Hilfebedürftigkeit des Sohns und dazu geführt hätte, dass das für ihn gezahlte Kindergeld gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II (teilweise) zum Einkommen der Klägerin wurde, welches dann noch nach § 13 SGB II in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Arbeitslosengeld II-Verordnung der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung (Alg II-V) um die so genannte Versicherungspauschale von 30,00 EUR zu bereinigen gewesen wäre.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
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Re: Unterhaltstitel

#45

Beitrag von Günter »

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Re: Unterhaltstitel

#46

Beitrag von kleinchaos »

Ach das vor meiner Haustür. Warum in die Ferne schweifen... Musstest ja nur hier bei uns gucken. Ich hab wieder die halbe SGB-Datenbank durchforstet
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Re: Unterhaltstitel

#47

Beitrag von Günter »

Tja, gewusst wo ...... wir schreddern :angst:

Zurück zum Thema, das Urteil passt wie A.... meiner Meinung nach können die weder an deine Tochter, noch an dich.
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Re: Unterhaltstitel

#48

Beitrag von TiniF »

erste blatt
Zuletzt geändert von Günter am Fr 21. Aug 2009, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Anhang gelöscht, da Klarnamen zu sehen war.
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Re: Unterhaltstitel

#49

Beitrag von kleinchaos »

Egal wie, da kann man auf das o. g. Urteil verweisen. Unterhalt ist Einkommen des Kindes.
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Re: Unterhaltstitel

#50

Beitrag von Günter »

Ich würde in die Anhörung reinschreiben, betrifft mich nicht, Kindesunterhalt ist Einkommen der Kinder.

Und wenn die Anhörung für die Kinder kommt, dann schreiben die rein, wussten wir nix von, für die Anträge war Mutti zuständig, Geld ist aufgebraucht, Vertrauensschutz nach §45 SGB X.
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