Unterhaltstitel

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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kleinchaos
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Re: Unterhaltstitel

#76

Beitrag von kleinchaos »

Ja. Spitze :Daumen:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#77

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Unterhaltstitel

#78

Beitrag von marsupilami »

Du möchtest widersprechen?
Dann tu's doch!

Außerdem widersprechen wir vorsorglich der angekündigten Aufrechnung.

MfG
Signatur?
Muss das sein?
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#79

Beitrag von TiniF »

Heute war wieder Post von der ARGE im Kasten, sie benötigen die Geburtsurkunden aller Kinder, gut das die bei Erstantragsstellung in Kopie mit abgegeben wurden(3 Großen)und immer wenn ein Kind geboren wurde musste man die ja auch in Kopie da lassen, den ohne die wird ja nichts bearbeitet. So langsam zweifel ich richtig daran das sie da wissen was sie da tun.......
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#80

Beitrag von Koelsch »

Kurzer Brief - die Geburtsurkunden wurden Ihnen selbstverständlich bei Erstantragsstellung für jedes Kind vorgelegt. Ich bitte um eine kurze schriftliche Begründung, wozu weitere Exemplare erforderlich sind und warum sie sich diese nicht selbst durch Fotokopie der Ihnen vorliegenden Unterlagen erstellen können.

Erläuterung:

ARGE kann darauf eigentlich nur antworten - haben wir verschlampt. Das ist ok und kann vorkommen. Aber dann hat man schriftlich, bei der ARGE kommen Unterlagen weg, wer weiß, wann einem ein solcher Beweis mal nützen kann. :unschuld: :unschuld:
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Re: Unterhaltstitel

#81

Beitrag von TiniF »

Genau das mache ich,
Ich habe bis 11.09.Zeit die abzugeben ansonsten wird die Geldleistung ganz oder teilweise versagt. Die sind bestimmt zu faul die Akten durch zu blättern und sich das was sie brauchen raus zu suchen. Interessant ist auch das der Brief jetzt von einer anderen Stelle kommt.
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Günter
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Re: Unterhaltstitel

#82

Beitrag von Günter »

Der Versagung der Geldleistung würde ich vorsorglich widersprechen, nach der einschlägigen Rechtsprechung ist die Ermessensausübung angemessen zu begründen. Da du nachweislich die Urkunden bereits abgegeben hast, ist eine Einstellung wegen behördeninterner Schlampereien nicht angemessen.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich gegen eine Leistungseinstellung unverzüglich Antrag auf eA beim zuständigen Sozialgericht stellen werde.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Unterhaltstitel

#83

Beitrag von TiniF »

Hatte heute Post, ich stell die Zettelei mal ein.
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Re: Unterhaltstitel

#84

Beitrag von Koelsch »

War letztlich klar, wir hatten ja schon gesagt, dass gegen die Anhörung kein Widerspruch möglich ist. Unverständlich nur, wie ARGE auf die Idee kommt, Deine Äußerung auf die Anhörung sei ein Widerspruch. :ka:

Warte jetzt erst mal ab, was da für ein Bescheid kommt. Wenn Leistungseinstellung oder -kürzung, wie Günter schon sagte, sofort zum Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung, vorher aber bitte hier noch mal melden.
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Re: Unterhaltstitel

#85

Beitrag von TiniF »

Teil2
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Re: Unterhaltstitel

#86

Beitrag von TiniF »

teil 3
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Re: Unterhaltstitel

#87

Beitrag von TiniF »

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Re: Unterhaltstitel

#88

Beitrag von TiniF »

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Re: Unterhaltstitel

#89

Beitrag von Koelsch »

Huch - :ironiea: alles schön übersichtlich. Gibt es dazu auch schon einen Rückforderungsbescheid? Sind die handschriftlichen Zusammenfassungen am Ende der Seiten vom Amt oder von Dir?

Ich druck mir das morgen mal aus - am Monitor bekomm ich da keinen Überblick.
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Re: Unterhaltstitel

#90

Beitrag von TiniF »

Die Rückforderungen sind genau die selben Bescheide die ich schon hochgeladen hatte, an diesen haben die Damen vom Amt dann die heute eingestellten angeheftet. Die handschriftlichen Nachtragungen sind auch vom Amt.
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Re: Unterhaltstitel

#91

Beitrag von TiniF »

Auf den Zettel von heute stet Aufhebungs und Erstattungsbescheid, und da steht drinn, das die Regionnaldirektion <niedersachsen -Bremen sich bei mir meldet.
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Re: Unterhaltstitel

#92

Beitrag von Koelsch »

TiniF hat geschrieben:Auf den Zettel von heute stet Aufhebungs und Erstattungsbescheid, und da steht drinn, das die Regionnaldirektion <niedersachsen -Bremen sich bei mir meldet.
Kannst Du den Zettel auch noch einscannen? Gibts darauf eine Rechtsbehelfsbelehrung (Irgendwas wie, gegen den Bescheid kannnst Du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen)? Es wäre wichtig, diesen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid auch genau lesen zu können, da steckt der berühmte Teufel gerne auch mal im Detail.
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Re: Unterhaltstitel

#93

Beitrag von TiniF »

ja kann ich machen, aber das wären dann nochmal etwa 40 Seiten. oder reichen dir die §§?
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Re: Unterhaltstitel

#94

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, es reichen erst mal die §§. Irgendwo steht da was entweder von § 45 oder von § 48 SGB X, das wäre interessant. Und nur die Aussage, ob den Hinwesi auf den Widerspruch gibt.
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Re: Unterhaltstitel

#95

Beitrag von TiniF »

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Einmal § 60 SGB 1, dieser Verpflichtung bin ich grob fahrlässig nicht nachgekommen §48 Abs.1 Satz 2 nr.4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, diese Beiträge sind nach §50 SGB X zu erstatten,

So steht das auf jeden der Zettel. Einen scanne ich morgen mal ein.
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Re: Unterhaltstitel

#96

Beitrag von Koelsch »

Ja, mach das bitte mal.
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Re: Unterhaltstitel

#97

Beitrag von TiniF »

Und bei meinem Man steht folgendes, ihre Stiefsöhne.... haben während des genannten Zeitraumes Einkommen aus Unterhalt vom Vater erziehlt.
Mit den nachgewiesenden Einkommensverhältnissen waren sie in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Ihr Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bestehtdahe nur noch in geringer Höhe.
Unabhängig davon wussten sie auch b.z.w. hätte wissen müssen, dass der ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen oder ganz oder teilweise weggefallen ist(§48 Abs. 1 Satz 2 nr.4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch- SGB X)
Die Beiträge sind nach §50 SGB X zu erstatten.
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Günter
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Re: Unterhaltstitel

#98

Beitrag von Günter »

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Re: Unterhaltstitel

#99

Beitrag von TiniF »

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Re: Unterhaltstitel

#100

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, ich bekomm die gescannte Seiten, insbesondere die Horizontalübersichten nicht in eine lesbare Form, ist aber nach meiner Meinung auch nicht unbedingt nötig.
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