Unterhaltstitel

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#101

Beitrag von Koelsch »

TiniF erhielt von einem Bekannten den folgenden Entwurf eines Widerspruchs und fragte, ob sie den veröffentlichen darf und was wir davon halten.
Widerspruch gegen die Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom

Datum – BG-Nummer – Name, Vorname
Datum – BG-Nummer – Name, Vorname
Datum – BG-Nummer – Name, Vorname
….....

Gegen die genannten Bescheide lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein und widerspreche einer Aufrechnung nach § 43 SGB II.
Gleichzeitig beantrage ich für diesen Widerspruch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86a Abs. 3 SGG. Hierfür habe ich mir eine First bis zum (10 Arbeitstage) notiert.

Sollte bis zu diesem Datum nicht antragsgemäß entschieden sein, werde ich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG stellen.

Begründung: Da die ARGE sich teilweise mehrere Jahre Zeit gelassen hat, diese Bescheide zu erlassen, ist kein starkes öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung zu erkennen. Es ist der ARGE hier ohne Weiteres zuzumuten, die Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen.

Begründung:
  1. Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 60 SGB I wird mit Entschiedenheit zurückgewiesen, alle Einkommen wurden Ihnen zeitnah zur Kenntnis gebracht.
  2. Es wird ausdrücklich bestritten, dass zu irgend einem Zeitpunkt wesentliche Änderungen nach Antragstellung eingetreten sind. Zu jeder Antragstellung wurden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass Kindergeld und Unterhaltsleistungen zu erwarten sind – alle für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen lagen also zur Antragstellung vor
  3. Zusätzlich wird ausdrücklich bestritten, dass zu irgend einem Zeitpunkt vorsätzlich oder grob Fahrlässigkeit uns obliegende Pflichten verletzt wurden.
  4. Es ist uns zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass bei der Berechnung Ihrer Leistungen von Ihrer Seite nicht alle Ihnen bekannten Tatsachen berücksichtigt wurden. Dies kann von uns auch nicht erwartet werden, die uns übersandten bescheide sind derart kompliziert, umfangreich und komplex, dass wir nicht in der Lage sind, diese im Detail zu überprüfen.
  5. Eine Aufhebung der Bescheide gestützt auf § 48 SGB X ist also nicht möglich.
  6. Weiterhin erheben wir für weite Teile Ihrer angeführten Rückzahlungsansprüche die Einrede der Verjährung. Gemäß § 45 Abs. 4 SGB X hätten Sie Ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Kenntnis etwaiger die Rücknahme Ihrer Bescheide rechtfertigender Tatsachen erheben müssen. Diese gesetzliche Frist wurde in vielen Punkten bei Weitem überschritten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Emmaly
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Re: Unterhaltstitel

#102

Beitrag von Emmaly »

:bravo:
ich finde gut formuliert.

Wie ist es mit einem Widerspruch zu mehreren Bescheiden? In unserer Bürokratenwelt wäre für jeden Bescheid ein extra-Widerspruch fällig. Auch wenn bis aufs Datum und Name alles identisch ist.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#103

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das kann man zusammenfassen, alle Bescheide müssen im Kopf zusammengefasst werden und alle Bescheidempfänger müssen den Widerspruch unterschreiben.
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#104

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend noch ein Artikel aus info-also, er sehr schön die im Widerspruch bereits vertretene Auffassung bestätigt - wenn ARGE bei Erlass des Bescheides weiß, da ist Unterhalt zu erwarten, dann kommt nur eine Aufhebung nach § 45 SGB X (und nicht § 48 SGB X) in Betracht - und da dürfte es mit einer Rückforderung dann sehr mau aussehen, bei einem derart komplizierten Bescheid. Da muss kein Laie durchblicken und dann kann man ihm das auch nicht zum Vorwurf machen.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#105

Beitrag von TiniF »

Ja das denke ich auch. Ich habe mir jetzt trotz allem noch Anwaltliche Hilfe geholt, ich denke es ist in meinem doch so umfangreichen Fall besser so. :jojo:

ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

Danke :knutsch: :knutsch: für eure tolle Hilfe!!!
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#106

Beitrag von TiniF »

Meine 3 jüngsten hatten heute vom Forderungsmanagement Kiel Post, sie möchten die zuviel gezahlten Gelder zurück zahlen, Bescheid vom 9.9.09.Versteh ich jetzt grad überhaupt nicht, wir sind doch im Widerspruchsverfahren????? So langsam reicht mir das ernsthaft, ich hätte soooo Lust zu meiner Sb und ihr mal gehörig die Meinung sagen, das sie lernen soll vernünftige Bescheide zu erstellen und sich mit dem SGB 2 bitte ausgiebig beschäftigen möchte um zu erkennen, das die 3 Jüngsten mit dem Unterhalt der 3 großen nichts zu tun haben. Die Lütten können nicht mal richtig sprechen und haben jetzt schon Schulden. Ich bin so sauer!!!!! Pro Kind sind das 48€!!! Und ich denke der Rest der Familie bekommt wohl morgen aus Kiel Post.
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#107

Beitrag von Koelsch »

Der "normale" Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung - man soll also trotz Widersprtuch erst mal zahlen.

Deshalb hat Dein Bekannter ja in seinen Widerspruchsentwurf gleich zu Beginn eingebaut:
Gleichzeitig beantrage ich für diesen Widerspruch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86a Abs. 3 SGG. Hierfür habe ich mir eine First bis zum (10 Arbeitstage) notiert.

Sollte bis zu diesem Datum nicht antragsgemäß entschieden sein, werde ich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG stellen.
Wenn diese Frist also verstrichen ist, dann zum SB und dort den Antrag nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 stellen.

Der Anwalt wird sich da aber besser auskennen als ich.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#108

Beitrag von TiniF »

Hallo, ich wieder.... ich habe ebend eine Online Überweisung gemacht, und habe festgestellt, das der Vater der Jungs (1.Ehe) Unterhalt gezahlt bekommen haben, jeder hat 200 Euro bekommen. Gebucht am 18.11.09. Das muss ich ja der ARGE ja melden, ist ja logisch. Hier muss man aber immer einen Termin haben wenn man zur SB will.

Meine Frage, wenn ich da also morgenfrüh gleich anrufe und Termin mache, bekomme ich dann wieder Ärger wegen zu spät gemeldet? Weil den Kontoauszug kopieren und einfach am Empfang abgeben möchte ich auch nicht.
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#109

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du eine Telefonnummer hast, kannnst Du da natürlich anrufen, aber warum diese furchtbare Eile. Ich denke mal, wenn Du das am Freitag machst, ist das immer noch ausreichend, und wenn Du dann z.B. um einen Termin zur Abgabe ergänzender Unterlagen für nächsten Freitag bittest (falls es überhaupt so schnell geht), dann dürfte der Zahlungslauf für Dezember nicht mehr zu stoppen sein. Mir zumindest wäre eine Anrechnung im Januar deutlich lieber, als eine Anrechnung im Dezember, so kurz vor Weihnachten. :unschuld: :unschuld:

Ich würde beim Telefonat auch nichts von Nachzahlung etc. erwähnen, das geht die Telefonistin ja nun wirklich nichts an - ergänzende Unterlagen ist da aussagekräftig genug. Und wenn gefragt wird, wormum geht's denn, dann geht's um Unterlagen, die Du noch abgeben musst.
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angel6364
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Re: Unterhaltstitel

#110

Beitrag von angel6364 »

Mein Ex hatte mal Zeiten, wo der Kindesunterhalt sehr unterschiedlich kam.
Ich hab dann immer den Kontoauszug kopiert, sensible Daten geschwärzt und mitsamt der Änderungsmitteilung an der Leistungsabteilung geschickt (per Einschreiben).
Ich fand das den einfachsten Weg, musste auch jeden Monat sein - da jedesmal Termine auszumachen hätte mich den letzten Nerv gekostet.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Emmaly
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Re: Unterhaltstitel

#111

Beitrag von Emmaly »

Ich würde eine Änderungsmitteilung machen und abgeben, ohne Kontoauszüge. Für die Einsicht in die Kontoauszüge dann einen Termin. (Bei uns kommt man an die Bearbeiter gar nicht erst ran.

Bei 200 € Unterhalt + Kindergeld, könnte es sein, dass die Jungs gar nicht mehr BG-Mitglieder sind. Das müßte man ausrechnen (mit Wohngeld).
LG Emmaly
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angel6364
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Re: Unterhaltstitel

#112

Beitrag von angel6364 »

Emmaly hat geschrieben:
Bei 200 € Unterhalt + Kindergeld, könnte es sein, dass die Jungs gar nicht mehr BG-Mitglieder sind. Das müßte man ausrechnen (mit Wohngeld).

Würde ich beantragen, das Wohngeld (für die Jungs) - noch diesen Monat, zählt vom Monat der Antragstellung.
Schaden kanns nicht.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#113

Beitrag von TiniF »

Ich entscheide mich dann für Kölsch seinen Vorschlag :unschuld: :unschuld: :unschuld:
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#114

Beitrag von TiniF »

angel6364 hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:
Bei 200 € Unterhalt + Kindergeld, könnte es sein, dass die Jungs gar nicht mehr BG-Mitglieder sind. Das müßte man ausrechnen (mit Wohngeld).

Würde ich beantragen, das Wohngeld (für die Jungs) - noch diesen Monat, zählt vom Monat der Antragstellung.
Schaden kanns nicht.

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Problem ist aber, das der Vater es mit der Zahlerei nicht so hat. Was ist, wenn dann nächsten Monat nichts mehr kommt?
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angel6364
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Re: Unterhaltstitel

#115

Beitrag von angel6364 »

TiniF hat geschrieben:
angel6364 hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:
Bei 200 € Unterhalt + Kindergeld, könnte es sein, dass die Jungs gar nicht mehr BG-Mitglieder sind. Das müßte man ausrechnen (mit Wohngeld).

Würde ich beantragen, das Wohngeld (für die Jungs) - noch diesen Monat, zählt vom Monat der Antragstellung.
Schaden kanns nicht.

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Problem ist aber, das der Vater es mit der Zahlerei nicht so hat. Was ist, wenn dann nächsten Monat nichts mehr kommt?
Schnelle Änderungsmitteilung per Post, an die Arge und die Wohngeldstelle.
Der Anspruch muss ja monatlich berechnet werden.
Zwei gleichlautende Briefe sind nicht so belastend wie das Terminaffentheater.
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TiniF
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Re: Unterhaltstitel

#116

Beitrag von TiniF »

Kann ich das mit dem WG irgendwo online ausrechnen? Ich denke das die Jungs keine BG Mitglieder sind ween dem Unterhalt. 180,50 KG und 200 Euro Unterhalt sind denke ich ja ausreichend.
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angel6364
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Re: Unterhaltstitel

#117

Beitrag von angel6364 »

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinf ... geld2008=1

Allerdings werden diese Rechner selten mit der gemischten Wohnsituation fertig, lass es doch einfach die WG-Stelle rechnen.
Das ist ihr Job.
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Re: Unterhaltstitel

#118

Beitrag von torta »

Hast du schon mal an eine Gehaltspfändung gedacht, wenn er nicht regelmäßig zahlt?
Über das zuständige Amtsgericht beim Gerichtsvollzieher einen vollstreckbaren Titel erwirken?

Ich hab mir das jetzt nicht alles ganz durch gelesen, aber wie gesagt, meiner ist nach dem
Titel zu Kreuze gekrochen. Ging nicht anders, der hat gezahlt wie er lustig war.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Unterhaltstitel

#119

Beitrag von TiniF »

Alles schon durch, Konto hat er kein eigenes....der damalige Verdienst war 820 Euro( Dachdecker. :angel: ..) EDV hat er unterschrieben, letzter Versuch den Lohn zu pfänden war auch ein Reinfall, angeblich ist er bei der Firma nicht beschäftigt gewesen (fuhr aber das Auto der Firma...) wo er jetzt arbeitet weiß ich nicht und es würde auch schwer sein das wieder rauszufinden, weil er wiedermal umgezogen ist.
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Emmaly
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Re: Unterhaltstitel

#120

Beitrag von Emmaly »

Über die Sozialversicherung bekommt man das raus.
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Re: Unterhaltstitel

#121

Beitrag von TiniF »

Emmaly hat geschrieben:Über die Sozialversicherung bekommt man das raus.
Habe ich auch nachgefragt, und die sagen die geben keine Auskünfte, weil Datenschutz und so. Ich kümmere mich jetzt auch nicht weiter darum, nach 7 Jahren mag ich nicht mehr. Ich schreibe regelmäßig Mahnungen um den nspruch nicht zu verlieren und alle 3 Jahre lasse ich die EDV erneuern. Jetzt hat die ARGE auch alle Unterlagen und ich denke die werden da auch dran bleiben, hoffe ich jedenfalls....
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Re: Unterhaltstitel

#122

Beitrag von Günter »

Kleiner Tipp die Abkürzung EDV steht im allgemeinen Sprachgebrauch für Elektronische Daten Verarbeitung. Du meinst vermutlich Eidesstattliche Versicherung (über die wirtschaftlichen Verhältnisse) früher als Offenbarungseid bezeichnet. Die Abkürzung ist im allgemeinen eV oder EV.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Unterhaltstitel

#123

Beitrag von TiniF »

Bin jetzt aufgeregt,
Heute war Post vom Gericht da,

Am 6.11.2011 um 12 Uhr haben wir den Termin beim Sozialgericht.
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Koelsch
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Re: Unterhaltstitel

#124

Beitrag von Koelsch »

Schon mal gut, aber nicht so früh aufregen, sonst bekommst Du bis dahin noch Herzkasper. :zwinker:
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Re: Unterhaltstitel

#125

Beitrag von TiniF »

Dienstag ist es ja nun soweit, ich bin schon etwas hippelig. Zum einen weiß ich gar nicht wie sowas abläuft und zum anderen frag ich mich ob ich da irgendwas mit hinnehmen soll(die Schreiben von der ARGE).

Mein Mann ist als Zeuge geladen, ihn lässt das ziemlich kalt.

Seine Ruhe möcht ich haben!!!
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