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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 21:35
von Olivia
D.h. der Widerspruch zur EGV hat sich bereits positiv ausgewirkt?

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 21:47
von Koelsch
Nebenkostennachzahlung - ich nehme an für 2017. Wann war die Kostensenkungsaufforderung?

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 22:41
von Battiste
#101 Ich würde das mal ganz deutlich so interpretieren:-)

#102 Ja. 2017. Kostensenkungsaufforderung wüßte ich jetzt nichts von, aber die Wohnung wird ohnehin nicht komplett bezahlt, da Bezug ohne Einverständnis des JC (leider). Wohnungsgröße für eine Person ist 61qm. Alte Wohnung war aber 75qm.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 22:57
von Koelsch
Sch.... dann dürfte das nix werden mit NK-Nachzahlung

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 09:06
von friys
Olivia hat geschrieben: Fr 15. Jun 2018, 21:35 D.h. der Widerspruch zur EGV hat sich bereits positiv ausgewirkt?
Wie es scheint, sind momentan mindestens drei Abteilungen involviert: SB / Fallmanager, Leistungsabteilung, Rechtsbehelfsstelle. Trotzdem gehe ich davon aus, dass der SB beim persönlichen Kontakt mit der eLB über die eAkte die Anhängigkeiten einsehen kann. So kann ich keine positive Auswirkungen erkennen, wenn innerhalb 10 Minuten zwar "sehr höflich" aber "praktisch nichts relevantes gesprochen" wurde. Wohl ebenso kein Wort zum Widerspruch gegen EGV-VA mit gleichzeitigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung angeklungen ist. Und die "Ablehnung der Nebenkostennachzahlung" ist ebenfalls nicht positiv. Und die Pflicht sich (sehr häufig) zu bewerben, ist auch noch gegeben ...

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 09:47
von kleinchaos
Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung, von daher wäre es müßig vom Vermittler eine Erklärung zu erwarten. Und bei einem Termin aller 2 Wochen brauch man nicht ne halbe Stunde oder länger einzuplanen

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 10:08
von friys
Den Vorwurf, die Unterschrift dazu erschlichen zu haben, könnte ich als JC-Vermittler nicht auf mir sitzen lassen, zu mal wenn die eLB mir nach sieben Tagen persönlich gegenüber ist.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 11:51
von Olivia
kleinchaos hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 09:47 Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung
Gibt es dazu Bearbeitungsschritte? Ich dachte, die tippen einfach das Einkommen und die Freibeträge ein und dann erledigt das PC-Programm automatisch die Berechnung.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 11:52
von kleinchaos
Die einzelnen Berechnungen, also die Langfassung, ist gespeichert, erscheint natürlich nicht auf dem Bescheid, wäre zu lang

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 11:55
von Koelsch
Zumindest beim früheren JC-Programm konnte SB alles manuell eingeben - anders sind mir bekannte Bescheide mit einfachen Additionsfehlern nicht erklärlich

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 12:22
von Olivia
Liegt vielleicht auch daran, dass sich die Gesetzeslage nicht mit einem Programm abbilden lässt (zu komplex)?

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 14:44
von marsupilami
Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

weil er zu simpel ist?

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 14:50
von Günter
Olivia hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 12:22 Liegt vielleicht auch daran, dass sich die Gesetzeslage nicht mit einem Programm abbilden lässt (zu komplex)?
Was nutzt die beste KI, wenn ein Hohlkopp vor dem Terminal sitzt?

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Sa 16. Jun 2018, 15:05
von Koelsch
marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 14:44 Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

weil er zu simpel ist?
Jenau - mit ca. 2.700 Formeln hat man das erschlagen - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ln#p470155

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: So 17. Jun 2018, 14:16
von Battiste
#105 Eine Verbesserung ist zumindest, dass keine neuen Bewerbungsvorschläge gekommen sind, wie eigentlich geplant.

#114 Das gehört eigentlich in die Presse und eine gemeinnützige Organisation sollte 2 Millionen Downloads verteilen.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Mo 6. Aug 2018, 15:11
von Battiste
Kleines update: Bis dato keine Reaktion und keine neuen Briefe oder Forderungen etc.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Mo 6. Aug 2018, 15:57
von Koelsch
Schon mal gut

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Mo 6. Aug 2018, 22:22
von Olivia
finde ich auch

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Di 7. Aug 2018, 07:51
von schimmy
Dann hoffen wir mal das es so bleibt.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: Di 7. Aug 2018, 12:10
von friys
Battiste hat geschrieben: Mo 6. Aug 2018, 15:11 Kleines update: Bis dato keine Reaktion und keine neuen Briefe oder Forderungen etc.
JC-SB krank oder Mitarbeiterwechsel, oder ...?

Gem. § 88 Abs. 2 SGG ist den Widerspruchsstellen der Jobcenter eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten eingeräumt. Bei mir wurde die 3-Monatsfrist fast bis zum „Anschlag“ ausgereizt.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: So 4. Nov 2018, 19:01
von Battiste
Heute kam der Bescheid: Widerspruch stattgegeben. Das damals erhaltene Schreiben ist somit gegenstandslos. Also ist eure Einschätzung bestätigt worden. Danke.

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Verfasst: So 4. Nov 2018, 19:11
von Koelsch
:Daumenhoch: und danke für die Rückmeldung