Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Hallo!
Ich bin 29 Jahre alt, lebe seit 2 Jahren in Spanien, bin in der 6. Woche schwanger und möchte zurück nach Deutschland.
Leider weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich mir erst eine Wohnung suchen und dann ALG 2 beantragen oder kann ich mich erst einmal bei einer Freundin anmelden und bekomme ich dann eine Wohnung gestellt?
Ich brauche ja auch schnellst möglich eine Krankenkasse.
Ich möchte nach Lindau am Bodensee und Region ziehen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und danke euch schon mal im voraus für eure Ratschläge!!!
Ich bin 29 Jahre alt, lebe seit 2 Jahren in Spanien, bin in der 6. Woche schwanger und möchte zurück nach Deutschland.
Leider weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich mir erst eine Wohnung suchen und dann ALG 2 beantragen oder kann ich mich erst einmal bei einer Freundin anmelden und bekomme ich dann eine Wohnung gestellt?
Ich brauche ja auch schnellst möglich eine Krankenkasse.
Ich möchte nach Lindau am Bodensee und Region ziehen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und danke euch schon mal im voraus für eure Ratschläge!!!
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Bei uns im Forum.
Erste, aber wichtige Frage: Hast Du einen Anspruch auf spanische Arbeitslosenunterstützung?
Erste, aber wichtige Frage: Hast Du einen Anspruch auf spanische Arbeitslosenunterstützung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Hallo und im Forum.
Hast du Arbeit in Spanien? Warst du arbeitslosen versichert.
Die eigene Wohnungsuche ist natürlich besser, aber das setzt auch voraus, dass du eine Wohnung anmieten kannst. Wegen Lindau suche ich gleich mal.
Zur Not vorübergehend bei einer Freundin.
Dann zum Einwohnermeldeamt und zum Jobcenter bzw. Arbeitsamt, wenn du Anspruch auf ALG 1 hast.
Hast du Arbeit in Spanien? Warst du arbeitslosen versichert.
Die eigene Wohnungsuche ist natürlich besser, aber das setzt auch voraus, dass du eine Wohnung anmieten kannst. Wegen Lindau suche ich gleich mal.
Zur Not vorübergehend bei einer Freundin.
Dann zum Einwohnermeldeamt und zum Jobcenter bzw. Arbeitsamt, wenn du Anspruch auf ALG 1 hast.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Danke für´s "welcome"!
Ich arbeite zur Zeit 20 Std/Woche bei einem Verdienst von 500€....
Der Vertrag ist auch befristet, immer auf 6 Monate.
Nein, ich glaube ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hier :(
Was würde mir das bringen? Wäre es denn besser wenn ich von meinem Chef eine Kündigung bekommen würde anstatt selbst zu kündigen? Hätte ich dadurch Vorteile? Könnte vielleicht mit meinem Chef darüber reden...?
Ich arbeite zur Zeit 20 Std/Woche bei einem Verdienst von 500€....
Der Vertrag ist auch befristet, immer auf 6 Monate.
Nein, ich glaube ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hier :(
Was würde mir das bringen? Wäre es denn besser wenn ich von meinem Chef eine Kündigung bekommen würde anstatt selbst zu kündigen? Hätte ich dadurch Vorteile? Könnte vielleicht mit meinem Chef darüber reden...?
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Wird in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Dann hättest du auch in D Anspruch auf ALG 1 und Anspruch auf Mutterschutzgeld. E303 nennt sich der Schein, den man dann ausfüllen lassen muss.
Im folgenden PDF steht alles dann dazu.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... bsch-V.pdf
Bist du in Spanien krankenversichert?
Hast du die europäische Krankenkarte?
Ich glaube das EU-Recht erlaubt keine Kündigung von Schwangere. Das trifft auch für Spanien zu.
Selbst kündigen würde ich nicht. Wann läuft der Vertrag aus. Es zwingt dich niemand einen Vertrag zu unterzeichnen, den du nicht möchtest.
Zu Lindau und Hilfe vor Ort mal hier gucken.
http://www.landkreis-lindau.de/B%C3%BCr ... Wegweiser/
Im folgenden PDF steht alles dann dazu.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... bsch-V.pdf
Bist du in Spanien krankenversichert?
Hast du die europäische Krankenkarte?
Ich glaube das EU-Recht erlaubt keine Kündigung von Schwangere. Das trifft auch für Spanien zu.
Selbst kündigen würde ich nicht. Wann läuft der Vertrag aus. Es zwingt dich niemand einen Vertrag zu unterzeichnen, den du nicht möchtest.
Zu Lindau und Hilfe vor Ort mal hier gucken.
http://www.landkreis-lindau.de/B%C3%BCr ... Wegweiser/
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
@emmaly
Ja, also ich habe eine spanische Krankenversicherung und somit bin auch arbeitslosen versichert.
Tja, also ich könnte erst mal bei einer Freundin unterkommen. Mit dem anmieten könnte es schwierig werden, höchstens den ersten Monat.
Bei meinem niedrigen Gehalt, glaube ich nicht, dass ich Anspruch auf ALG1 habe, oder...?
Würde ich denn auch schon ALG 2 bekommen, wenn ich noch bei meiner Freundin wohne?
Ja, also ich habe eine spanische Krankenversicherung und somit bin auch arbeitslosen versichert.
Tja, also ich könnte erst mal bei einer Freundin unterkommen. Mit dem anmieten könnte es schwierig werden, höchstens den ersten Monat.
Bei meinem niedrigen Gehalt, glaube ich nicht, dass ich Anspruch auf ALG1 habe, oder...?
Würde ich denn auch schon ALG 2 bekommen, wenn ich noch bei meiner Freundin wohne?
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Auch wenn der Anspruch auf ALG I eventuell nur sehr gering ist. Klär das in Spanien ab, denn ALG II ist immer "das Allerletzt" im wörtlichen wie auch im übertragenen Sonn.
Wen also auch nur theoretisch ein Anspruch auf ALH I vorhanden wäre, würde das den ALG II Anspruch verzögern. Du hast aber Anspruch auf ALG II, wenn kein oder nur ein geringer Anspruch auf ALG I besteht. Auch, wenn Du zunächst mal bei einer Freundin unterkommen könntest.
Wen also auch nur theoretisch ein Anspruch auf ALH I vorhanden wäre, würde das den ALG II Anspruch verzögern. Du hast aber Anspruch auf ALG II, wenn kein oder nur ein geringer Anspruch auf ALG I besteht. Auch, wenn Du zunächst mal bei einer Freundin unterkommen könntest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Dann die Krankenversicherung wechseln, ob das aus Spanien schon geht?pelli hat geschrieben:@emmaly
Ja, also ich habe eine spanische Krankenversicherung und somit bin auch arbeitslosen versichert.
Ich würde dann jetzt schon Kontakt zum Jobcenter oder Wohnungsamt aufnehmen. Und nach der Anmeldung in D alles beantragen sowie Hilfe bei einer Schwangerenberatungsstelle holen. Die helfen dir auch bei den Anträgen bzw. wissen, wo du Hilfen bekommst.Tja, also ich könnte erst mal bei einer Freundin unterkommen. Mit dem anmieten könnte es schwierig werden, höchstens den ersten Monat.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Es wird nicht reichen, aber solltest du trotzdem beantragen. Ergänzend ALG II.Bei meinem niedrigen Gehalt, glaube ich nicht, dass ich Anspruch auf ALG1 habe, oder...?
Du mußt das ALG II beantragen und dazu dort gemeldet sein.Würde ich denn auch schon ALG 2 bekommen, wenn ich noch bei meiner Freundin wohne?
Wie lange bist du weg aus Deutschland?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Wenn ALG I zu gering ist für den Lebensunterhalt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
ALG I + Wohngeld
oder
ALG I plus anteiliges, aufstockendes ALG II.
ALG I + Wohngeld
oder
ALG I plus anteiliges, aufstockendes ALG II.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Danke für eure Antworten!
Werde mal mit einer deutschen Krankenkasse telefonieren und nachfragen. Aber die Beiträge muss ja jemand übernehmen...deshalb gehe ich mal davon aus, dass es erst in Deutschland möglich ist.
@emmaly: ich lebe erst seit 2 Jahren hier. Stehe auch schon mit einer Schwangerenberatungsstelle in Kontakt.
Was ich mich frage ist, wie gehe ich am besten vor?
Erst die Wohnung und dann den Antrag stellen oder gleich den Antrag stellen und danach die Wohnung suchen? Oder spielt das keine Rolle?
Denke mal die vom Amt, werden nicht begeistert sein, dass ich da ankomme und mich dann so schnell nicht wieder los werden. Jedenfalls nicht so lange ich mein Kind in eine Kita geben kann. Danach werde ich dem Arbeitsmarkt ja auch wieder zur Verfügung stehen und habe auch sehr gute Aussichten relativ schnell einen Job zu bekommen.
ALG 1 bekomme ich (ob anteilig oder nicht) doch nur, wenn ich gekündigt werde oder? Sonst bekomme ich nachher noch ne Sperre?
Werde mal mit einer deutschen Krankenkasse telefonieren und nachfragen. Aber die Beiträge muss ja jemand übernehmen...deshalb gehe ich mal davon aus, dass es erst in Deutschland möglich ist.
@emmaly: ich lebe erst seit 2 Jahren hier. Stehe auch schon mit einer Schwangerenberatungsstelle in Kontakt.
Was ich mich frage ist, wie gehe ich am besten vor?
Erst die Wohnung und dann den Antrag stellen oder gleich den Antrag stellen und danach die Wohnung suchen? Oder spielt das keine Rolle?
Denke mal die vom Amt, werden nicht begeistert sein, dass ich da ankomme und mich dann so schnell nicht wieder los werden. Jedenfalls nicht so lange ich mein Kind in eine Kita geben kann. Danach werde ich dem Arbeitsmarkt ja auch wieder zur Verfügung stehen und habe auch sehr gute Aussichten relativ schnell einen Job zu bekommen.
ALG 1 bekomme ich (ob anteilig oder nicht) doch nur, wenn ich gekündigt werde oder? Sonst bekomme ich nachher noch ne Sperre?
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Das ist richtig, es ist eindeutig besser, wenn Du gekündigt wirst.
Wohnung vorher suchen ist vermutlich die weniger stressige Variante. Wenn Du das aus Spanien (vielleicht kann Freundin helfen?) geregelt bekommst. Erkundige Dich aber sehr gründlich und genau vorher, welche Kosten von der Gemeinde anerkannt werden. Schau mal hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html, vielleicht ist der Ort ja darunter. Sonst muss jemand beim örtlich zuständigen JobCenter nachfragen.
Du könntest zwar auch eine zu teure Wohnung anmieten, aber dann kommt recht schnell eine Aufforderung, die Kosten z senken und es steht ein erneuter Umzug ins Haus.
Ob das JobCenter begeistert ist. darüber solltest Du Dir nicht den Kopf zerbrechen. Du hast einen Anspruch und fertig.
Wohnung vorher suchen ist vermutlich die weniger stressige Variante. Wenn Du das aus Spanien (vielleicht kann Freundin helfen?) geregelt bekommst. Erkundige Dich aber sehr gründlich und genau vorher, welche Kosten von der Gemeinde anerkannt werden. Schau mal hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html, vielleicht ist der Ort ja darunter. Sonst muss jemand beim örtlich zuständigen JobCenter nachfragen.
Du könntest zwar auch eine zu teure Wohnung anmieten, aber dann kommt recht schnell eine Aufforderung, die Kosten z senken und es steht ein erneuter Umzug ins Haus.
Ob das JobCenter begeistert ist. darüber solltest Du Dir nicht den Kopf zerbrechen. Du hast einen Anspruch und fertig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Schwanger im Ausland-Rückkehr nach Deutschland
Wann läuft dein befristeter Vertrag aus? Wie viele Monate hast du noch? Bis zum Mutterschutz steht dir das ALG 1 zu und da es Versicherungsleistung ist mußt du das beantragen.
Klar ist eine Kündigung besser, nur diese muss begründet sein. Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund.
Klar ist eine Kündigung besser, nur diese muss begründet sein. Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.