Übernahme und Antragstellung Mietkaution

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#51

Beitrag von Koelsch »

Das freut mich, wenigstens etwas, das schon mal klappt. Mit der Wohnung, das wirst Du auch noch hinbekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#52

Beitrag von Günter »

Super, weiter so. :Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#53

Beitrag von kleinchaos »

Glückwunsch.
Mit der Wohnung, wenn da Dringlichkeit vorhanden ist, vielleicht klappts ja doch ganz schnell
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natty
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#54

Beitrag von natty »

danke euch allen....
ich hätte da eine frage ....
ich habe ein wohnung im internet gefunden ist auch von so einem geselschaft für siedlungs-und wohnungsbau da hilft auch dises WBS ....
aber die miete ist hoch für 3 Personen
mir würde gesagt das bis KM 405€ Landratsamt es übernimmt aber die miete ist 520€+ NK

meine frage jetzt wie sieht es eigendlich mit wohnungen die KM höcher ist? übernehmen sie die oder sagen sie direkt nein?
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#55

Beitrag von Koelsch »

Das ist nicht so ganz einfach in Deinem Fall - leider:

Bei Dir ist der Umzug ja notwendig, da wird das JC sicher nicht dran zweifeln. Das ist schon mal gut.

Aber das JC wird der Wohnung nicht zustimmen. Das heißt für Dich - Kaution und Umzugskosten (einschl. evtl. Renovierung) ist allein Deine Sache - und das JC wird nur die genannte € 405 zahlen. Und wenn Du Dir die Differenz anschaust zwischen € 405 inkl. Nebenkosten und € 520 + Nebenkosten, wovon willst Du diese große Differenz zahlen?
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#56

Beitrag von natty »

ja ist schon klar aber dachte vielleicht gibt es doch irgendwo einen ausweg =((

hab da noch eine frage im wohnberechtigunsschein steht:
a) förderjahrgänge bis einschließlich 2008 mit wohnfläche von bis zu 75m2 oder 3 wohnräume
b) förderjahrgänge ab 2009 mit wohnfläche von bis zu 75m2 bis zu 4 wohnräume für die nutzung von 3 personen.

eine überstreitung der genanten wohnfläche um bis zu 5m2 ist zulässig .

"zusätzlich sind sie zum bezug einer geförderten wohnung berechtigt,die Alleinerziehenden verbehalten ist .""

ok a) und b) verstehe ich und das mit 5m2 auch aber das mit Alleinerziehenden ....ist mir nicht klar!!!

und das noch ist mir nicht klar:

""Bei Wohnungen ,zu deren Bezug ein WBS erforderlich ist darf gem.§2 des gesetztes zur Regelung der Wohnvermittlung keine Vermittlungsprovision erhoben werden .....""

was heisst das nun?
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#57

Beitrag von Koelsch »

Anscheinend gibt es irgendwo bei Euch Wohnungen nur für Alleinerziehende, so was kannst Du auch anmieten. Und für die über WBS anzumietenden Wohnungen darf keine Vermittler-/Maklerprovision von Dir verlangt werden.

Ganz wichtig für Dich ist es, dass Du genau dokumentierst, wie und wie oft Du Dich um Wohnungen bemüht hast. Und bei den Bemühungen musst Du "fleißig" sein, aber das bist Du ja ohnehin, Du willst ja die Wohnung.

Wenn das alles sauber dokumentiert ist und es eben bei Euch keine angemessene Wohnung auf dem Wohnungsmarkt gibt, dann besteht eine dünne Chance, dass auch eine höhere Miete übernommen werden muss. Aber bau bitte nicht darauf, die Chance ist dünn, sehr dünn.
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natty
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#58

Beitrag von natty »

ob es wohnung für Alleinerziehende gibt habe ich keine ahnung .....
und ich frage mich darf ich über Immobilien auch wohnungen vermieten ?weil da steht dann bei allen provision usw.....und nix von WBS ...muss man dann die Provision bezahlen oder nicht???

z.B hier http://www.immobilienscout24.de/expose/ ... RO--520,00
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#59

Beitrag von sleepy5580 »

Mein Tipp versuch den Besitzer der Wohnung zu finden und red mit ihm direkt dann brauchst du auch keine Provision bezahlen, denn bei Angeboten mit Provision ist eine Firma/Makler zwischengeschaltet die einen Mieter für diese Wohnung für den Vermieter suchen.
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bugbear
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#60

Beitrag von bugbear »

Das mit dem Zuschuß ist super :Daumen:

:aufgemerkt: Gibt es bei Euch schon diese modernen Projekte "Alt und Jung wohnen gemeinsam", das sind meist Häuser mit WG oder kleinen Wohnungen die hälftig an ältere (Alten-WG oder Altenwohnungen) und hälftig an junge Leute/junge Familien usw vergeben werden.

Ziel ist es, daß die älteren auch mal auf die Kinder aufpassen, wenn die Jüngeren auf Arbeit oder unterwegs sind und die Jüngeren beim Einkaufen ode handwerklich helfen.

In einigen Städten gibt es auch schon verschiedene Beispiele, wo Ältere (meist Rentnerinnen) in großen Wohnungen aus denen sie nicht mehr ausziehen wollen (oftmals Eigentumswohnungen/Eigentumsetagen) ein oder zwei Zimmer (meist möbliert) an junge Leute vermieten :jojo: , damit sie nicht allein wohnen müssen, und sich dabei eine ähnliche HIlfe untereinander entwickelt.

Hi :gunni:
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Es riecht nach 1789, wenn die Unteren nicht mehr wollen und die Oberen nicht mehr können, es fängt der Fisch am Kopfe zu stinken an.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#61

Beitrag von natty »

Hallo zusammen
also bis jetzt habe ich keine wohnung gefunden ...
war bei Schuldenberatung und muss fast 11.000€ jetzt alleine zurückzahlen obwohl ich es ja nicht unbedingt kann da ich unter pfändungsgrenze bis aber ich will es ...es sind fast 13 Glaubiger die ich jetzt informier über meine situation und versuche vergleiche zu finden und evtl ratenzahlungen die ich wirklich machen kann!
Ah ja jetzt kommt noch von der alten wohnung rechnung wegen räumung gestern hat der räumungstermin satt gefunden ich war nicht dabei und werde nur auf die rechnung warten und dann gehe ich zu Caritas da versuchen wir mit Beraterin eine kleine hilfe zu finden ....

Habe gester Landratsamt angerufen wegen Erstausttatung und sie hat mir sofort einen antrag auf sozialhilfe geschicht heute liegt es vor mir und ich habe naja nicht wirklich ahnung was und wie ich ausfühlen muss ....Miete zahle ich nicht aber ich gebe schon geld an meinen Eltern da ich einfach weiss wie schwer es ist für sie ...
ich frag mich was ist unterschied ALG II und sozialhilfe???
ich kann spähter der antrag abscannen und dann hierher runterladen damit ihr mir einbisschen hilft was und wo ich antragen muss

MFG natty
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#62

Beitrag von Koelsch »

Du wohnst meines Wissens in einer Optionskommune. Bei Euch wird ALG II und Wohnungskosten von 2 verschiedenen Behörden gemanagt. Schau mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f3t6546-raus ... l?start=60 so auf den letzten Seiten. Da hast Du eine ähnliche Konstellation. Frag doch einfach mal per PN dort nach, vielleicht kannst Du da auch noch Tips bekommen möglicherweise kommt ihr ja sogar aus der gleichen Ecke.

Schuldentilgung, das ist sehr ehrenhaft. Aber wenn Du mit den Gläubigern sprichst, sei bitte knallhart.

Du bist in einer sehr starken Position, da Du auf ALG II angewiesen bist, können die zwangsweise bei Dir nicht einen einzigen Cent holen. Wenn Du also wirklich die Schulden abstottern willst, dann zu ausgesprochen geringen Raten (wie das bei 13 Gläubigern aussehen soll, übersteigt schon mein Begriffsvermögen - 13 mal € 10 im Monat sind für Dich schon nicht zu stemmen).
Zusätzlich bevor der erste Cent gezahlt wird ein dramatischer Verzicht des Gläubigers auf einen Großteil seiner Forderung - wobei mir bei Großteil so um die 90% vorschweben, auf keinen Fall viel weniger - und zusätzlich verzichtet der Gläubiger auf sämtliche Zinsforderungen. Und das wird schriftlich von ihm zugesichert. Bevor das nicht geschehen ist, gibt's keinen Cent
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#63

Beitrag von bugbear »

Hi natty

Hoffentlich sind die 11.000 Euro nicht die gesamten Schulden. :heul:

Denn es ist heute üblich, bei einem Vergleich etwa 20% der Hauptforderung zu bezahlen :jojo: , alles andere ist Dein Nachteil, teilweise dann auch Dein Ruin und eine spätere Insolvenz, die dich jetzt schon arm machen könnte.

Die Schuldner wissen, daß bei einer Insolvenz etwa 3% bis 7% der Hauptforderung (ohne Mahngebühren, ohne Zinsen, ohne Inkassokosten usw.) bezahlt wird, damit ist ein Vergleich für 20% der Hauptforderungen üblich.

Da ich diese Vergleiche bereits sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen gut umgesetzt habe (das war seit überr 10 Jahren einer meiner Jobs), weiß ich auch, daß sogar die Banker da mitmachen, einzige Streithähne sind die Finanzbeamten :ohnmacht: .

Und Deine Gläubiger sind eigentlich mit allem zufrieden (also auch unter 20%), weil bei Hartzern erhalten sie offiziell nichts, rein garnichts, wegen der Pfändungsfreigrenzen.

Alles andere erscheint mir als eine für Dich nicht allzu günstige Beratung gewesen zu sein :motzki: .

Hi :gunni:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#64

Beitrag von natty »

Hallo zusammen
also zur zeit bin ich etwas hoffnungslos und krank Sommergrippe =(
mein Bauch wächst und bei Wohnugsbesichtigungen habe ich keine Chance ..=(
...ich schaue jede Woche 3-4 Wohnungen an ....und ehrlich gesagt kotz es mich schon an absagen zu sammeln ...
Heute habe ich 2 Wohnungen angeschaut aber der preis ...naja die KM beträgt 520€ und Landratsamt bezahlt KM nur 405€ aber dort hätte ich evtl Chance die Wohnung zu bekommen ist auch so ein Siedlungswerk.
jetzt denke ich mal nach was ich machen kann damit Landratsamt bisschen mehr KM übernimmt denn mit meiner Schufa finde ich nix anderes....
wie könnte ich es denn sagen oder erklären meiner Landratsamt Beraterin?!vielleicht weisst ihr bisschen mehr...
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#65

Beitrag von Koelsch »

Es bleibt nach meiner Meinung nur, jeden Mißerfolg fein säuberlich zu dokumentieren und dann eben dem Landratsamt mit der Dokumentation hin zu kommen und zu fragen - was bitte soll ich denn noch machen? Zu dem Tarif gibt es keine Wohnung.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#66

Beitrag von natty »

Danke Koelsch ich dokumentiere alles und auch schriftliche absagen sammele ich und es ist wirklich unmöglich was zu bekommen für 405€ ja bei bau und Sparvrein schon aber da habe ich ja eine Fette absage bekommen....
also bleibt mir auch nix anderes....
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kleinchaos
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#67

Beitrag von kleinchaos »

Sind bei den 405€ das neue Baby schon berücksichtigt?
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#68

Beitrag von natty »

ja kleinchaos für 3 personen 405€
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#69

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute mal, dass die von der Gemeinde genannten Sätze einer Überprüfung nicht standhalten werden. Also weiter dokumentieren und dann per Beratungsschein und Anwalt einen höheren Preis einklagen.

http://www.wochenblatt-online.de/artikel_111282898.html


Wenn ich von den dort genannten € 5,68 ausgehe, dann stünden Dir für eine 80 m² Wohnung kalt € 454,40 zu. Und ob es zu dem Preis Wohnungen gibt, ist ja auch noch nicht gesagt.
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#70

Beitrag von natty »

Hallo zusammen also die wohnung ist schon weg und beim Landratsamt war ich noch nicht
heute sage ich das bei Bau und sparverein jetzt wohnungen angeboten werden mit WBS
jetzt frage ich mich ob doch eine chance für mich gibt ...?!
werde morgen beim Frauenhaus/beratung nachfragen habe dort einen termin ...
und am sonstenst geht es mir sch*** ich hoffe endlich das wir bald eine wohnung finden denn in 3 zi wohnung zu 4 ist es unmöglich (( und wenn baby kommt ohje ohje...ich werde durch drehen
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#71

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich mir gut vorstellen, dass es Dur tierisch auf den Geist geht, in solcher Enge zu wohnen. Ich hoffe sehr, dass Du noch was findest. Frag zur Sicherheit aber auch mal nach einem Beratungsschein für einen Anwalt. Den bekommst Du beim Amtsgericht. Einfach Deine Unterlagen, Kontoauszug, ALG II Bescheid, Schuldenstand und derzeitige Wohnsituation mitnehmen, dort auch noch einmal erklären, dass Du trotz aller Bemühungen keine Wohnung zu dem Preis findest, und dass Du Dich anwaltlich beraten lassen willst, ob diese Wohnverhältnisse nicht auch unterstützend von Behördenseite geändert werden müssen.

Am Besten und schnellsten wäre es natürlich, wenn die Beratung da was helfen kann. :Daumen:
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#72

Beitrag von natty »

ja einen Beratungsschein habe ich mir ja schon geholt davor ....werde es noch mal machen
aber zu welchem anwalt sollte ich hin?es gibt ja verschiedene z.B Familienrecht usw....
zu wem soll ich hin?
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Koelsch
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#73

Beitrag von Koelsch »

Nimm einen, der sich in Sozialrecht auskennt. Der müsste doch bei Dir in der Gegend sein http://www.my-sozialberatung.de/adresse ... tsanwaelte
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Re: Übernahme und Antragstellung Mietkaution

#74

Beitrag von natty »

Hallo meine Liebe am 4.11.11 ist meine Tcohter zur welt gekommen
jetzt habe ich zwei süße Mäuse aber leider wohnen wir immer noch bei meinen Eltern (( wir finden keine wohnung ((seit 8 monaten geht es so ...((
ich weiss nicht mehr weiter
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