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Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 17:51
von cocker2711
Hallo ich habe mal eine Frage für eine Freundin von mir.


Sie ist alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern und wollte nach Berlin umziehen. Sie kündigte vorsorglich ihre Wohnung und legte das Wohnungsangebot der neuen Wohnung beim Jobcenter vor.

Das Jobcenter hat nun dem Wohnungsangebot nicht zugestimmt, daraufhin wollte sie beim Vermieter die Kündigung wieder zurück nehmen.

Heute kam das Schreiben vom Vermieter, worin ihr mitgeteilt wurde, das der Kündigungsrücknahme nicht zugestimmt werden kann, ohne Angabe von Gründen.


Ist es echt so, das sie jetzt zum Ende Ausgust mit 2 Kindern aus der Wohnung raus muss?

Bis jetzt war noch niemand bei ihr und wollte sich die Wohnung anschauen. Also gibt es auch vielleicht noch keinen neuen Mietinteressenten.

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:02
von kleinchaos
Normalerweise muss sie raus.
Allerdings kann sie noch einfach wohnen bleiben, aber weiter Miete zahlen. Dann müsste der Vermieter sie rausklagen. Ist alles ziemlich doof. Hatte sie kein 2. Wohnungsangebot in Berlin?

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:03
von Koelsch
Ist der Umzug denn notwendig? Oder zieht sie einfach so um, weil sie umziehen möchte und ARGE/JC hat gesagrt, nöö, das ist nicht nötig?

Wenn sie nicht rechtzeitig aus der Wohnung raus ist, dann kann das sehr teuer werden. Das ist auf keinen Fall zu empfehlen.

Der Vermieter kann dann unter Umständen Schadensersatz plus natürlich die Miete verlangen, und man darf leider ziemlich sicher sein, der Vermieter weiß das.

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:06
von cocker2711
Nein. Da es in Berlin nicht geklappt hat, hatte sie sich entschieden, doch hier zu bleiben.

Kann man davon ausgehen, das der Vermieter nen neuen Mieter gefunden hat, obwohl sich niemand die Wohnung angucken wollte, oder gibts da noch andere Gründe, warum der Vermieter nicht einverstanden ist? Der kann doch zufrieden sein wenn sie drin bleibt und weiterhin jeden Monat pünktlich die Miete bezahlt wird.

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:07
von cocker2711
Nein, der Umzug war nicht notwendig.

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:17
von Koelsch
Dann kann ich nur raten, pünktlich umzuziehen. Neue Wohnung suchen, die den Kriterien entspricht, also Brutto-Warmmiete bei 3 Personen wohl noch € 542,00

Zwar ist die Angabe einer Bruttowarmmiete in der Rechtsprechung heftig umstritten http://www.alg-ratgeber.de/f30t7685-lsg ... erlin.html, in den Richtlinien Berlins aber immer noch enthalten.

Weicht die Miete von diesem Betrag nach oben ab, dann muss das JC Berlin aber zumindest diesen Betrag übernehmen, egal, ob sie vorher zugestimmt haben oder nicht.

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 18:24
von kleinchaos
Drinbleiben ist heikel, sehr heikel. Denn wenn vielleicht schon Handwerker beauftragt sind oder doch ein neuer Mieter da ist, dann wird der Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet, den er natürlich von der Freundin zurückholt.
Vielleicht doch nochmal mit dem Vermieter reden und um 4 Wochen verlängern lassen

Re: Kündigung der Wohnung

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 10:51
von Günter
Sie wollte nicht innerhalb Berlins umziehen sondern nach Berlin ziehen. Dann hat das JC nur die Möglichkeit zu sagen Miete ist angemessen und wiord voll übernommen oder Miete zu hoch wir übernehmen nur die angemessene.

Alles andere ist illegal.