KiZ diesen Monat einbehalten

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
Benutzeravatar
TiniF
Benutzer
Beiträge: 329
Registriert: Mi 12. Aug 2009, 20:26
Wohnort: Meck/Pom

KiZ diesen Monat einbehalten

#1

Beitrag von TiniF »

Ich habe ja KiZ Bescheid bekommen. Für August 305€ und für September 340€.

Letzten Monat war 3 Tage nach der Kindergeldzahlung 305 € KiZ auf dem Konto. Hatte mich zwar gewundert aber dachte okay, dann zahlen sie wohl im Voraus. Im Bescheid stand auch nichts weiter wie die Zahlungsmodalitäten ablaufen.

Diesen Monat warte ich und dachte Ruf mal an, vielleicht gelten für KiZ andere Zahltage.

Ja und nun mein Problem, die Zahlung letzten Monat war ein Fehler weil wir erst ab August einen Anspruch haben und deshalb bekommen wir diesen Monat das Geld nicht. Sie leitet das an Frau Sachbearbeiterin weiter und die meldet sich innerhalb von 10 Tagen bei mir.

Hier geht's um 300 Euro, ich weis gar nicht wie ich das jetzt alles Schultern soll, und mir nicht mal einen Bescheid schicken finde ich die Härte.

Dürfen die das den?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#2

Beitrag von Günter »

Im ALG II wäre es eine Aufrechnung nach den Regeln des §43 SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html aber wie es beim KiZ ist :ka:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#3

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung eindeutig rechtswidrig, es müsste § 51 SGB I gelten, Aufrechnung maximal bis zu 50% des KiZ möglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#4

Beitrag von Günter »

(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.
Gelten dann nicht die Grenzen nach §850 c ZPO?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#5

Beitrag von Koelsch »

Wir haben nach meiner Meinung hier zwei verschiedene Arten von Ansprüchen:

1. Aufrechnung von Geldleistungen, was immer das auch sein mag? :ka:
2. Aufrechnung wegen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen, das haben wir hier, KiZ wurde zu früh gezahlt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
TiniF
Benutzer
Beiträge: 329
Registriert: Mi 12. Aug 2009, 20:26
Wohnort: Meck/Pom

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#6

Beitrag von TiniF »

Ich werde morgen zur Kindergeldkasse fahren.Ich habe mir vorsichtshalber BkGG § 12 ausgedruckt und §51 SGB I um im Notfall darauf zurück greifen zu können.
Ich berichte euch natürlich was raus gekommen ist.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#7

Beitrag von Koelsch »

Viel Erfolg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
TiniF
Benutzer
Beiträge: 329
Registriert: Mi 12. Aug 2009, 20:26
Wohnort: Meck/Pom

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#8

Beitrag von TiniF »

Also, der Weg war umsonst. Zum ersten war Frau Sachbearbeiterin alles andere als nett und total ignorant.

Ja es wurde ein Fehler gemacht, man habe versehentlich statt August die Zahlung schon für Juli freigegeben. Ich soll meine Bescheide besser durchlesen, dann wäre mir das aufgefallen!

Ich wollte dann von ihr ein Schriftstück haben, damit ich damit zum Jobcenter gehen kann, weil meines Erachtens nach eine Bedarfsunterdeckung vorliegt, aber das wurde auch abgelehnt, schließlich habe ich die August Zahlung ja schon im Juli erhalten.

Die ausgedruckten Paragraphen hat sie völlig ignoriert, schließlich sei es keine zu Unrecht erbrachte Leistung.Aufrechnen geht angeblich nicht.

Ganz toll!! Gibt zu einen Fehler gemacht zu haben und versucht mir dafür die Schuld zuzuweisen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#9

Beitrag von Koelsch »

Bei so was könnte ich immer platzen. Was ist das denn, was die Tussi da macht. Aufrechnung mit 100% und nix anderes - und genau das geht eben nicht.

Nur bis Du das mit Widerspruch und/oder Klage bzw. eA geklärt hast, ist der Monat rum.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
TiniF
Benutzer
Beiträge: 329
Registriert: Mi 12. Aug 2009, 20:26
Wohnort: Meck/Pom

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#10

Beitrag von TiniF »

Koelsch hat geschrieben:Bei so was könnte ich immer platzen. Was ist das denn, was die Tussi da macht. Aufrechnung mit 100% und nix anderes - und genau das geht eben nicht.

Nur bis Du das mit Widerspruch und/oder Klage bzw. eA geklärt hast, ist der Monat rum.
Eben Kölsch, das ist mein Problem.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: KiZ diesen Monat einbehalten

#11

Beitrag von Günter »

Das denke ich auch, du hast zwar Recht, aber erfährst aus Zeitgründen keine Gerechtigkeit.

Du kannst vermutlich nur anhand der Kontoauszüge etc beim JC deine Bedürftigkeit nachweisen und .......

..... und dann kommst du in die obige Falle, bis die in die Pötte kommen. Aber Antrag gestellt, dann steht dir auch die Leistung zu. Nur jetzt und heute bekommst du nix.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“