Notlage

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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kleinchaos
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Re: Notlage

#26

Beitrag von kleinchaos »

Überall das gleiche Scheißspiel. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Und so werden sie unterwandert und ausgehöhlt, die ehemals so aktiven Inis, werden gefügig gemacht und zahm, werden die Zähne gezogen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
sleepy5580
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Re: Notlage

#27

Beitrag von sleepy5580 »

Emmaly hat geschrieben:Sammelklage? Soetwas gibt es nicht in D. Da muss jeder selbst klagen. Ob dann in einer Verhandlung zusammengelegt wird, entscheidet das Gericht/der Richter.

Dass die EEJ begehrt sind liegt wohl eher an den Arbeitsmarkt.
So ganz korrekt ist dies nicht in so einem Fall könnte der seltene Möglichkeit einer Streitgenossenschaft ,nach §60 ZPO, eventuell zu treffen sein :zwinker: aber sowas ist eher was für nen Fachanwalt :mrgreen: :mrgreen:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/60.html
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Curcuma
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Re: Notlage

#28

Beitrag von Curcuma »

Besten Dank, sleepy :knutsch:
Fragte nicht der Buddhist den Hot Dog-Verkäufer:
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sleepy5580
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Re: Notlage

#29

Beitrag von sleepy5580 »

Curcuma hat geschrieben:Besten Dank, sleepy :knutsch:

kein Thema den § hatte ich noch im Kopf weil sowas bei uns mal angedacht war gegen ne ZAF, da aber nicht die gleichen Summen im Spiel waren (da unterschiedliche Summen und/oder Stundenlohn) viel das flach.
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Günter
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Re: Notlage

#30

Beitrag von Günter »

Eventuell kann man die Schule auch vor dem Verwaltungsgericht verklagen, dann wir haben in D Schulpflicht, die Tochter kann sich durch die fehlende Abmeldung nicht in einer neuen Schule anmelden, müsste also die alte Schule besuchen. Der Schulweg ist unzumutbar folglich müsste sich das Kind im Nahbereich der Schule ansiedeln. Du du nicht mitziehen kannst, weil das kein Umzugsgrund für das JC ist, würden Mutter und Kind zwangsgetrennt. Das ist ein Eingriff in die Art 6 und Art 11 GG.

Aber auch hier gilt, erst die Übernahme der Verfahrenskosten per Antrag auf PKH sichern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Notlage

#31

Beitrag von Curcuma »

mhm, kam bisher nix mehr von den beiden Schulen.
Betrag wird am 1. überwiesen und vom Vater eingeklagt, wenn er die beiden vorgeschlagenen Termine zur Rückgabe der Sachen nicht einhalten kann/will.

Dafür war am Freitag der Änderungsbescheid im Briefkasten und das Geld aufm Konto ....oho!!! Drei Tage hat die Überweisung gedauert!!!
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Günter
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Re: Notlage

#32

Beitrag von Günter »

Hört sich erst mal gut an. :bravo: :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Notlage

#33

Beitrag von Curcuma »

ty @ll <3<3<3
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Re: Notlage

#34

Beitrag von Curcuma »

Moinsen Leute ...
....hab noch eine Frage das KG betreffend:
Ende letzter Woche kam der Bewilligungsbescheid der Familienkasse. Die haben uns ab Sept. das KG bewilligt, mit dem Zusatz "Ansprüche vor September befinden sich noch in der Prüfung. Sie erhalten darüber einen gesonderten Bescheid." Für August würde es uns noch zustehen, allerdings glaube ich, dass der Vater das KG für Aug. noch überwiesen bekommen hat und die deswegen die Zahlung zurück halten?! Soll ich gegen den jetzigen Bescheid besser sofort Widerspruch einlagen, oder auf den gesonderten Bescheid warten?
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Günter
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Re: Notlage

#35

Beitrag von Günter »

Der jetzige Bescheid ist doch korrekt, die Bewilligung für die Zukunft ist einwandfrei. Also keinen Widerspruch. Den Bescheid für August wirst du vermutlich auch nicht angreifen können, die haben damals zurecht an den Vater überwiesen. Das Geld vom Vater einklagen wird schwierig, eventuell holt die Familienkasse das Geld zurück. Frag am Besten deinen Anwalt.
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Re: Notlage

#36

Beitrag von Curcuma »

oO ....zu recht?? Ab August ist die Kleine bei mir, also stand es ihm ja nicht zu!?
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kleinchaos
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Re: Notlage

#37

Beitrag von kleinchaos »

Stand ihm nicht zu. Aber wurde auch nicht angefordert von dir bzw nicht so rechtzeitig um den Zahlungslauf zu ändern. Wofür du sicher nix kannst.
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