BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehen ?

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Turtle39
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BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehen ?

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo ihr lieben,

heute geht es mal nicht um mich, sondern um eine Bekannte.

Das Paar (nicht verheiratet - er gebürtig in Österreich, sie gebürtig in Sachsen) hat 3 gemeinsame Kinder im Alter von 8 J./11 J./13 J. (alle 3 gebürtig in Bayern).
Die Mutter und die 3 Kinder sind aus fam. Gründen im Juli von Bayern nach Sachsen gezogen. Er war zwar hier gemeldet, hat aber bis Mitte Oktober noch als Koch gearbeitet und wird wohl voraussichtlich ab Anfang Dezember wieder als Koch (in Österreich für 5-6 Monate arbeiten).

Nun hat der 11-jährige die Schule gewechselt und muss monatlich knapp 70 € Busgeld zahlen. Ein Antrag auf Kostenübernahme wurde gestellt, allerdings würde die Bearbeitung angeblich 3 Monate dauern (Aussage SB).

Dann hat die Schule der Mutter angeboten, das der Junior Mittags dort essen könnte. Die Kosten belaufen sich auf 2 € pro Tag. Auch da wurde ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt, die ARGE sagt jedoch das die Kosten erst beantragt werden können, wenn sie wüßten wie oft er monatlich gegessen hat (also nur nachträglich unter Vorlage einer Schulbescheinigung).

Es gibt natürlich weder für das eine noch für das andere einen schriftlichen Bescheid.
Nun meine Frage(n).
Was soll sie tun damit die mal endlich in die Gänge kommen ?
Auf welchen § müßte sie sich berufen und wie soll sie es formulieren ?

Ach ja, das Kind braucht in der neuen Schule "andere" Schulbücher (Kosten knapp 60 €) können die nochmals beantragt werden ? Je 70 € hat sie wohl schon pro Kind erhalten.

Ich danke euch im voraus für eure Hilfe.


Liebe Grüße
:turtle:
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Koelsch
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#2

Beitrag von Koelsch »

Im § 28 SGB II ist geregelt, wann die Fahrtkosten zu übernehmen sind = wenn es zur nächstgelegenen Schule des jeweiligen Bildungsgangs (was immer das heißen mag) und niemand anderes (z.B. die Gemeinde) zahlt.

Im § 29 SGB II ist dann geregelt, wie das Ganze gehen soll. Es steht zwar nix Klares dort drin, aber aus dem gesamten Zusammenhang und auch dem § selbst lässt sich entnehmen, das soll nicht im Nachhinein sondern im Voraus erfolgen. Sonst machte z.B. der § 29 Abs. 4 SGB II kaum einen Sinn.

Man kann es auch schließen aus dem § 41 SGB II. Dieser steht im Kapitel 4 des SGB II und dieses Kapitel hat die Überschrift "Gemeinsame Vorschriften für Leistungen" gilt also ausdrücklich für alle Leistungen nach dem SGB II. Und dort im § 41 SGB II steht klipp und klar in Absatz 1 Satz 4
Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#3

Beitrag von Turtle39 »

Danke Koelsch,

ich blicke da zwar jetzt nicht wirklich durch :frieden1: aber ok.

Der Schulwechsel hat sich erst NACH der Bewilligung der Leistungen ergeben. Ebenso die damit verbundene Busfahrt und das Mittagessen.
Es kann doch nicht sein, das die ARGE da jetzt Monate zur Bearbeitung benötigt :kotz: und die Mutter monatlich mit 70 € Fahrkosten und 40-50 € Essensgeld in Vorkasse gehen muss.
Ich stelle mir gerade vor, das alle 3 in diese Schule gehen würden ... da könnte sich die Mutter gleich :hang:

Was kann/soll sie da jetzt tun ?


Liebe Grüße
:turtle:
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Koelsch
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#4

Beitrag von Koelsch »

Zunächst einmal schriftlich alles beantragen (falls noch nicht geschehen) und ebenfalls schriftlich darauf hinweisen, dass nach § 41 SGB II die Leistungen im Voraus zu gewähren sind.

Gleichzeitig würde ich da einen Antrag auf Vorschuss stellen, formlos aber auch schriftlich nach § 42 SGB I.
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kleinchaos
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ob das Büchergeld nochmal gewährt wird halte ich für fraglich.

OT: bin sowieso dagegen, dass hunderte verschiedene Bücher für eine Jahrgangsstufe gibt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Turtle39
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#6

Beitrag von Turtle39 »

Danke ihr lieben,

habe gerade erfahren das sie wohl morgen auf die ARGE gehen (wir haben hier ja heute einen Feiertag) und da können sie ja alles gleich mitnehmen und abgeben.
Welcher § war das noch wegen dem schriftlichen Bescheid (der erstellt werden muss) ?


Liebe Grüße
:turtle:
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Koelsch
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#7

Beitrag von Koelsch »

Turtle39 hat geschrieben: Welcher § war das noch wegen dem schriftlichen Bescheid (der erstellt werden muss) ?


Liebe Grüße
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§ 33 SGB X
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Turtle39
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#8

Beitrag von Turtle39 »

Danke Koelsch,

kann sie das so formulieren oder soll sie 2 Schreiben daraus machen ?


Sehr geehrte Frau ...

hiermit beantrage ich für meinen Sohn ... (geb. am ...) ab Oktober 2011 die Kostenübernahme für den Schulbus sowie das Mittagessen in der Schule.

Gemäß § 41 SGB II ist die Leistung im voraus zu bewilligen.
Hiermit beantrage ich gemäß § 42 SGB I einen Vorschuss auf die Leistungen.

Gemäß § 33 SGB X bitte ich um einen schriftlichen Bescheid bis 30.11.2011.

Mit freundlichem Gruß


Nochmals dankeschön im voraus.


Liebe Grüße
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Koelsch
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich würde für den Antrag auf Vorschuss ein separates Schreiben machen. Das geht möglicherweise intern an eine andere Stelle.
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Turtle39
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#10

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

die Anträge sind abgegeben und nun habe ich gleich die nächsten Fragen.

Der Vater der Kinder hat ab Anfang Dezember einen Saisonjob in Österreich (voraussichtlich für 5 Monate).
Reicht es da jetzt aus nur eine Veränderungsmeldung abzugeben ?
Den Arbeitsvertrag erhält er wohl erst bei Dienstantritt und den ersten Lohn dann im Januar. Ausserdem ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie sich das mit den Unterbringungs- (wird evtl. doppelte Miete angerechnet ?) und Verpflegungskosten verhält.

Was muss die Mutter jetzt alles beachten ? Kann man sie jetzt auffordern aus der (zu großen) Wohnung auszuziehen ?

Wäre nett wenn mir da jemand Infos geben könnte.


Liebe Grüße
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kleinchaos
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#11

Beitrag von kleinchaos »

Nein, ausziehen ist nicht, da er ja nicht ausgezogen ist. Sonst müssten ja alle wo der Partner auf Auslandsmontage ist ständig umziehen.

Zweischneidige Sache. Melden sie dass er jetzt erstmal weg ist so wird vermutlich sofort die Leistung eingestellt und sie stehen erstmal da wie Max am FKK. Am besten so lange wie möglich mit der Meldung warten, wenns geht bis zum 1. Lohntag.
Oder melden und gleich Kopie vom Arbeitsvertrag mitschicken, dort steht ja auch drin wann Lohnzahlung ist und wie teuer die Unterkunft
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich würde auch warten, bis ich Bares oder zumindest Schriftliches im Händchen hab. Man muss Tatsachen mitteilen, aber keine Hoffnungen.
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#13

Beitrag von Turtle39 »

hm ... ok aber bekommen sie dann nicht einen auf den Deckel, wenn sie es erst melden wenn das erste Geld da ist ?

Habe heute erfahren, das er diese oder nächste Woche zur ARGE möchte um die Fahrkosten zu beantragen (er will wohl VOR dem offiziellen Dienstbeginn hinfahren und den Arbeitsvertrag unterschreiben).

Na ich bin ja mal gespannt was passiert.
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kleinchaos
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#14

Beitrag von kleinchaos »

Kosten des Vorstellungsgespräches, Kosten zur Arbeitsaufnahme usw sind Leistungen aus dem individuellen Vermittlungsbudget. So heißt korrekt der Topf aus dem er die Leistungen beantragt. Als Zuwendung, nicht als Darlehen!
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Re: BG mit 3 Kindern ... bei Bus/Schulessen in Vorkasse gehe

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich würde erst melden, wenn zumindest der Zahlungslauf für Dezember durch ist. Und den Arbeitsvertrag dann sofort Anfang Dezember einreichen und ganz deutlich schriftlich darauf hinweisen, Geld gibt's erst im Januar.
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