Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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camasimo
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Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#1

Beitrag von camasimo »

Hallo liebe Forengemeinde,

habe ein Problem und dazu im Netz nichts passendes gefunden, bzw. nur wiedersprüchliche Aussagen. Ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen

Folgendes: Habe im Dez. 11 entbunden. Ich war bis zum Mutterschutz auf geringfügiger Basis beschäftigt ( 165,00). Habe von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bezogen für den zeitraum 6 Wochen VOR Geburt und 6 Wochen NACH Geburt. Dieses wurde auf das Elterngeld angerechnet, von der Elterngeldstelle. Somit standen mir im Dez.11 rückwirkend 129,00€ und für Januar12 auch 129,00€ Elterngeld zu. Ab März bekomme ich den Sockelbetrag über 300,00€ von dem mir 151,00€ als Freibetrag gewährt werden, da ich auch ALG2 beziehe. So weit so gut, jetzt zu dem Problem die erste Zahlung quasi die Nachzahlung über 129,00€ für Dez erhielt ich anfang Januar........die eigentliche Zahlung für Januar kam leider AUCH im Januar!!!!! macht addiert 258,00€. Jetzt meine Frage....greift auch hier das Zuflußprinzip, da ich ja dadurch über meinen Freibetrag komme, denn wenn es getrennt gekommen wäre , wäre es ja ohnehin anrechnungsfrei, ich liege sogar 20,00 € darunter. Wenn dem so ist werde ich ja um mein Elterngeld betrogen, zumindest für einen Monat!!! :ohnemich:

Gibt es hier eine Ausnahme oder diesbezüglich eine Rechtssprechung die das nicht zuläßt????

Wenn dem so ist das ich die gelackmeierte bin , dann behaupte ich schlichtweg das da System hintersteckt, :gunni: denn mein Jobcenter( kommune) ist verknüpft mit der Elterngeldstelle alles ein Kreis und Zahlkasse!!! Frechheit, und alles nur wegen den Buchungstagen. In meinem Elterngeldbescheid steht, die Zahlungen erfolgen immer um den 1. des Monats


Ich hoffe hier kann mir jemand helfen
LG
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Koelsch
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ich habe so auf Anhieb auch nichts Einschlägiges zu dem Problem gefunden. Rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, hier schlägt leider das Zuflussprinzip gnadenlos zu.

Gib uns mal noch etwas Zeit, vielleicht bis morgen. Durchaus möglich, dass jemand andere Erfahrungen gemacht hat oder etwas findet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#3

Beitrag von kleinchaos »

Wurden denn die anrechnungsfähigen Summen vom ALG2 im Dezember nicht berücksichtigt, also vermindert ausgezahlt, auch im Januar?
Ansonsten greift wohl wie Kölsch schon schrieb das Zuflussprinzip
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
camasimo
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#4

Beitrag von camasimo »

kleinchaos hat geschrieben:Wurden denn die anrechnungsfähigen Summen vom ALG2 im Dezember nicht berücksichtigt, also vermindert ausgezahlt, auch im Januar?
Ansonsten greift wohl wie Kölsch schon schrieb das Zuflussprinzip
Hallo Kleinchaos.....nein im Dez und Jan gab es nichts zu berücksichtigen. Ich habe einen regulären Freibetrag über 151,00€, wenn ich den Vollen Sockelbetrag ab März ausgezahlt bekomme(300,00). Für dez und Jan kamen nur jeweils 129,00 von der Elterngeldkasse, da ich für dez und Jan auch Mutterschaftsgeld bezogen hatte, welches rechtmäßig voll auf das Elterngeld von der Elterngeldkasse angerechnet wird. Deswegen kamen nur die paar Euros. Wie erwähnt ab März kommen 300,00, wobei dann das JC 140,00 behalten bezw. berücksichtigen darf.
Es ging mir vielmehr darum , weil die erste zahlung im Jan. rückwirkend das geld für Dez sein sollte. Und irgendwo im netz habe ich gelésen, das eine Mutter das Glück hatte, das der Geldeingang so berücksichtigt wurde für die entsprechenden Monate, also ohne Zuflußprinzip. Ich liege mit den 129,00 ja sogar ca. 20,00€ unter meinenm regulären freibetrag. Der Punkt ist der das Nachzahlung FÜR Dez im Januar kam und für Januar eben auch im Januar. Deswegen meine Angst das man mich um mein Elterngeld für einen Monat bringt, sollte man die beiden Zahlungseingänge addieren. Heißt nach adam riese man nimmt mir ca. 100,00€ weg. Das ist doch beschiss........

Zumahl Elterngeldkasse und JC ( Kommune) eine Klitsche sind......da steckt doch gesetz des schlechten falles system hinter
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Günter
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#5

Beitrag von Günter »

Irgendwo gab es mal ein Urteil, ich glaube vom BSG, dass Nachzahlungen von Sozialleistungen so zu behandeln seien, als seien sie zum korrekten Auszahlzeitpunkt ausgezahlt worden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich habe dazu jetzt gefunden aus Hessisches LSG L 9 AS 658/10 B ER
Das BSG habe insoweit in unterschiedlichen Fallkonstellationen wiederholt entschieden, dass auch bei Nachzahlungen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume maßgeblich auf den Zeitpunkt des Zuflusses der entsprechenden Gelder abzustellen sei (sogenanntes Zuflussprinzip) und dies unabhängig davon, ob es sich um nachträgliche Steuererstattungen, Nachzahlungen von Arbeitsentgelt oder auch Arbeitslosenhilfenachzahlungen gehandelt habe (Urteile vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 86/08 R -, vom 21. Dezember 2009 – B 14 AS 46/08 R - und vom 28. Oktober 2009 – B 14 AS 64/08 R -).
Danach ist es wohl leider korrekt, dass das Elterngeld bei Zufluss angerechnet wird, auch wenn es für einen früheren Zeitraum gedacht war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Zuflußprinzip bei Elterngeldnachzahlung...hilfe

#7

Beitrag von kleinchaos »

Schöieße mich Günters Auffassung an. Da war mal was, irgendwo gab es ein Urteil.
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