ALG I ruht und kein Anspruch auf ALG II und nicht krankenver

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
SusiSonne
Beiträge: 1
Registriert: Di 10. Apr 2012, 08:19
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

ALG I ruht und kein Anspruch auf ALG II und nicht krankenver

#1

Beitrag von SusiSonne »

Hallo,
ich, 37jährige alleinerziehende Mutter, erlitt 2010 nach einer Hirnthrombose einen Schlaganfall. Seitdem bin ich krankgeschrieben. 2 Wiedereingliederungsversuche sind gescheitert. Nach 14jähriger Berufstätigkeit wurde mir krankheitsbedingt zum 31.03.2012 gekündigt. Mein Krankengeld ist zum 17.10.2011 ausgelaufen. Seitdem beziehe ich Arbeitslosengeld I.
Letzte Woche habe ich vom Arbeitsamt einen Ruhensbescheid vom 01.04. - 24.05.2012 erhalten, weil ich im Herbst 2011 noch eine Urlaubsabgeltung für 35 Tage erhalten habe. Problem ist nun, daß ich für diesen Zeitraum überhaupt kein Geld habe, noch bin ich und mein kind krankenversichert. beim Jobcenter war ich bereits, die sagten mir bereits, daß ich keinen Anspruch hätte wg. der Urlaubsabgeltung. der Antrag würde aber noch geprüft werden, jedoch ist die Antragsabgabe erst Ende April, da keine anderen Termin frei wären. Ebenfalls habe ich Wiederspruch gegen den Ruhensbescheid eingelegt, ich wollte hierzu nochmals mündlich vorsprechen, jedoch muß ich erst die Eingangsbestätigung abwarten. das wird voraussichtlich noch 2 Monate dauern, da das Arbeitsamt erst die Widerspruchseingänge aus Januar bearbeitet. Man kommt also an keiner Stelle weiter.
Die Urlaubsabgeltung wurde mir zwar ausbezahlt, aber mein Arbeitgeber eine Volksbank, verrechnete damit einen bestehenden Dispokredit, obwohl ich darauf hingewiesen habe, daß ich über das Geld nicht verfügen darf da es auf das Arbeislosengeld angerechnet wird. Das wurde jedoch ignoriert. Ende März teilte mir dann mein Arbeitgeber mit, daß bei Zahlung der Urlaubsabgeltung vergessen wurde, den sozialpflichtigen AN-Anteil abzuführen und eine Überzahlung erfolgt sei. Ich müßte 600 € zurückzahlen. ich machte deutlich, daß ich dies auf grund meiner Arbeitslosigkeit nicht könne und bat um eine Rückzahlungsvereinbarung. Dies wurde mir telefonisch zugesagt. Am 30.03.2012 wurde mir jedoch widererwarten der Betrag ohne jegliche Ankündigung von meinen ehem. Arbeitgeber eingezogen. Somit fehlt bereits jetzt schon ein großer Anteil meines Arbeitslosengeldes.
Habe ich auf Grund dieser Sachlage eine Chance auf ein ALG II-Darlehen?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG I ruht und kein Anspruch auf ALG II und nicht kranke

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Ich würde an deiner Stelle einen Antrag auf Vorschuss gem § 42 SGB I beim JobCenter stellen. Du benötigst Geld für dich und dein Kind, der Bedarf mmuss sofort gedeckt werden.

Wenn die mündlich ablehnen sollten, dann bestehe auf sofortiger schriftlicher Bestätigung des Verwaltungsaktes nach §33Abs 2 Satz 2 SGB X mit einer Begründung nach §35 SGB X, damit gehst du zum Sozialgericht und stellst in der Rechtsantragsstelle einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Die Rechtspfleger dort helfen dir bei der Formulierung.

Ausweis, Kontoauszüge und den ganzen Aktenkram wegen Krankengeld und Zugriff der Bank etc nicht vergessen. Meiner Meinung nach war der Zugriff auf dein Konto rechtswidrig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89534
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG I ruht und kein Anspruch auf ALG II und nicht kranke

#3

Beitrag von Koelsch »

Zusätzlich sofort gegen die Abbuchung des Arbeitgebers vorgehen. Geh zur Bank und lass den Betrag sofort zurückbuchen. Der Arbeitgeber hat nicht die Spur eines Rechts eine Forderung einfach so abzubuchen.

Weigert sich die Bank, sofort zum Anwalt (Beratungsschein vorher vom Amtsgericht holen), der soll per einstweiliger Verfügung das Geld sofort von der Bank zurück holen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“