Angemessene KdU Sachsen
Verfasst: Mo 2. Mär 2009, 17:40
Leipzig ALG-Ratgeber - Hilfe zur Selbsthilfe
https://www.alg-ratgeber.de/
http://www.sz-online.de/archiv/Sächsische Zeitung vom 28.2.09
Eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft stellt viele Arbeitslose besser. Anlass sind Gerichtsurteile.
Langzeitarbeitslose bekommen künftig im Landkreis Görlitz die tatsächlichen Heizkosten ersetzt, unabhängig von der Höhe. Das legt eine neue Verwaltungsvorschrift fest, die Sozialdezernentin Martina Weber (CDU) jetzt im Kreistag vorstellte. Damit folge der Kreis den aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichtes, sagte die Dezernentin. In den bisherigen Landkreisen Löbau-Zittau und Niederschlesische Oberlausitz sowie in der Stadt Görlitz wurden bislang Pauschalen festgelegt. Das habe sich als nicht zulässig herausgestellt. Deswegen lege der neue Landkreis nun andere Maßstäbe an.
Wer im Winterhalbjahr bis zu 21 Liter Heizöl pro Quadratmeter verbraucht, bekommt das Geld ohne weitere Überprüfung vom Landkreis zurück. Wer mehr verbraucht, muss sich fragen lassen, ob er Energie verschwendet. Nur wer spürbar mehr verbraucht, als es für die betreffende Wohnung vertretbar erscheint, muss damit rechnen, dass er nicht die kompletten Heizkosten erstattet bekommt.
Hier setzt die Linkspartei mit einer Kritik an. In der Richtlinie sei zu schwammig formuliert, welche Heizkosten angemessen sind. Es gebe Menschen, die mit 18 oder 19 Grad gut klarkommen, andere hingegen bräuchten ihre 23 Grad, um sich wohlzufühlen, sagte die linke Kreisrätin Sabine Kunze aus Rothenburg.
Nicht rechtens war nach Angaben der Sozialdezernentin Martina Weber die Regelung im NOL-Kreis, arbeitslosen Hausbesitzern teilweise mehr Heizkosten zu erstatten als Mietern. Nirgendwo sonst sei der Anteil der Hausbesitzer so groß wie in dieser Region, sagte Martina Weber auf Nachfrage zur SZ. Daher habe der alte Landkreis Hausbesitzern auch für die Wohnfläche einen sogenannten „Heizungspfennig“ gewährt, die laut Vorschrift über das hinausgeht, was einer Bedarfsgemeinschaft zusteht.
Die anderen Unterkunftskosten, für die der Landkreis aufkommt, richten sich im Wesentlichen nach den durchschnittlichen Mieten. Dazu hat die Kreisverwaltung sieben Tabellen erstellt. In den Städten Löbau und Zittau gilt beispielsweise eine Kaltmiete von 4,05 Euro pro Quadratmeter, in Görlitz 3,82 Euro. In Weißwasser gilt eine Kaltmiete von 3,91 Euro als angemessen, in Bad Muskau und Niesky jeweils 3,95 Euro. Am niedrigsten ist der Mietzuschuss in den Dörfern und kleinen Städten des alten NOL-Kreises (3,69 Euro pro Quadratmeter).
Grundlage für diese Richtlinie seien die Durchschnittswerte für einfache Wohnungen ohne besonderen Luxus, sagte die Sozialdezernentin. Die Kostentabellen würden regelmäßig den Entwicklungen am Wohnungsmarkt angepasst.
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