Dies ist natürlich ausgesprochen löblich, aber diese tolle Möglichkeit nutzen wohl auch Maßnahmeträger, die möglicherweise nicht optimal geeignet sind und evtl. sogar sehr eigene Ziele verfolgen, z.B. Scientology-Werbung.
Im ELO-Forum fand ich dazu einige Hinweise, die man mit dem JC-SB sorgfältig durcharbeiten sollte
Sekten-Info NRW - Der Coaching-Boom.
Gleichzeitig sollte man den SB eindringlich, oder falls dieser sich dazu außerstande sieht, beim ersten Treffen den Maßnahmeträger auffordern, doch eine "Hamburger Schutzerklärung" zu unterzeichnen, die von der Arbeitsgruppe Scientology der Hamburger Innenbehörde entworfen wurde, zitiert nach: Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7.4.2000 (16 VG 2913/97), abrufbar unter http://www.ingo-heinemann.de/Verwaltung ... 913-97.htm
Ich denke, wenn man sich peinlich genau an diese Hinweise hält, dann steht einer stressfreien und erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Maßnahmeträger kaum noch etwas im Wege.Schutzerklärung
Ich die/der Unterzeichnete erkläre
1) daß ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeite,
2) daß weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L.Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L.Ron Hubbard besuchen und
3) daß ich die Technologie von L.Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne.