Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

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Olivia Cole
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#26

Beitrag von Olivia Cole »

Stimmt, dann ist es kein Problem. Tilgung wird ja ebenfalls nicht beansprucht, also ist es für das Jobcenter egal.
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Koelsch
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#27

Beitrag von Koelsch »

So ganz unrecht hat Olivia nicht. Es muss natürlich halbwegs stimmig bleiben:

Wenn Du vom JC 500 im Monat überwiesen bekommst, im BWZ 3000 Betriebseinnahmen hast und Dir dann für 6000 was betrieblich anschaffst, dann wird JC zu Recht fragen, woher kommt das Geld? Liegt die Anschaffung bei 2000 und die sonstigen Betriebsausgaben bei 1000, auch dann wird JC fragen - und wovon hast Du die 700 Wohnungsmiete und Deine Brötchen bezahlt?

Das sind also Überlegungen, die man unbedingt anstellen muss, bevor man sich für diese "kreative" Art der Darlehensbuchung entschließt.
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andreasaerdna
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#28

Beitrag von andreasaerdna »

Ja genau diese Bedenken habe ich auch. Obwohl wir waren ja 7 Monate nicht im Leistungsbezug. Bleibt dann nur die Frage, warum habe ich das Bargeld nicht bei der Antragsstellung mit angegeben.

Zu den Tilgungen. Ich denke Tilgungen für Gebäude werden generell nicht anerkannt.
Olivia Cole
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#29

Beitrag von Olivia Cole »

Könnte auch eine exotische Konstruktion des Kredites in Frage kommen? Beispielsweise ein direkter Warenkredit unter Auflagen, die Ware nur für betriebliche Zwecke verwenden zu dürfen. Kann das mal jemand weiterdenken?
Olivia Cole
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#30

Beitrag von Olivia Cole »

andreasaerdna hat geschrieben:wir waren ja 7 Monate nicht im Leistungsbezug
In diesen 7 Monaten kann eine Menge passiert sein. Im Geschäftsleben ist es absolut üblich, Verträge rückwirken zu lassen und Vertragszeiträume rückwirkend beginnen oder ggf. erst später anlaufen zu lassen. Ebenso gut kann Ware zur Geschäftsstützung geliehen worden sein.
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Koelsch
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#31

Beitrag von Koelsch »

Olivia Cole hat geschrieben:Könnte auch eine exotische Konstruktion des Kredites in Frage kommen? Beispielsweise ein direkter Warenkredit unter Auflagen, die Ware nur für betriebliche Zwecke verwenden zu dürfen. Kann das mal jemand weiterdenken?
Das wäre machbar, aber ändert nichts daran, dass der Warenkauf dann keine Betriebsausgabe wäre, nur Darlehenstilgung und Zinsen wären es.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#32

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:
Olivia Cole hat geschrieben:Könnte auch eine exotische Konstruktion des Kredites in Frage kommen? Beispielsweise ein direkter Warenkredit unter Auflagen, die Ware nur für betriebliche Zwecke verwenden zu dürfen. Kann das mal jemand weiterdenken?
Das wäre machbar, aber ändert nichts daran, dass der Warenkauf dann keine Betriebsausgabe wäre, nur Darlehenstilgung und Zinsen wären es.
Das stimmt, aber die Tilgung könnte dann in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Wareneinkauf erfolgen. Begründung: man will es sich nicht mit dem Darlehensgeber für die Zukunft verscherzen, also waren hohe und sehr zeitnahe Tilgungen nötig.
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Günter
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#33

Beitrag von Günter »

Wenn ein Dritter die Ware erwirbt und dem Gewerbetreibenden die Ware auf Raten verkauft, dann ist der Zweck der Übung erfüllt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#34

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Günter
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#35

Beitrag von Günter »

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das süße Cousinchen ihren Vetter so sehr liebt, dass sie Teile der Werkstatteinrichtung kauft und an den Vetter (solche Verwandschaftsbeziehungen tauchen natürlich in keinem Vertrag auf) gegen flexiblen Mietzins (je nach Auslastung der Maschinen etc) vermietet.

Flexibel deswegen, damit in Zeiten hohen Geldzuflußes auch die entsprechende Abnutzung der Maschinen bezahlt wird, da dann mit vorzeitiger Ersatzbeschaffung zu rechnen ist. Damit ist auch die Frage der Angemessenheit einer Bohrmaschine oder Kreissäge erledigt, denn man kann nur das anmieten, was auch angeboten wird.

Ich denke man versteht, was ich meine.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#36

Beitrag von andreasaerdna »

Ui, ui ihr seid ja ganz schön fantasievoll. :verwirrt:
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marsupilami
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#37

Beitrag von marsupilami »

Das muß dann aber auch sauber durchdacht sein.
Evtl. sogar ein wenig schriftlich fixiert werden a la Mind-Map, damit man auch selber da durchblickt und sich vor allem nicht an falscher Stelle verplappert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#38

Beitrag von andreasaerdna »

Versteh ich das jetzt richtig, die Rechnung bezahlt jemand anders und ich zahle ihm das in Raten zurück. Mit dem Hintergrund das ich die Geschäftsausgabe dann zwar nicht aufeinmal habe, aber doch in kleinen Häppchen.
Sorry, wenn ich es nicht so recht versteh.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#39

Beitrag von Koelsch »

So isses. Ob das ein Vorteil ist, kannst nur Du beurteilen.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#40

Beitrag von Günter »

Du ersparst dir die ganzen Nervereien mit Darlehen etc. Es kauft jemand (als Zwischenhändler) die Ware und du zahlst die so dein Geldeingang es erlaubt. Ähnlich auch mit benötigten Investitionen.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#41

Beitrag von andreasaerdna »

Auch wenn jemand die Rechnung aus der Familie zahlt, der nicht selbstständig ist?
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Günter
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#42

Beitrag von Günter »

Steht denn auf der Überweisung bin ein Familienangehöriger?

Du machst mit dem Käufer einen kaufvertrag mit entsprechenden Zahlungskonditionen.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#43

Beitrag von Günter »

Manchmal bin ich etwas schwer von Kapee, wenn ihr nicht mehr im Bezug seid, dann ist das doch irrelevant.

http://www.alg-ratgeber.de/post338297.html#p338297


Wenn ihr aber im Bezug seid, dann sind doch alle unterlagen für den Stundungsantrag beim JC. Irgendwas passt hier nicht.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#44

Beitrag von andreasaerdna »

Kein Problem bin ich auch manchmal. Wir waren ab dem 01.01.2014 nicht im Bezug, haben aber jetzt wieder ein Neuantrag gestellt, der noch bearbeitet wird. Meine Frage hat mit dem Stundungsantrag( Rückforderung von Leistungen aus 2012) nichts zu tun.
Die Frage hier bezieht sich auf den Umsatzsteuerbescheid den wir jetzt bekommen haben.
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Günter
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#45

Beitrag von Günter »

Doch, hat es was damit zu tun, denn wenn ihr jetzt im Bezug seid, dann seid ihr nicht zahlungsfähig und denen liegen alle erforderlichen unterlagen für den aktuellen Zeitraum vor.

Es geht nicht darum, ob ihr 2013 hättet zahlen können, sondern ob ihr jetzt und heute die Rückzahlung leisten könnt.
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#46

Beitrag von andreasaerdna »

Das setzt ja aber voraus, das Einer von dem Anderen weiß. Zur Zeit Haben wir 3 Baustellen mit dem JC.
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tigerlaw
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#47

Beitrag von tigerlaw »

Mal zusammengefasst: Umsatzsteuerzahlung ist immer "notwendig und angemessen".

Darlehen aufnehmen mit ausdrücklichem Zweck "Umsatzsteuerzahlung".

Damit das Finanzamt befriedigen (diese Zahlung kann natürlich nicht in EKS, Zeile B 17 [?] aufgenommenwerden).

Jede Tilgungszahlung auf das Darlehen wird EKS-wirksam verbucht. Und wegen Zeile 1 kann JC diese Zahlungen nicht aberkennen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#48

Beitrag von tigerlaw »

Was die "Umschuldung" für das Wohn- und Geschäftshaus anbelangt: M.E. ist die Tilgung des Darlehens nicht anrechenbar, da es sonst (mittelbar) ein Vermögensaufbau mit Transferleistungen wäre. Die Darlehenszinsen (für den Gewerbeteil) sind allerdings voll abzusetzen. Wohnt Ihr im Wohnteil selber? Dann wären die anteiligen Drlehenszinseninsoweit über KdU abzurechnen (bis hin zur Angemessenheitsgrenze).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia Cole
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#49

Beitrag von Olivia Cole »

#47: Sehr, sehr gute Idee - danke, die merke ich mir! :Daumen:
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Re: Darlehensberücksichtigung im § 3 ALG II-V

#50

Beitrag von andreasaerdna »

Danke! Ja wir wohnen selber in der Wohnung.
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