Unternehmensberatungen ab 2016
Unternehmensberatungen ab 2016
Viele haben sicher das Gründercoaching der KfW oder die Runder-Tisch-Beratung genossen oder davon gelesen. Diese Förderung ist zum Ende 2015 ausgelaufen. Seither gibt es eine Verlagerung der Fördermittel von der KfW zum BAFA (Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft). Hier wurde ein neues Förderprogramm unter dem Titel „Förderung unternehmerischen Know-hows“ aufgelegt. http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html
Das sind die Basics:
· Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten jetzt 90% Förderung auf maximal 3.000 € zur Abwendung und Bewältigung einer Krise.
· Bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung bekommen 50% Förderung für bis zu 3.000 € Beratungsrechnung.
· Die Jungunternehmen, die noch nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, erhalten 50% Zuschuss auf maximal 4.000 € Beratungsrechnung.
Diese Regelungen funktionieren unabhängig davon, ob in der Vergangenheit schon das Gründercoaching in Anspruch genommen wurde oder nicht. Auch Bestandsunternehmen, die schon einmal aus Mitteln des BAFA gefördert wurden, können jetzt erneut nach den neuen Richtlinien eine Förderung in Anspruch nehmen.
Wessen Unternehmen also jünger ist als 2 Jahre, der kann jetzt noch aus diesem Topf gefördert werden. Man erhält sich damit die Ansprüche auf Förderung als Bestandsunternehmen für spätere Jahre. Daher mein folgender Tip: Ein kurzer Blick auf die Gewerbeanmeldung genügt, um die Zwei-Jahresfrist zu erkennen.
Das sind die Basics:
· Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten jetzt 90% Förderung auf maximal 3.000 € zur Abwendung und Bewältigung einer Krise.
· Bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung bekommen 50% Förderung für bis zu 3.000 € Beratungsrechnung.
· Die Jungunternehmen, die noch nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, erhalten 50% Zuschuss auf maximal 4.000 € Beratungsrechnung.
Diese Regelungen funktionieren unabhängig davon, ob in der Vergangenheit schon das Gründercoaching in Anspruch genommen wurde oder nicht. Auch Bestandsunternehmen, die schon einmal aus Mitteln des BAFA gefördert wurden, können jetzt erneut nach den neuen Richtlinien eine Förderung in Anspruch nehmen.
Wessen Unternehmen also jünger ist als 2 Jahre, der kann jetzt noch aus diesem Topf gefördert werden. Man erhält sich damit die Ansprüche auf Förderung als Bestandsunternehmen für spätere Jahre. Daher mein folgender Tip: Ein kurzer Blick auf die Gewerbeanmeldung genügt, um die Zwei-Jahresfrist zu erkennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Zahlt das JC die Differenz? Und weckt man schlafende Hunde, wenn man "Coaching" sagt? Es gibt ja auch interne Massnahmen der JC, die ähnliches zum Zel haben.
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Meines Wissens zahlt das JC nicht die Differenz, aber man kann die Differenz ggf. als Betriebsausgabe geltend machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Nicht, dass das JC dann sagt, das hätten sie auch "kostenlos" haben können - in Form eines JC-Coaches, der sich die Buchhaltung vorknöpft und sich durchs Unternehmen wühlt.
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Klar kann es zu solchen Diskussionen kommen. Da muss man dann durch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Danke! Gut zu wissen.
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Ich könnte mir vorstellen, dass der Nachweis eines solchen Coachings beim Jobcenter zu gewissen Erleichterungen bei der Eingliederung in Arbeit führt. Als ich damals das Gründercoaching absolvierte, wurde ich von Bewerbungsverpflichtungen freigestellt.
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
als selbständiger bin ich doch in arbeit eingegliedert? oder sehe ich das falsch?Olivia hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass der Nachweis eines solchen Coachings beim Jobcenter zu gewissen Erleichterungen bei der Eingliederung in Arbeit führt.
interessant mit dem coaching, evt. kann ich so zu meiner marketing schulung kommen :D
wäre die sache wert :D
Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Darüber streiten die Gelehrten, wann man "eingegliedert" ist. Da gibt's durchaus Leute die sagen, ein "Eingegliederter" bezieht keine Leistungen. Ist natürlich Quatsch, aber Quatsch ist im JC nicht gar so selten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unternehmensberatungen ab 2016
Das ist absurd, aber so ist die Sachlage. Einerseits ist man integriert und somit idelaerweise von Bewerbungen freigestellt. Andererseits muss man die Ortanwesenheit einhalten, da man ja nicht integriert ist, sondern noch Leistungen bezieht.