Wie bisher wird unterschieden zwischen Beförderungsfällen,
- bei denen der Lieferant den Transport selbst übernimmt bzw. der Kunde die Ware abholt und
- der Versendung
- Vollständige Angaben zum Kunden
- dessen Umsatzsteuer Identifikationsnummer
- handelsübliche Bezeichnung der Waren
- Lieferzeitpunkt
- Hinweis, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt
- ein Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt
- eine Empfangsbestätigung des Käufers oder seines Beauftragten in deutscher Sprache
- im Fall der Selbstabholung, die schriftliche Bestätigung, dass die Gegenstände auch an den vorgesehenen Ort befördert werden
- Identitätsnachweis des Kunden bzw. des abholenden Vertreters (Paßkopie und ggf. besondere Abholvollmacht
- Ermittlung des gesetzlichen Vertreters per Handelsregisterauszug
- Überprüfung des gesetzlichen Vertreters per Passkopie
- Überprüfung des Fahrers und seiner Abholvollmacht per Passkopie
Anders sieht es bei Versendung über eine Spedition aus:
Hier erkennt das Finanzamt neben der weißen Spediteurbescheinigung nun auch den CMR Frachtbrief an, vorausgesetzt dieser ist vollständig ausgefüllt inklusive der sensiblen Preisangaben und der Unterschrift auf der Empfangsbestätigung.
Ich vermute mal, das alles läuft unter dem Oberbegriff Bürokratieabbau und wurde vom europäischen Bürokratieabbaubeauftragten Stoiber Ede abgestottert.