EU-Warenverkehr - Umsatzsteuer

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Koelsch
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EU-Warenverkehr - Umsatzsteuer

#1

Beitrag von Koelsch »

Aus dem Hause des Herrn Finanzministers kommt ein Schreiben (BMF, Aktenzeichen IV B 9 - S 7151/08/1001), das alle jene hoch erfreuen :kotz: wird, die, wie ich, Waren in die EU liefern. Es wird klargestellt, was zu beachten ist, um die Umsatzsteuerbefreiung zu erhalten. Die nachfolgenden Hinweise kommen vom Leiter des Bereichs Umsatzsteuer der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg und sind ernst zu nehmen:

Wie bisher wird unterschieden zwischen Beförderungsfällen,
  1. bei denen der Lieferant den Transport selbst übernimmt bzw. der Kunde die Ware abholt und
  2. der Versendung
Bei beiden Varianten sind erforderlich
  • Vollständige Angaben zum Kunden
  • dessen Umsatzsteuer Identifikationsnummer
  • handelsübliche Bezeichnung der Waren
  • Lieferzeitpunkt
  • Hinweis, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt
Holt der Kunde die Ware selbst ab, müssen einige, wenige weitere Nachweise erbracht werden:
  • ein Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt
  • eine Empfangsbestätigung des Käufers oder seines Beauftragten in deutscher Sprache
  • im Fall der Selbstabholung, die schriftliche Bestätigung, dass die Gegenstände auch an den vorgesehenen Ort befördert werden
  • Identitätsnachweis des Kunden bzw. des abholenden Vertreters (Paßkopie und ggf. besondere Abholvollmacht
  • Ermittlung des gesetzlichen Vertreters per Handelsregisterauszug
  • Überprüfung des gesetzlichen Vertreters per Passkopie
  • Überprüfung des Fahrers und seiner Abholvollmacht per Passkopie
Diese Prozedur ist bei jeder Lieferung erneut durchzuführen.

Anders sieht es bei Versendung über eine Spedition aus:

Hier erkennt das Finanzamt neben der weißen Spediteurbescheinigung nun auch den CMR Frachtbrief an, vorausgesetzt dieser ist vollständig ausgefüllt inklusive der sensiblen Preisangaben und der Unterschrift auf der Empfangsbestätigung.


Ich vermute mal, das alles läuft unter dem Oberbegriff Bürokratieabbau und wurde vom europäischen Bürokratieabbaubeauftragten Stoiber Ede abgestottert. :gaga: :gaga:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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