Wie gut für die Finanzämter, dass man sich nicht auch noch Gedanken machen muss um "Notwendigkeit" und "Angemessenheit", wie das die armen, armen SB's der ARGEn tun müssen. Da kann man doch verstehen, wenn das alles ein klein wenig dauert.Das FG hat nun für jedes einzelne Buch erneut zu untersuchen, ob es sich um einen Gegenstand der Lebensführung, um ein Arbeitsmittel oder um einen gemischt genutzten Gegenstand handelt. Hierzu sind die "Verwendungsanteile" genau zu bestimmen. Dies kann wie der Streitfall zeigt, sehr mühselig sein.
Pressemitteilung: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... s=2&anz=93
Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... linked=urt