BSG, B 8 SO 5/14 R Regelbedarfsstufe 1 für beh. erw. Kinder

Urteile rund um das SGB XII
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tigerlaw
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BSG, B 8 SO 5/14 R Regelbedarfsstufe 1 für beh. erw. Kinder

#1

Beitrag von tigerlaw »

Am 24.03.2015 hat das BSG erneut gegen die Linie der Bundesregierung entschieden, dass nach § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII nF (ab 1.1.2011) vermutet wird, dass Personen bei Zusammenleben in einer Wohnung gemeinsam einen Haushalt führen, der auf diese Weise für jede Person zu einem "eigenen" wird. Diese gesetzliche Vermutung ist, wie der Senat betont hat, nicht bereits widerlegt, wenn eine Person gegenüber einer anderen in geringerem Umfang zur Haushaltsführung beiträgt; die Regelbedarfsstufe 3 kommt vielmehr erst dann zur Anwendung, wenn keinerlei eigenständige oder eine nur gänzlich unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorliegt. In die Prüfung, ob die gesetzliche Vermutung der eigenständigen Haushaltsführung widerlegt ist, hat das Gericht erst einzutreten, wenn qualifizierter Vortrag des beklagten Sozialhilfeträgers zu den Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Beteiligung an der Haushaltsführung Anlass gibt.

vgl. insoweit Rdnr. 15 - 17

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=179380
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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