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SG Mainz S 13 R 526/09 Halbwaisenrente für Stiefkind

Verfasst: Fr 28. Dez 2012, 05:43
von kleinchaos
Haushaltsaufnahme ist für Halbwaisenrente maßgeblich nicht polizeilich gemeldete Adresse des Vaters
Ein minderjähriges Kind hat nach dem Tod seines Stiefvaters auch dann einen Anspruch auf Waisenrentet, wenn sich der Vater zwar polizeilich umgemeldet hat, anschließend aber weiterhin mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies hat das Sozialgericht Main entschieden.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Mai ... s14941.htm