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BGH - XII ZB 111/13- Nebenjob für Unterhalt

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 17:35
von Koelsch
Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu
verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014