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BFH - III R 52/13 - Kindergeld duales Studium

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 20:08
von Koelsch
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Kindergeldanspruch auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang geltend machen können. Da es sich insoweit um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es für den Kindergeldanspruch unschädlich, dass das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat.

Siehe auch: http://mobil.kostenlose-urteile.de/BFH_ ... s19106.htm

Urteil hier: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=30698