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EGMR - 62198/11 - Lange Prozeßdauer rechtswidrig

Verfasst: Do 15. Jan 2015, 17:11
von Koelsch
Umgangsrechtsstreit: Deutschland verstößt gegen EMRK

Der EGMR hat entschieden, dass das Fehlen eines Rechtsbehelfs zur Beschleunigung überlanger Verfahren in Umgangssachen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2003 nichtehelich geborenen Sohnes, dessen Mutter dem Beschwerdeführer kurz nach der Geburt jeglichen Umgang mit dem Kind verweigerte. Seit Mai 2005 führte der Beschwerdeführer mehrere Verfahren vor den deutschen Gerichten, die sein Recht auf Umgang mit seinem Sohn betrafen. In seiner Beschwerde vor dem EGMR machte er geltend, die deutschen Gerichte hätten keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen, insbesondere um eine gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 durchzusetzen. Außerdem sehe das deutsche Prozessrecht keinen Rechtsbehelf vor, der geeignet sei, überlange Verfahren in Umgangssachen effektiv zu beschleunigen. Er berief sich u.a. auf Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie auf Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) i.V.m. Art. 8 EMRK.

Der EGMR hat einstimmig eine Verletzung von Art. 8 und eine Verletzung von Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK festgestellt.

Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1n ... hricht.jsp

und Dank an Willy Voigt