FG Sachsen - 4 K 357/11 - Kindergeld Ausbildungsende
Verfasst: So 17. Jan 2016, 11:36
Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen.
Eine universitäre Ausbildung endet erst, wenn dem Studenten die
Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit dem Ablegen
der letzten Prüfung.
Link zum Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180215
Danke an Willy Voigt für den Hinweis
Eine universitäre Ausbildung endet erst, wenn dem Studenten die
Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit dem Ablegen
der letzten Prüfung.
Link zum Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180215
Danke an Willy Voigt für den Hinweis