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FG Sachsen - 4 K 357/11 - Kindergeld Ausbildungsende

Verfasst: So 17. Jan 2016, 11:36
von Koelsch
Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen.
Eine universitäre Ausbildung endet erst, wenn dem Studenten die
Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden und nicht bereits mit dem Ablegen
der letzten Prüfung.

Link zum Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/180215


Danke an Willy Voigt für den Hinweis