BFH - V R 22/15 - KG für arbeitslose U21
Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 20:35
Arbeitslosmeldung reicht für Kindergeldanspruch
Eine "Arbeitslosmeldung" bei der Arbeitsagentur reicht für Kinder unter 21 Jahren für einen Kindergeldanspruch aus.
weiter--> http://www.infranken.de/ueberregional/r ... 86,1823522
Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=33071
Eine "Arbeitslosmeldung" bei der Arbeitsagentur reicht für Kinder unter 21 Jahren für einen Kindergeldanspruch aus.
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Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=33071