Seite 1 von 1

BFH - V R 22/15 - KG für arbeitslose U21

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 20:35
von Koelsch
Arbeitslosmeldung reicht für Kindergeldanspruch
Eine "Arbeitslosmeldung" bei der Arbeitsagentur reicht für Kinder unter 21 Jahren für einen Kindergeldanspruch aus.

weiter--> http://www.infranken.de/ueberregional/r ... 86,1823522


Urteil: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=33071