Können Arbeitnehmer wegen eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wege zur Arbeit nur noch unter Gefahr zurücklegen, sind sie erwerbsgemindert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 31. März 2016, veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: L 13 R 2903/14).
Link zum Urteil - https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=184168
@Seti machte mich darauf aufmerksam, danke
LSG BW - L 13 R 2903/14 - Wegeunfähigkeit
LSG BW - L 13 R 2903/14 - Wegeunfähigkeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.